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Protokoll Quartiersbeirat

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<strong>Quartiersbeirat</strong> Karolinenviertel 29.08.2013 Sitzung 03/2013<br />

Die Immobilienverwaltung der STEG Hamburg mbH hat zu Beginn der Hamburger<br />

Sommerferien (mit Schreiben vom 21.06.2013) an einen Großteil der Mietparteien<br />

in der Marktstr. 5 (Häuser 1, 2, 3) und 6 sowie in der Karolinenstr. 10 / 11 Schreiben<br />

verteilt, in denen die MieterInnen zur Zustimmung zu einer Erhöhung der Nettokaltmieten<br />

im Umfang von 15 % aufgefordert werden. Die Sanierung der betreffenden<br />

Häuser ist im Rahmen der städtebaulichen Sanierung seit Anfang der<br />

1990er Jahre gefördert worden. Die Mietpreisbindung endete in den Jahren 2004<br />

bzw. 2005. Seither erhielten die Mieter/innen, bei denen die erforderlichen Voraussetzungen<br />

erfüllt waren, d.h. insbesondere die „Alt-MieterInnen“, bereits zwei Mieterhöhungen<br />

im Umfang von je 20 %, d.h. sie zahlen z.Zt. bereits 44 % mehr als bei<br />

Ende der Sanierungsbindung.<br />

In dieser Zeit sanken die verfügbaren Nettolöhne bereits um bis zu 10 % im Bundesdurchschnitt<br />

nach Daten des Statistischen Bundesamtes! (Dies führt - im statistischen<br />

Mittel - dazu, dass beispielsweise früher rechnerisch „nur“ 1 / 3 des Nettoeinkommens<br />

für die Miete aufgewandt werden musste, inzwischen jedoch bereits<br />

50 % … - und der Anteil wächst weiter!)<br />

Dieses Vorgehen widerspricht ausdrücklich den Zusicherungen des Geschäftsführers<br />

der STEG, Herrn Hans Joachim Rösner, sowie mehrerer Vertreter städtischer<br />

Dienststellen in der Informationsveranstaltung zum Verkauf des STEG-Treuhandeigentums<br />

an die städtische Wohnungsgesellschaft SAGA-GWG am 3. September<br />

2012 im Wirtschaftsgymnasium St. Pauli. Damals wurde allen von der Veräußerung<br />

betroffenen Mieter/innen zugesichert, dass die Mieterhöhungen nach §558 BGB<br />

(Anpassung der Nettokaltmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) für 10<br />

Jahre - vom Termin der rechtswirksamen Erwerbung ihrer Wohnungen durch die<br />

SAGA-GWG an - auf maximal 10 % für die Dauer einer Anpassungsperiode<br />

von je 3 Jahren (zzgl. je 3 Monaten Erklärungsfrist) begrenzt sein werden.<br />

Eine Begrenzung der Mieterhöhungen auf 10 % gebietet auch die Anwendung des<br />

Grundsatzes der Gleichbehandlung auf alle von der Veräußerung an die SAGA-<br />

GWG betroffenen Mieter/innen.<br />

Eine Reihe von Mieter/innen in den eingangs genannten Häusern hat daher die Zustimmungserklärung<br />

zur Mieterhöhung nur unter Vorbehalt abgegeben.<br />

I. Vor diesem Hintergrund bittet der <strong>Quartiersbeirat</strong> Karolinenviertel den<br />

Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung, das Fachamt Stadt- und<br />

Landschaftsplanung (SL) im Bezirksamt Hamburg-Mitte und die darüber hinaus<br />

zuständigen Dienststellen und Gremien des Bezirksamts Hamburg-Mitte<br />

bzw. die zuständigen Dienststellen der Fachbehörden der FHH, folgende<br />

Forderungen zu unterstützen und umzusetzen:<br />

► Die aktuellen Mieterhöhungen für alle vom Erhöhungsverlangen der<br />

STEG Hamburg mbH vom 21.06.2013 betroffenen Mieter/innen in den Häusern<br />

Marktstr. 5 (Haus 1 – 3), Marktstr. 6 und Karolinenstr. 10/11 werden auf<br />

maximal 10 % begrenzt.<br />

► Diese Begrenzung wird auch auf alle anderen Mietverhältnisse im (bisherigen)<br />

Treuhandvermögen der STEG Hamburg angewandt, unabhängig vom<br />

bereits erfolgten Auslaufen einer Sanierungsbindung.<br />

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