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Magazin hochschulstart (zvs info) - Studentenpilot.de

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20<br />

Von <strong>de</strong>r Schule zur Hochschule<br />

Für viele ein Weg über »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>«<br />

Dieses Kapitel und die Übersicht auf Seite 4 zeigen Ihnen, für wen »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>«<br />

zuständig ist – und für wen nicht. An die auf <strong>de</strong>r Seite 22 genannten<br />

Stellen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte bei Fragen, die dieses Heft nicht beantworten kann.<br />

Für Erstsemester<br />

»<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« vergibt Studienplätze nur<br />

für das erste Semester, d. h. grundsätzlich nur<br />

an Studienanfänger. Studienanfänger in diesem<br />

Sinne und damit berechtigt für eine Bewerbung<br />

bei »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« sind auch<br />

Personen, die<br />

• in einem an<strong>de</strong>ren Studiengang eingeschrieben<br />

sind o<strong>de</strong>r waren,<br />

• bereits ein an<strong>de</strong>res Hochschulstudium erfolgreich<br />

abgeschlossen haben,<br />

• ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem<br />

an<strong>de</strong>ren, noch nicht abgeschlossenen<br />

Studiengang erworben haben und damit<br />

das gewünschte Studium aufnehmen wollen<br />

(sog. beson<strong>de</strong>re Hochschulzugangsberechtigung),<br />

• im gewünschten Studiengang aufgrund einer<br />

einstweiligen gerichtlichen Anordnung<br />

nur vorläufig eingeschrieben sind; sie bewerben<br />

sich, um eine endgültige Zulassung<br />

zu erhalten,<br />

• in Medizin o<strong>de</strong>r Zahnmedizin nur eine auf<br />

<strong>de</strong>n vorklinischen Studienabschnitt beschränkte<br />

Zulassung haben (sog. Teilstudienplatz);<br />

sie bewerben sich, um eine unbeschränkte<br />

Zulassung zu erhalten,<br />

• außerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />

eingeschrieben sind o<strong>de</strong>r waren,<br />

• Gasthörer sind,<br />

• von einem Fachhochschulstudiengang zum<br />

gleichnamigen wissenschaftlichen Hochschulstudiengang<br />

wechseln wollen o<strong>de</strong>r<br />

umgekehrt.<br />

Bachelor und Master<br />

Immer mehr Hochschulen passen ihre Studienangebote<br />

internationalen Gepflogenheiten an<br />

und bieten statt <strong>de</strong>r traditionsreichen Diplomo<strong>de</strong>r<br />

Magisterstudiengänge die gestuften Studiengänge<br />

mit <strong>de</strong>m Bachelor als erstem berufsqualifizieren<strong>de</strong>n<br />

Abschluss und mit darauf<br />

aufbauen<strong>de</strong>n Master-Angeboten an. Zurzeit<br />

wer<strong>de</strong>n über »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« nur die „alten“<br />

Studienabschlüsse angeboten. Für die<br />

neuen Bachelorangebote muss man sich direkt<br />

bei <strong>de</strong>n jeweiligen Hochschulen bewerben.<br />

Eine Ausnahme bil<strong>de</strong>n allerdings die Studienangebote<br />

mit Bachelor-Abschluss, die von<br />

»<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« im Service-Verfahren vergeben<br />

wer<strong>de</strong>n (Seiten 51 bis 54). Um einen<br />

Studienplatz für eines dieser Studienangebote<br />

zu erhalten, muss man <strong>de</strong>n Zulassungsantrag<br />

an »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« richten.<br />

Schon eingeschrieben?<br />

Für Bewerber, die bereits an einer Hochschule<br />

in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland als Stu<strong>de</strong>nt<br />

eingeschrieben sind, ist eine Bewerbung bei<br />

»<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« in <strong>de</strong>mselben Studiengang<br />

und in <strong>de</strong>rselben Hochschulart im Allgemeinen<br />

ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht<br />

nur, wenn <strong>de</strong>r Verbleib am bisherigen<br />

Studienort eine außergewöhnliche Härte darstellen<br />

wür<strong>de</strong>.<br />

Eine außergewöhnliche Härte ist in diesem<br />

Fall gegeben, wenn in <strong>de</strong>r eigenen Person<br />

liegen<strong>de</strong> beson<strong>de</strong>re soziale o<strong>de</strong>r familiäre<br />

Grün<strong>de</strong> einen sofortigen Studienortwechsel<br />

zwingend erfor<strong>de</strong>rn. Derartige Härtegrün<strong>de</strong><br />

können jedoch nur anerkannt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

sie nach <strong>de</strong>r Einschreibung eingetreten sind.<br />

Es muss eine beson<strong>de</strong>re Ausnahmesituation<br />

vorliegen. Ein solcher Antrag kommt daher<br />

nur für wenige Personen in Betracht. Näheres<br />

zur Geltendmachung <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n<br />

Studienortwechsel fin<strong>de</strong>n Sie im Internet<br />

www.<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong> unter Service –<br />

Download/Nützliches/„Der Härtefallantrag“.<br />

Im Service-Verfahren kann die Hochschule<br />

die Einschreibung verweigern, wenn Sie in einem<br />

vergleichbaren Studiengang eingeschrieben<br />

sind!<br />

Älter als 55<br />

Wer zum 15. Juli 2010 das 55. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t<br />

hat, kann am Vergabeverfahren nur unter<br />

folgen<strong>de</strong>r Voraussetzung beteiligt wer<strong>de</strong>n:<br />

Es müssen schwerwiegen<strong>de</strong> wissenschaftliche<br />

o<strong>de</strong>r berufliche Grün<strong>de</strong> nachgewiesen wer<strong>de</strong>n,<br />

die unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r persönlichen<br />

Situation für die Aufnahme <strong>de</strong>s beabsichtigten<br />

Studiums sprechen.<br />

Sie müssen diese schwerwiegen<strong>de</strong>n wissenschaftlichen<br />

bzw. beruflichen Grün<strong>de</strong>, die Sie<br />

im Hinblick auf Ihre persönliche Situation für<br />

das beabsichtigte Studium geltend machen,<br />

auf einem beson<strong>de</strong>ren Blatt darlegen und entsprechen<strong>de</strong><br />

Belege beifügen. Sofern die Grün<strong>de</strong><br />

nicht anerkannt wer<strong>de</strong>n können, muss <strong>de</strong>r<br />

Zulassungsantrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, auch wenn Sie z. B. eine<br />

sehr gute Durchschnittsnote o<strong>de</strong>r eine sehr<br />

lange Wartezeit haben.<br />

Studienunterbrecher<br />

Bewerber, die bereits früher einmal im gewünschten<br />

Studiengang an einer <strong>de</strong>utschen<br />

Hochschule eingeschrieben waren, aber das<br />

Studium abgebrochen haben, können ihren<br />

Zulassungsantrag bei »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>«<br />

einreichen. Auch diesen „Studienunterbrechern“<br />

können jedoch nur einen Studienplatz<br />

für das erste Semester erhalten. Sofern ihnen<br />

zuvor vom Prüfungsamt <strong>de</strong>r Hochschule bzw.<br />

WS 2010/11

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