28 Verpflichtung auf Zeit Ihre Angaben zu einem absolvierten Dienst Dieser Abschnitt betrifft Sie nur dann, wenn Sie einen Dienst bereits been<strong>de</strong>t haben o<strong>de</strong>r bis zum 31. Oktober 2010 been<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Die Angaben wer<strong>de</strong>n benötigt, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine bevorzugte Auswahl nach einem Dienst gegeben sind. Ein abgeschlossener Dienst wird außer<strong>de</strong>m als nachrangiges Auswahlkriterium berücksichtigt. Als Dienst gilt: • ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren, • ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG), • ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, ein europäischer Freiwilligendienst o<strong>de</strong>r die För<strong>de</strong>rprogramme „Weltwärts“ (http:\\www.weltwärts.<strong>de</strong>\in<strong>de</strong>x.html) und „Kulturweit“ (http:\\kulturweit.<strong>de</strong>) von jeweils min<strong>de</strong>stens sechsmonatiger Dauer, • ein min<strong>de</strong>stens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer, • eine Betreuung o<strong>de</strong>r Pflege eines leiblichen/adoptierten Kin<strong>de</strong>s unter 18 Jahren o<strong>de</strong>r eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren. Bei EU-Auslän<strong>de</strong>rn und Bildungsinlän<strong>de</strong>rn wird entwe<strong>de</strong>r ein in Deutschland o<strong>de</strong>r ein im Ausland geleisteter Dienst (sofern er einem <strong>de</strong>utschen Dienst gleichwertig ist) berücksichtigt. Auch bei Deutschen, die gleichzeitig eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen o<strong>de</strong>r besessen haben, wird ein im Ausland geleisteter Dienst berücksichtigt, sofern er einem <strong>de</strong>utschen Dienst gleichwertig ist. Die mehrmalige Ableistung von freiwilligen Diensten wird nicht geför<strong>de</strong>rt. Haben Sie mehrere Dienste geleistet, etwa Wehrdienst und danach ein freiwilliges soziales Jahr, geben Sie im Zulassungsantrag <strong>de</strong>n zuerst geleisteten Dienst an; <strong>de</strong>n weiteren Dienst erläutern Sie auf einem geson<strong>de</strong>rten Blatt, das Sie <strong>de</strong>m an »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« zu sen<strong>de</strong>n Papierausdruck Ihres Zulassungsantrage beifügen. Ausnahme: Wenn Sie zunächst Wehrdienst und danach Zivildienst geleistet haben, geben Sie im Antrag gleich die gesamte Dienstzeit hier an. Weitere Hinweise fin<strong>de</strong>n Sie im Internet, www.»<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« unter Service – Download/Nützliches/„Die freiwilligen Dienste“. Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst Erhalten Sie bei Beginn o<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s Dienstes einen Studienplatz, können Sie diese Zulassung vorerst nicht verwirklichen. Dafür haben Sie aber bei Diensten<strong>de</strong> aufgrund <strong>de</strong>s früheren Zulassungsanspruchs einen Anspruch auf erneute Auswahl. Dieser Anspruch soll Sie vor einer eventuellen Verschärfung <strong>de</strong>r Auswahlgrenzen schützen und damit verhin<strong>de</strong>rn, dass Ihnen aus einer Dienstleistung Nachteile hinsichtlich Ihrer Ausbildungschancen erwachsen. Einen Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst kann nur besitzen, wer zu Beginn o<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s Dienstes für diesen Studiengang tatsächlich eine Zulassung erhalten hatte, o<strong>de</strong>r wenn für diesen Studiengang nicht an allen Hochschulen Zulassungsbeschränkungen bestan<strong>de</strong>n. Aus diesem Grun<strong>de</strong> sollten Studieninteressenten, die die Hochschulreife besitzen, sich zu Beginn, aber auch während <strong>de</strong>s Dienstes bei »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« bewerben. Wer zum Wintersemester 2010/11 einen Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst geltend macht, muss sich als sog. Altabiturient spätestens bis zum 31. Mai 2010 (Ausschlussfrist) bei »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« (als Nachfolgeorganisation <strong>de</strong>r ZVS) bewerben. Sie müssen <strong>de</strong>n Anspruch durch eine Eintragung im Zulassungsantrag geltend machen und die entsprechen<strong>de</strong>n Nachweise beifügen! Wenn Sie noch Dienst leisten, können Sie schon bei einer Bewerbung zum Wintersemester 2010/11 aufgrund Ihres früheren Zulassungsbeschei<strong>de</strong>s ausgewählt wer<strong>de</strong>n, falls <strong>de</strong>r Dienst spätestens am 31. Oktober 2010 en<strong>de</strong>t. Anspruch anmel<strong>de</strong>n Um Ihren Anspruch zu verwirklichen, müssen Sie sich nach <strong>de</strong>m Diensten<strong>de</strong> erneut bei »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« bewerben. Die Auswahl aufgrund <strong>de</strong>s früheren Zulassungsanspruchs wird also nicht automatisch gewährt, son<strong>de</strong>rn muss mit einer form- und fristgerechten Bewerbung beantragt wer<strong>de</strong>n. Der Bewerbung um <strong>de</strong>n gewünschten Studienplatz sind die erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen und Nachweise beizufügen. Dies sind in <strong>de</strong>r Regel beglaubigte Kopien <strong>de</strong>r Hochschulzugangsberechtigung und <strong>de</strong>r Dienstzeitbescheinigung (Muster auf Seite 29) sowie eine Kopie <strong>de</strong>s Zulassungsbeschei<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r ZVS o<strong>de</strong>r – falls eine Zulassung durch die Hochschule erfolgt ist – eine beglaubigte Kopie <strong>de</strong>s Zulassungsbeschei<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Hochschule. Die Dienstzeitbescheinigungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel von <strong>de</strong>r Dienststelle (Bun<strong>de</strong>swehr, Bun<strong>de</strong>samt für <strong>de</strong>n Zivildienst), <strong>de</strong>r Entsen<strong>de</strong>organisation und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Träger (bei freiwilligen Diensten) ausgestellt. Bei einem Zivildienst ist zu beachten, dass u.U. zwei Bescheinigungen erfor<strong>de</strong>rlich sind. Ist <strong>de</strong>r Zivildienst nämlich zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bewerbung vollständig abgeleistet, genügt als Nachweis eine beglaubigte Kopie <strong>de</strong>r Dienstzeitbescheinigung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes für <strong>de</strong>n Zivildienst. Wenn <strong>de</strong>r Dienst zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bewerbung jedoch noch nicht vollständig abgeleistet ist, muss sowohl <strong>de</strong>r Einberufungsbescheid <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes für <strong>de</strong>n Zivildienst als auch eine Bescheinigung <strong>de</strong>r Dienststelle/Beschäftigungsstelle über <strong>de</strong>n Beginn und das reguläre sowie das tatsächliche En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Dienstes zum Zulassungsantrag beigefügt wer<strong>de</strong>n (ebenfalls beglaubigte Kopie). Sie müssen sich spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Diensten<strong>de</strong> bewerben, da sonst Ihr Anspruch verfällt. Für Studiengänge, die nur zu Wintersemestern vergeben wer<strong>de</strong>n, kommt <strong>de</strong>r Anspruch zu bei<strong>de</strong>n Wintersemestern nach Diensten<strong>de</strong> in Betracht. Haben Sie Ihre frühere Zulassung im Auswahlverfahren <strong>de</strong>r Hochschulen erhalten, sollten Sie nur diesen Studienort in Ihrem neuen Antrag nennen. Sie erhalten dann bereits am 11. August 2010 Ihren neuen Zulassungsbescheid. Ihr Anspruch auf bevorzugte Zulassung bleibt nur dann erhalten, wenn Sie <strong>de</strong>n Ort Ihrer früheren Zulassung als ersten Studienort nennen. Bei <strong>de</strong>r bevorzugten Zulassung gibt es zahlreiche unterschiedliche Fallkonstellationen. Damit Sie Ihren Anspruch auf bevorzugte Zulassung nicht gefähr<strong>de</strong>n, ist es außeror<strong>de</strong>ntlich wichtig, die Hinweise im Internet, www.<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong> unter Service – Download/Nützli - ches/„Die erneute Auswahl nach einem Dienst“ zu beachten. II WS 2010/11
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