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Magazin hochschulstart (zvs info) - Studentenpilot.de

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56<br />

Wer will noch mal?<br />

Die Auswahl für ein Zweitstudium<br />

Dieses Kapitel betrifft Personen, die bereits ein Studium an einer <strong>de</strong>utschen<br />

Hochschule abgeschlossen haben und sich jetzt bei »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« bewerben<br />

möchten. Die Zulassung zum Zweitstudium ist eingeschränkt mit Rücksicht<br />

auf diejenigen, die noch keinen <strong>de</strong>utschen Studienabschluss besitzen. Für ein<br />

Zweitstudium sind höchstens drei Prozent <strong>de</strong>r Studienplätze vorgesehen.<br />

Was ist ein Zweitstudium?<br />

Sie gehören zu diesem Personenkreis, wenn Sie zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bewerbung<br />

bereits ein Zeugnis über <strong>de</strong>n erfolgreichen Abschluss eines<br />

Studiums besitzen und das Studium an einer <strong>de</strong>utschen Hochschule<br />

abgeschlossen haben. Wenn Sie Ihr Erststudium vor <strong>de</strong>m 16. Januar<br />

2010 abgeschlossen haben, ist für Sie <strong>de</strong>r 31. Mai 2010 <strong>de</strong>r Bewerbungsschluss<br />

(Ausschlussfrist). Schließen Sie Ihr Erststudium nach<br />

<strong>de</strong>m 15. Januar 2010 bis einschließlich 15. Juli 2010 ab, gilt für Sie <strong>de</strong>r<br />

15. Juli 2010 als Bewerbungsschluss. Zeugnisse, die erst nach <strong>de</strong>m 15.<br />

Juli 2010 ausgestellt wer<strong>de</strong>n, darf »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« nicht berücksichtigen.<br />

Hochschulen sind z. B. Universitäten, frühere Gesamthochschulen,<br />

Pädagogische Hochschulen, Musikhochschulen, Kunsthochschulen,<br />

Sporthochschulen, Bun<strong>de</strong>swehrhochschulen, Kirchliche<br />

Hochschulen, Fachhochschulen einschl. <strong>de</strong>r Fachhochschulen für öffentliche<br />

Verwaltung. Berufsaka<strong>de</strong>mien* sowie Vorgängereinrichtungen<br />

<strong>de</strong>r Fachhochschulen, z. B. Höhere Fachschulen und Ingenieurschulen,<br />

zählen nicht dazu.<br />

Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche<br />

Abschlussprüfung (Staatsexamen) o<strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische Abschlussprüfung<br />

(z. B. Diplom- o<strong>de</strong>r Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich<br />

abgelegt wor<strong>de</strong>n ist. Bitte beachten Sie: Bei Rechtswissenschaft und<br />

beim Lehramt gilt z. B. das Studium mit <strong>de</strong>m Bestehen <strong>de</strong>r Ersten<br />

Staatsprüfung als abgeschlossen; ein Pharmaziestudium gilt im Hinblick<br />

auf die Zweitstudienregelung mit <strong>de</strong>m Bestehen <strong>de</strong>s Zweiten<br />

Teils <strong>de</strong>r Pharmazeutischen Prüfung als abgeschlossen. Einige Prüfungsordnungen<br />

sehen vor, dass das Studium allein mit einer Promotion<br />

abgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann. Wann im Übrigen eine Abschlussprüfung<br />

als abgelegt anzusehen ist, erfragen Sie bitte bei <strong>de</strong>r Stelle,<br />

die die Prüfung abnimmt.<br />

Antrag und Nachweise<br />

Zum Antrag gehören folgen<strong>de</strong> Nachweise:<br />

• Eine beglaubigte Kopie <strong>de</strong>s Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums<br />

(zur Form <strong>de</strong>r Nachweise siehe Seite 25f.).<br />

Die Note, mit <strong>de</strong>r Sie Ihr Erststudium been<strong>de</strong>t haben, muss im Abschlusszeugnis<br />

o<strong>de</strong>r in einer beson<strong>de</strong>ren Bescheinigung <strong>de</strong>r Stelle<br />

nachgewiesen sein, die für die Ausstellung <strong>de</strong>s Abschlusszeugnisses<br />

zuständig ist. An<strong>de</strong>rnfalls muss <strong>de</strong>r schlechteste Leistungsgrad<br />

zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n. In einigen Fällen können Bewerber mit<br />

abgeschlossenem Medizinstudium aufgrund <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Approbationsordnung die Gesamtnote für die ärztliche Prüfung<br />

nicht nachweisen. Sie müssen dann <strong>de</strong>m Zulassungsantrag noch<br />

Bescheinigungen <strong>de</strong>r Prüfungsämter (Ergebnismitteilungen <strong>de</strong>r<br />

Prüfungsstelle) beifügen. Einzelheiten enthalten die Richtlinien, auf<br />

die am En<strong>de</strong> dieses Kapitels hingewiesen wird.<br />

• Beglaubigte Kopien aller Belege und Nachweise über Studienleistungen<br />

und an<strong>de</strong>re Tätigkeiten zur Begründung Ihres Zweitstudienantrages.<br />

Falls Sie einen Dienst in vollem Umfang abgeleistet haben<br />

o<strong>de</strong>r bis zum 31. Oktober 2010 ableisten wer<strong>de</strong>n, sollten Sie<br />

unbedingt einen Nachweis hierüber beifügen. (Was als Dienst<br />

zählt, erfahren Sie auf Seite 28 dieses Heftes.)<br />

• Auf einem geson<strong>de</strong>rten Blatt (formlos) eine ausführliche schriftliche<br />

Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch mit Angaben über<br />

die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie zum angestrebten<br />

Berufsziel. Die Begründung sollte abschließend alle Gesichtspunkte<br />

enthalten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind;<br />

die geltend gemachte(n) Fallgruppe(n) sollte(n) ausdrücklich genannt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Als Son<strong>de</strong>ranträge kommen nur ein Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s ersten Studienortwunsches und ein Härtefallantrag in<br />

Frage.<br />

Auswahl<br />

Die Studienplätze wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n Kriterien „Prüfungsergebnis <strong>de</strong>s<br />

Erststudiums“ und „Grün<strong>de</strong> für das Zweitstudium“ vergeben. Für bei<strong>de</strong><br />

Kriterien wer<strong>de</strong>n Punkte vergeben.<br />

1. Prüfungsergebnis <strong>de</strong>s Erststudiums<br />

Für das Prüfungsergebnis gibt es folgen<strong>de</strong> Punkte:<br />

Noten ausgezeichnet und sehr gut 4 Punkte<br />

Noten gut und voll befriedigend 3 Punkte<br />

Note befriedigend<br />

2 Punkte<br />

Note ausreichend<br />

1 Punkt<br />

Note nicht nachgewiesen<br />

1 Punkt.<br />

2. Grün<strong>de</strong> für das Zweitstudium<br />

Fallgruppe 1 – zwingen<strong>de</strong> berufliche Grün<strong>de</strong> –<br />

Es wird ein Beruf angestrebt, <strong>de</strong>r nur aufgrund zweier abgeschlossener<br />

Studiengänge ausgeübt wer<strong>de</strong>n kann. Das weitere Studium soll in<br />

die Lage versetzen, einen Beruf aufzunehmen, <strong>de</strong>r zwingend <strong>de</strong>n erfolgreichen<br />

Abschluss von zwei Studiengängen erfor<strong>de</strong>rt. Hierunter<br />

fallen die Berufe Kieferchirurg (Medizin und Zahnmedizin) und Stabsapotheker<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr (Pharmazie und Lebensmittelchemie);<br />

Gleiches gilt für Or<strong>de</strong>nsgeistliche, die nach einem Theologiestudium<br />

ein Lehramtsstudium für eine Tätigkeit an Or<strong>de</strong>nsschulen absolvieren<br />

wollen.<br />

Bei Vorliegen <strong>de</strong>r Fallgruppe 1 gibt es 9 Punkte.<br />

Fallgruppe 2 – wissenschaftliche Grün<strong>de</strong> –<br />

Das Zweitstudium ist aus wissenschaftlichen Grün<strong>de</strong>n zu befürworten.<br />

Es wird im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und<br />

Forschung auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r bisherigen wissenschaftlichen und<br />

praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in<br />

einem an<strong>de</strong>ren Studiengang angestrebt.<br />

* Die ba<strong>de</strong>n-württembergischen Berufsaka<strong>de</strong>mien haben zum 1. März 2009 Hochschulstatus erhalten<br />

und heißen jetzt „Duale Hochschulen“. Studienbewerber, die dort ihren Abschluss nach <strong>de</strong>m 28. Februar<br />

2009 erworben haben, gelten als Zweitstudienbewerber.<br />

WS 2010/11

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