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Magazin hochschulstart (zvs info) - Studentenpilot.de

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für Bewerber, die aus familiären Grün<strong>de</strong>n bisher ihren Zweitstudienwunsch<br />

zurückgestellt haben, ist davon unabhängig; er wird zusätzlich<br />

gewährt.<br />

3. Messzahl und Rangliste<br />

Die Punkte für Ihr erstes Examen und für Ihre Begründung wer<strong>de</strong>n zu<br />

einer Messzahl addiert. Die Messzahl ist maßgeblich für Ihre Einstufung<br />

auf <strong>de</strong>r Rangliste zur Auswahl für ein Zweitstudium. Bewerber<br />

mit einer größeren Messzahl gehen <strong>de</strong>nen mit einer kleineren Messzahl<br />

vor. Nachrangige Kriterien sind Dienst und Los. (Was als Dienst<br />

zählt, erfahren Sie auf Seite n dieses Heftes.) Somit besteht eine ein<strong>de</strong>utige<br />

Rangfolge unter <strong>de</strong>n Personen, die sich für <strong>de</strong>nselben Studiengang<br />

beworben haben. In dieser Reihenfolge wird ausgewählt, bis<br />

alle Studienplätze vergeben sind.<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten für Zweitstudienbewerber,<br />

die wissenschaftliche Grün<strong>de</strong> (Fallgruppe 2) für ihr<br />

Zweitstudium geltend machen<br />

Zusätzlich zum Zulassungsantrag, <strong>de</strong>n Sie bei »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>«<br />

einreichen, müssen Sie bei <strong>de</strong>r Universität, die Sie in Ihrem Zulassungsantrag<br />

an erster Stelle genannt haben, unverzüglich ein Gut -<br />

achten beantragen. Das Formular fin<strong>de</strong>n Sie im Internet www.hoch -<br />

schulstart.<strong>de</strong> unter Service – Download/Nützliches/„Die Zulassung<br />

zum Zweitstudium“. Der Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gutachtens fügen Sie bitte<br />

die gleichen Unterlagen bei wie <strong>de</strong>m an »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« zu richten<strong>de</strong>n<br />

Zulassungsantrag (gilt auch für nachzureichen<strong>de</strong> Unterlagen)<br />

sowie einen an Sie selbst adressierten Freiumschlag.<br />

Die Hochschule setzt für das Prüfungsergebnis Ihres Erststudiums<br />

die Punktzahl fest. Außer<strong>de</strong>m bewertet sie Ihre Grün<strong>de</strong> für das gewünschte<br />

Zweitstudium (unter bestimmten Umstän<strong>de</strong>n lädt die Hochschule<br />

Sie hierfür zu einem Gespräch ein) und setzt dafür ebenfalls die<br />

Punktzahl fest.<br />

Da die Erstellung <strong>de</strong>s Gutachtens längere Zeit in Anspruch nimmt,<br />

sollten Sie es so früh wie möglich anfor<strong>de</strong>rn; Ihre Anfor<strong>de</strong>rung sollte<br />

möglichst einen Monat vor Bewerbungsschluss – bitte beachten Sie<br />

auch hier die unterschiedlichen Bewerbungstermine – bei <strong>de</strong>r gewünschten<br />

Hochschule vorliegen. Ihren Zulassungsantrag reichen Sie<br />

mit allen erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen bei »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« ein. Die<br />

Hochschule sen<strong>de</strong>t das Gutachten direkt an »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>«. Bitte<br />

beachten Sie: Ihr Zulassungsantrag muss in je<strong>de</strong>m Fall spätestens<br />

am Montag, <strong>de</strong>n 31. Mai 2010 bzw. Donnerstag, <strong>de</strong>n 15. Juli 2010<br />

(Ausschlussfristen), bei »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>« vorliegen.<br />

Verteilung auf die Studienorte<br />

Nach<strong>de</strong>m feststeht, welche Zweitstudienbewerber ausgewählt wor<strong>de</strong>n<br />

sind, wird in einem zweiten Schritt über die Verteilung auf die<br />

Hochschulen (Studienorte) entschie<strong>de</strong>n. Für diese Ortsverteilung wer<strong>de</strong>n<br />

die Zweitstudienbewerber mit <strong>de</strong>n Erststudienbewerbern (ohne<br />

die „Abiturbesten“) zusammengefasst; die Entscheidung über die<br />

Studienortwünsche erfolgt nach <strong>de</strong>n allgemeinen Regeln über die<br />

Ortsverteilung. Hierbei ist <strong>de</strong>r einzige Unterschied zu <strong>de</strong>n Erststudienbewerbern,<br />

dass bei <strong>de</strong>n Zweitstudienbewerbern nicht auf die Durchschnittsnote<br />

<strong>de</strong>s Abiturzeugnisses, son<strong>de</strong>rn auf das Prüfungsergebnis<br />

(Gesamtnote) <strong>de</strong>s Erststudiums als nachrangiges Verteilungskriterium<br />

zurückgegriffen wird.<br />

Für Zweitstudienbewerber, die bei <strong>de</strong>r Hochschule ein Gutachten<br />

beantragt haben, gilt noch Folgen<strong>de</strong>s: Hat die Hochschule die wissenschaftlichen<br />

Grün<strong>de</strong> für das Zweitstudium anerkannt, kann sie eine<br />

zwingen<strong>de</strong> Ortsbindung bestätigen. Sie wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Ortsverteilung<br />

dann so behan<strong>de</strong>lt, als ob Sie einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s ersten Studienortwunsches gestellt hätten und dieser Antrag<br />

anerkannt wor<strong>de</strong>n wäre (vgl. Seite 55).<br />

Weitere Hinweise fin<strong>de</strong>n Sie im Internet www.<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong><br />

unter Service – Download/Nützliches/„Die Zulassung zum Zweitstu<br />

dium“.<br />

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WS 2010/11

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