Magazin hochschulstart (zvs info) - Studentenpilot.de
Magazin hochschulstart (zvs info) - Studentenpilot.de
Magazin hochschulstart (zvs info) - Studentenpilot.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
28<br />
Verpflichtung auf Zeit<br />
Ihre Angaben zu einem absolvierten Dienst<br />
Dieser Abschnitt betrifft Sie nur dann, wenn Sie einen Dienst bereits been<strong>de</strong>t<br />
haben o<strong>de</strong>r bis zum 31. Oktober 2010 been<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Die Angaben wer<strong>de</strong>n<br />
benötigt, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine bevorzugte Auswahl<br />
nach einem Dienst gegeben sind. Ein abgeschlossener Dienst wird außer<strong>de</strong>m<br />
als nachrangiges Auswahlkriterium berücksichtigt.<br />
Als Dienst gilt:<br />
• ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren,<br />
• ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz<br />
(ZDG),<br />
• ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, ein<br />
europäischer Freiwilligendienst o<strong>de</strong>r die För<strong>de</strong>rprogramme „Weltwärts“<br />
(http:\\www.weltwärts.<strong>de</strong>\in<strong>de</strong>x.html) und „Kulturweit“<br />
(http:\\kulturweit.<strong>de</strong>) von jeweils min<strong>de</strong>stens sechsmonatiger<br />
Dauer,<br />
• ein min<strong>de</strong>stens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer,<br />
• eine Betreuung o<strong>de</strong>r Pflege eines leiblichen/adoptierten Kin<strong>de</strong>s unter<br />
18 Jahren o<strong>de</strong>r eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen<br />
bis zur Dauer von drei Jahren.<br />
Bei EU-Auslän<strong>de</strong>rn und Bildungsinlän<strong>de</strong>rn wird entwe<strong>de</strong>r ein in<br />
Deutschland o<strong>de</strong>r ein im Ausland geleisteter Dienst (sofern er einem<br />
<strong>de</strong>utschen Dienst gleichwertig ist) berücksichtigt. Auch bei Deutschen,<br />
die gleichzeitig eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen<br />
o<strong>de</strong>r besessen haben, wird ein im Ausland geleisteter Dienst berücksichtigt,<br />
sofern er einem <strong>de</strong>utschen Dienst gleichwertig ist.<br />
Die mehrmalige Ableistung von freiwilligen Diensten wird nicht geför<strong>de</strong>rt.<br />
Haben Sie mehrere Dienste geleistet, etwa Wehrdienst und danach<br />
ein freiwilliges soziales Jahr, geben Sie im Zulassungsantrag <strong>de</strong>n zuerst<br />
geleisteten Dienst an; <strong>de</strong>n weiteren Dienst erläutern Sie auf einem<br />
geson<strong>de</strong>rten Blatt, das Sie <strong>de</strong>m an »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« zu sen<strong>de</strong>n Papierausdruck<br />
Ihres Zulassungsantrage beifügen. Ausnahme: Wenn Sie<br />
zunächst Wehrdienst und danach Zivildienst geleistet haben, geben<br />
Sie im Antrag gleich die gesamte Dienstzeit hier an. Weitere Hinweise<br />
fin<strong>de</strong>n Sie im Internet, www.»<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« unter Service –<br />
Download/Nützliches/„Die freiwilligen Dienste“.<br />
Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst<br />
Erhalten Sie bei Beginn o<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s Dienstes einen Studienplatz,<br />
können Sie diese Zulassung vorerst nicht verwirklichen. Dafür haben<br />
Sie aber bei Diensten<strong>de</strong> aufgrund <strong>de</strong>s früheren Zulassungsanspruchs<br />
einen Anspruch auf erneute Auswahl. Dieser Anspruch soll Sie vor einer<br />
eventuellen Verschärfung <strong>de</strong>r Auswahlgrenzen schützen und damit<br />
verhin<strong>de</strong>rn, dass Ihnen aus einer Dienstleistung Nachteile hinsichtlich<br />
Ihrer Ausbildungschancen erwachsen.<br />
Einen Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst kann nur<br />
besitzen, wer zu Beginn o<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s Dienstes für diesen Studiengang<br />
tatsächlich eine Zulassung erhalten hatte, o<strong>de</strong>r wenn für diesen<br />
Studiengang nicht an allen Hochschulen Zulassungsbeschränkungen<br />
bestan<strong>de</strong>n. Aus diesem Grun<strong>de</strong> sollten Studieninteressenten, die<br />
die Hochschulreife besitzen, sich zu Beginn, aber auch während <strong>de</strong>s<br />
Dienstes bei »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« bewerben.<br />
Wer zum Wintersemester 2010/11 einen Anspruch auf erneute Auswahl<br />
nach einem Dienst geltend macht, muss sich als sog. Altabiturient<br />
spätestens bis zum 31. Mai 2010 (Ausschlussfrist) bei »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>«<br />
(als Nachfolgeorganisation <strong>de</strong>r ZVS) bewerben. Sie<br />
müssen <strong>de</strong>n Anspruch durch eine Eintragung im Zulassungsantrag geltend<br />
machen und die entsprechen<strong>de</strong>n Nachweise beifügen! Wenn Sie<br />
noch Dienst leisten, können Sie schon bei einer Bewerbung zum Wintersemester<br />
2010/11 aufgrund Ihres früheren Zulassungsbeschei<strong>de</strong>s<br />
ausgewählt wer<strong>de</strong>n, falls <strong>de</strong>r Dienst spätestens am 31. Oktober 2010<br />
en<strong>de</strong>t.<br />
Anspruch anmel<strong>de</strong>n<br />
Um Ihren Anspruch zu verwirklichen, müssen Sie sich nach <strong>de</strong>m<br />
Diensten<strong>de</strong> erneut bei »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« bewerben.<br />
Die Auswahl aufgrund <strong>de</strong>s früheren Zulassungsanspruchs wird also<br />
nicht automatisch gewährt, son<strong>de</strong>rn muss mit einer form- und fristgerechten<br />
Bewerbung beantragt wer<strong>de</strong>n. Der Bewerbung um <strong>de</strong>n gewünschten<br />
Studienplatz sind die erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen und Nachweise<br />
beizufügen. Dies sind in <strong>de</strong>r Regel beglaubigte Kopien <strong>de</strong>r<br />
Hochschulzugangsberechtigung und <strong>de</strong>r Dienstzeitbescheinigung<br />
(Muster auf Seite 29) sowie eine Kopie <strong>de</strong>s Zulassungsbeschei<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />
ZVS o<strong>de</strong>r – falls eine Zulassung durch die Hochschule erfolgt ist – eine<br />
beglaubigte Kopie <strong>de</strong>s Zulassungsbeschei<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Hochschule. Die<br />
Dienstzeitbescheinigungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel von <strong>de</strong>r Dienststelle<br />
(Bun<strong>de</strong>swehr, Bun<strong>de</strong>samt für <strong>de</strong>n Zivildienst), <strong>de</strong>r Entsen<strong>de</strong>organisation<br />
und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Träger (bei freiwilligen Diensten) ausgestellt. Bei<br />
einem Zivildienst ist zu beachten, dass u.U. zwei Bescheinigungen erfor<strong>de</strong>rlich<br />
sind. Ist <strong>de</strong>r Zivildienst nämlich zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bewerbung<br />
vollständig abgeleistet, genügt als Nachweis eine beglaubigte<br />
Kopie <strong>de</strong>r Dienstzeitbescheinigung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes für <strong>de</strong>n Zivildienst.<br />
Wenn <strong>de</strong>r Dienst zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bewerbung jedoch noch<br />
nicht vollständig abgeleistet ist, muss sowohl <strong>de</strong>r Einberufungsbescheid<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes für <strong>de</strong>n Zivildienst als auch eine Bescheinigung<br />
<strong>de</strong>r Dienststelle/Beschäftigungsstelle über <strong>de</strong>n Beginn und das<br />
reguläre sowie das tatsächliche En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Dienstes zum Zulassungsantrag<br />
beigefügt wer<strong>de</strong>n (ebenfalls beglaubigte Kopie).<br />
Sie müssen sich spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach<br />
Diensten<strong>de</strong> bewerben, da sonst Ihr Anspruch verfällt. Für Studiengänge,<br />
die nur zu Wintersemestern vergeben wer<strong>de</strong>n, kommt <strong>de</strong>r Anspruch<br />
zu bei<strong>de</strong>n Wintersemestern nach Diensten<strong>de</strong> in Betracht.<br />
Haben Sie Ihre frühere Zulassung im Auswahlverfahren <strong>de</strong>r Hochschulen<br />
erhalten, sollten Sie nur diesen Studienort in Ihrem neuen Antrag<br />
nennen. Sie erhalten dann bereits am 11. August 2010 Ihren neuen<br />
Zulassungsbescheid. Ihr Anspruch auf bevorzugte Zulassung bleibt<br />
nur dann erhalten, wenn Sie <strong>de</strong>n Ort Ihrer früheren Zulassung als ersten<br />
Studienort nennen.<br />
Bei <strong>de</strong>r bevorzugten Zulassung gibt es zahlreiche unterschiedliche<br />
Fallkonstellationen. Damit Sie Ihren Anspruch auf bevorzugte Zulassung<br />
nicht gefähr<strong>de</strong>n, ist es außeror<strong>de</strong>ntlich wichtig, die Hinweise im<br />
Internet, www.<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong> unter Service – Download/Nützli -<br />
ches/„Die erneute Auswahl nach einem Dienst“ zu beachten. II<br />
WS 2010/11