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Magazin hochschulstart (zvs info) - Studentenpilot.de

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28<br />

Verpflichtung auf Zeit<br />

Ihre Angaben zu einem absolvierten Dienst<br />

Dieser Abschnitt betrifft Sie nur dann, wenn Sie einen Dienst bereits been<strong>de</strong>t<br />

haben o<strong>de</strong>r bis zum 31. Oktober 2010 been<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Die Angaben wer<strong>de</strong>n<br />

benötigt, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine bevorzugte Auswahl<br />

nach einem Dienst gegeben sind. Ein abgeschlossener Dienst wird außer<strong>de</strong>m<br />

als nachrangiges Auswahlkriterium berücksichtigt.<br />

Als Dienst gilt:<br />

• ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren,<br />

• ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz<br />

(ZDG),<br />

• ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, ein<br />

europäischer Freiwilligendienst o<strong>de</strong>r die För<strong>de</strong>rprogramme „Weltwärts“<br />

(http:\\www.weltwärts.<strong>de</strong>\in<strong>de</strong>x.html) und „Kulturweit“<br />

(http:\\kulturweit.<strong>de</strong>) von jeweils min<strong>de</strong>stens sechsmonatiger<br />

Dauer,<br />

• ein min<strong>de</strong>stens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer,<br />

• eine Betreuung o<strong>de</strong>r Pflege eines leiblichen/adoptierten Kin<strong>de</strong>s unter<br />

18 Jahren o<strong>de</strong>r eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen<br />

bis zur Dauer von drei Jahren.<br />

Bei EU-Auslän<strong>de</strong>rn und Bildungsinlän<strong>de</strong>rn wird entwe<strong>de</strong>r ein in<br />

Deutschland o<strong>de</strong>r ein im Ausland geleisteter Dienst (sofern er einem<br />

<strong>de</strong>utschen Dienst gleichwertig ist) berücksichtigt. Auch bei Deutschen,<br />

die gleichzeitig eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen<br />

o<strong>de</strong>r besessen haben, wird ein im Ausland geleisteter Dienst berücksichtigt,<br />

sofern er einem <strong>de</strong>utschen Dienst gleichwertig ist.<br />

Die mehrmalige Ableistung von freiwilligen Diensten wird nicht geför<strong>de</strong>rt.<br />

Haben Sie mehrere Dienste geleistet, etwa Wehrdienst und danach<br />

ein freiwilliges soziales Jahr, geben Sie im Zulassungsantrag <strong>de</strong>n zuerst<br />

geleisteten Dienst an; <strong>de</strong>n weiteren Dienst erläutern Sie auf einem<br />

geson<strong>de</strong>rten Blatt, das Sie <strong>de</strong>m an »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« zu sen<strong>de</strong>n Papierausdruck<br />

Ihres Zulassungsantrage beifügen. Ausnahme: Wenn Sie<br />

zunächst Wehrdienst und danach Zivildienst geleistet haben, geben<br />

Sie im Antrag gleich die gesamte Dienstzeit hier an. Weitere Hinweise<br />

fin<strong>de</strong>n Sie im Internet, www.»<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« unter Service –<br />

Download/Nützliches/„Die freiwilligen Dienste“.<br />

Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst<br />

Erhalten Sie bei Beginn o<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s Dienstes einen Studienplatz,<br />

können Sie diese Zulassung vorerst nicht verwirklichen. Dafür haben<br />

Sie aber bei Diensten<strong>de</strong> aufgrund <strong>de</strong>s früheren Zulassungsanspruchs<br />

einen Anspruch auf erneute Auswahl. Dieser Anspruch soll Sie vor einer<br />

eventuellen Verschärfung <strong>de</strong>r Auswahlgrenzen schützen und damit<br />

verhin<strong>de</strong>rn, dass Ihnen aus einer Dienstleistung Nachteile hinsichtlich<br />

Ihrer Ausbildungschancen erwachsen.<br />

Einen Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst kann nur<br />

besitzen, wer zu Beginn o<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s Dienstes für diesen Studiengang<br />

tatsächlich eine Zulassung erhalten hatte, o<strong>de</strong>r wenn für diesen<br />

Studiengang nicht an allen Hochschulen Zulassungsbeschränkungen<br />

bestan<strong>de</strong>n. Aus diesem Grun<strong>de</strong> sollten Studieninteressenten, die<br />

die Hochschulreife besitzen, sich zu Beginn, aber auch während <strong>de</strong>s<br />

Dienstes bei »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« bewerben.<br />

Wer zum Wintersemester 2010/11 einen Anspruch auf erneute Auswahl<br />

nach einem Dienst geltend macht, muss sich als sog. Altabiturient<br />

spätestens bis zum 31. Mai 2010 (Ausschlussfrist) bei »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>«<br />

(als Nachfolgeorganisation <strong>de</strong>r ZVS) bewerben. Sie<br />

müssen <strong>de</strong>n Anspruch durch eine Eintragung im Zulassungsantrag geltend<br />

machen und die entsprechen<strong>de</strong>n Nachweise beifügen! Wenn Sie<br />

noch Dienst leisten, können Sie schon bei einer Bewerbung zum Wintersemester<br />

2010/11 aufgrund Ihres früheren Zulassungsbeschei<strong>de</strong>s<br />

ausgewählt wer<strong>de</strong>n, falls <strong>de</strong>r Dienst spätestens am 31. Oktober 2010<br />

en<strong>de</strong>t.<br />

Anspruch anmel<strong>de</strong>n<br />

Um Ihren Anspruch zu verwirklichen, müssen Sie sich nach <strong>de</strong>m<br />

Diensten<strong>de</strong> erneut bei »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« bewerben.<br />

Die Auswahl aufgrund <strong>de</strong>s früheren Zulassungsanspruchs wird also<br />

nicht automatisch gewährt, son<strong>de</strong>rn muss mit einer form- und fristgerechten<br />

Bewerbung beantragt wer<strong>de</strong>n. Der Bewerbung um <strong>de</strong>n gewünschten<br />

Studienplatz sind die erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen und Nachweise<br />

beizufügen. Dies sind in <strong>de</strong>r Regel beglaubigte Kopien <strong>de</strong>r<br />

Hochschulzugangsberechtigung und <strong>de</strong>r Dienstzeitbescheinigung<br />

(Muster auf Seite 29) sowie eine Kopie <strong>de</strong>s Zulassungsbeschei<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

ZVS o<strong>de</strong>r – falls eine Zulassung durch die Hochschule erfolgt ist – eine<br />

beglaubigte Kopie <strong>de</strong>s Zulassungsbeschei<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Hochschule. Die<br />

Dienstzeitbescheinigungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel von <strong>de</strong>r Dienststelle<br />

(Bun<strong>de</strong>swehr, Bun<strong>de</strong>samt für <strong>de</strong>n Zivildienst), <strong>de</strong>r Entsen<strong>de</strong>organisation<br />

und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Träger (bei freiwilligen Diensten) ausgestellt. Bei<br />

einem Zivildienst ist zu beachten, dass u.U. zwei Bescheinigungen erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind. Ist <strong>de</strong>r Zivildienst nämlich zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bewerbung<br />

vollständig abgeleistet, genügt als Nachweis eine beglaubigte<br />

Kopie <strong>de</strong>r Dienstzeitbescheinigung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes für <strong>de</strong>n Zivildienst.<br />

Wenn <strong>de</strong>r Dienst zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bewerbung jedoch noch<br />

nicht vollständig abgeleistet ist, muss sowohl <strong>de</strong>r Einberufungsbescheid<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes für <strong>de</strong>n Zivildienst als auch eine Bescheinigung<br />

<strong>de</strong>r Dienststelle/Beschäftigungsstelle über <strong>de</strong>n Beginn und das<br />

reguläre sowie das tatsächliche En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Dienstes zum Zulassungsantrag<br />

beigefügt wer<strong>de</strong>n (ebenfalls beglaubigte Kopie).<br />

Sie müssen sich spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach<br />

Diensten<strong>de</strong> bewerben, da sonst Ihr Anspruch verfällt. Für Studiengänge,<br />

die nur zu Wintersemestern vergeben wer<strong>de</strong>n, kommt <strong>de</strong>r Anspruch<br />

zu bei<strong>de</strong>n Wintersemestern nach Diensten<strong>de</strong> in Betracht.<br />

Haben Sie Ihre frühere Zulassung im Auswahlverfahren <strong>de</strong>r Hochschulen<br />

erhalten, sollten Sie nur diesen Studienort in Ihrem neuen Antrag<br />

nennen. Sie erhalten dann bereits am 11. August 2010 Ihren neuen<br />

Zulassungsbescheid. Ihr Anspruch auf bevorzugte Zulassung bleibt<br />

nur dann erhalten, wenn Sie <strong>de</strong>n Ort Ihrer früheren Zulassung als ersten<br />

Studienort nennen.<br />

Bei <strong>de</strong>r bevorzugten Zulassung gibt es zahlreiche unterschiedliche<br />

Fallkonstellationen. Damit Sie Ihren Anspruch auf bevorzugte Zulassung<br />

nicht gefähr<strong>de</strong>n, ist es außeror<strong>de</strong>ntlich wichtig, die Hinweise im<br />

Internet, www.<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong> unter Service – Download/Nützli -<br />

ches/„Die erneute Auswahl nach einem Dienst“ zu beachten. II<br />

WS 2010/11

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