Protokoll Quartiersbeirat
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<strong>Quartiersbeirat</strong> Karolinenviertel 29.08.2013 Sitzung 03/2013<br />
Die Immobilienverwaltung der STEG Hamburg mbH hat zu Beginn der Hamburger<br />
Sommerferien (mit Schreiben vom 21.06.2013) an einen Großteil der Mietparteien<br />
in der Marktstr. 5 (Häuser 1, 2, 3) und 6 sowie in der Karolinenstr. 10 / 11 Schreiben<br />
verteilt, in denen die MieterInnen zur Zustimmung zu einer Erhöhung der Nettokaltmieten<br />
im Umfang von 15 % aufgefordert werden. Die Sanierung der betreffenden<br />
Häuser ist im Rahmen der städtebaulichen Sanierung seit Anfang der<br />
1990er Jahre gefördert worden. Die Mietpreisbindung endete in den Jahren 2004<br />
bzw. 2005. Seither erhielten die Mieter/innen, bei denen die erforderlichen Voraussetzungen<br />
erfüllt waren, d.h. insbesondere die „Alt-MieterInnen“, bereits zwei Mieterhöhungen<br />
im Umfang von je 20 %, d.h. sie zahlen z.Zt. bereits 44 % mehr als bei<br />
Ende der Sanierungsbindung.<br />
In dieser Zeit sanken die verfügbaren Nettolöhne bereits um bis zu 10 % im Bundesdurchschnitt<br />
nach Daten des Statistischen Bundesamtes! (Dies führt - im statistischen<br />
Mittel - dazu, dass beispielsweise früher rechnerisch „nur“ 1 / 3 des Nettoeinkommens<br />
für die Miete aufgewandt werden musste, inzwischen jedoch bereits<br />
50 % … - und der Anteil wächst weiter!)<br />
Dieses Vorgehen widerspricht ausdrücklich den Zusicherungen des Geschäftsführers<br />
der STEG, Herrn Hans Joachim Rösner, sowie mehrerer Vertreter städtischer<br />
Dienststellen in der Informationsveranstaltung zum Verkauf des STEG-Treuhandeigentums<br />
an die städtische Wohnungsgesellschaft SAGA-GWG am 3. September<br />
2012 im Wirtschaftsgymnasium St. Pauli. Damals wurde allen von der Veräußerung<br />
betroffenen Mieter/innen zugesichert, dass die Mieterhöhungen nach §558 BGB<br />
(Anpassung der Nettokaltmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) für 10<br />
Jahre - vom Termin der rechtswirksamen Erwerbung ihrer Wohnungen durch die<br />
SAGA-GWG an - auf maximal 10 % für die Dauer einer Anpassungsperiode<br />
von je 3 Jahren (zzgl. je 3 Monaten Erklärungsfrist) begrenzt sein werden.<br />
Eine Begrenzung der Mieterhöhungen auf 10 % gebietet auch die Anwendung des<br />
Grundsatzes der Gleichbehandlung auf alle von der Veräußerung an die SAGA-<br />
GWG betroffenen Mieter/innen.<br />
Eine Reihe von Mieter/innen in den eingangs genannten Häusern hat daher die Zustimmungserklärung<br />
zur Mieterhöhung nur unter Vorbehalt abgegeben.<br />
I. Vor diesem Hintergrund bittet der <strong>Quartiersbeirat</strong> Karolinenviertel den<br />
Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung, das Fachamt Stadt- und<br />
Landschaftsplanung (SL) im Bezirksamt Hamburg-Mitte und die darüber hinaus<br />
zuständigen Dienststellen und Gremien des Bezirksamts Hamburg-Mitte<br />
bzw. die zuständigen Dienststellen der Fachbehörden der FHH, folgende<br />
Forderungen zu unterstützen und umzusetzen:<br />
► Die aktuellen Mieterhöhungen für alle vom Erhöhungsverlangen der<br />
STEG Hamburg mbH vom 21.06.2013 betroffenen Mieter/innen in den Häusern<br />
Marktstr. 5 (Haus 1 – 3), Marktstr. 6 und Karolinenstr. 10/11 werden auf<br />
maximal 10 % begrenzt.<br />
► Diese Begrenzung wird auch auf alle anderen Mietverhältnisse im (bisherigen)<br />
Treuhandvermögen der STEG Hamburg angewandt, unabhängig vom<br />
bereits erfolgten Auslaufen einer Sanierungsbindung.<br />
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