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Magazin hochschulstart (zvs info) - Studentenpilot.de

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22<br />

Ausreichen<strong>de</strong> Deutschkenntnisse müssen<br />

ausländische Studienbewerber bei <strong>de</strong>r Einschreibung<br />

an <strong>de</strong>r Hochschule (nicht gegenüber<br />

»<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>«) nachweisen. Dies<br />

kann auch Deutsche mit ausländischem Schulabschluss<br />

betreffen, <strong>de</strong>ren Muttersprache<br />

nicht Deutsch ist. Der Nachweis geschieht in<br />

<strong>de</strong>r Regel durch die Ablegung <strong>de</strong>r „Deutschen<br />

Sprachprüfung für <strong>de</strong>n Hochschulzugang<br />

ausländischer Studienbewerber – DSH“. Die<br />

Sprachprüfung fin<strong>de</strong>t nicht bei »<strong>hochschulstart</strong>.<strong>de</strong>«<br />

statt, son<strong>de</strong>rn bei <strong>de</strong>r gewünschten<br />

Hochschule o<strong>de</strong>r durch die Ablegung <strong>de</strong>s Teils<br />

„Deutsch“ im Rahmen <strong>de</strong>r Feststellungsprüfung<br />

an einem Studienkolleg*. Es wird <strong>de</strong>shalb<br />

empfohlen, so früh wie möglich Kontakt mit<br />

<strong>de</strong>m Aka<strong>de</strong>mischen Auslandsamt <strong>de</strong>r Wunschhochschule<br />

aufzunehmen, damit die DSH<br />

rechtzeitig abgelegt o<strong>de</strong>r festgestellt wer<strong>de</strong>n<br />

kann, ob eine Befreiung von <strong>de</strong>r Sprachprüfung<br />

möglich ist.<br />

Die Grün<strong>de</strong> für eine Befreiung von <strong>de</strong>r<br />

Sprachprüfung können folgen<strong>de</strong>m Auszug aus<br />

<strong>de</strong>m § 1 <strong>de</strong>r „Rahmenordnung für die Deutsche<br />

Sprachprüfung für <strong>de</strong>n Hochschulzugang<br />

ausländischer Studienbewerber (DSH)“ entnommen<br />

wer<strong>de</strong>n:<br />

„Von <strong>de</strong>r Deutschen Sprachprüfung sind<br />

freigestellt:<br />

a) Studienbewerber, welche die zur Aufnahme<br />

eines Studiums erfor<strong>de</strong>rlichen Sprachkenntnisse<br />

im Rahmen eines Schulabschlusses<br />

nachweisen, <strong>de</strong>r einer <strong>de</strong>utschen Hochschulzugangsberechtigung<br />

entspricht;<br />

b) Inhaber <strong>de</strong>s „Deutschen Sprachdiploms<br />

(Stufe II) <strong>de</strong>r Kultusministerkonferenz“<br />

(DSD II);<br />

c) Inhaber eines Zeugnisses über die bestan<strong>de</strong>ne<br />

„Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP)<br />

<strong>de</strong>s Goethe-Instituts, die in Deutschland<br />

von einem Goethe-Institut, im Ausland von<br />

einem Goethe-Institut o<strong>de</strong>r einer Institution<br />

mit einem Prüfungsauftrag <strong>de</strong>s Goethe-<br />

Instituts abgenommen wur<strong>de</strong>;<br />

d) Inhaber <strong>de</strong>s „Kleinen <strong>de</strong>utschen Sprachdiploms“<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s „Großen <strong>de</strong>utschen<br />

Sprachdiploms“, die vom Goethe-Institut<br />

im Auftrag <strong>de</strong>r Ludwig-Maximilians-Universität<br />

München verliehen wer<strong>de</strong>n;<br />

e) Studienbewerber, die die Deutsche Sprachprüfung<br />

unter organisatorischer und inhaltlicher<br />

Verantwortung eines Studienkollegs<br />

o<strong>de</strong>r eines Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache<br />

einer <strong>de</strong>utschen Hochschule an einer<br />

ausländischen Hochschule abgelegt haben;<br />

f) Studienbewerber, die <strong>de</strong>n „Test Deutsch als<br />

Fremdsprache für Studienbewerber“ (Test-<br />

DaF) gemäß § 11 dieser Rahmenordnung<br />

mit einem für die beantragte Hochschulzulassung<br />

ausreichen<strong>de</strong>n Ergebnis abgelegt<br />

haben.<br />

Die örtlichen Prüfungsordnungen können<br />

sonstige Fälle <strong>de</strong>r Befreiung von <strong>de</strong>r Deutschen<br />

Sprachprüfung regeln (insbeson<strong>de</strong>re abgeschlossenes<br />

Germanistikstudium; kurzzeitiger<br />

Studienaufenthalt ohne das Ziel eines Abschlusses)<br />

und dabei vor allem Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

<strong>de</strong>s angestrebten Studiums berücksichtigen.<br />

Eine Befreiung kann mit <strong>de</strong>r Auflage verbun<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n, durch <strong>de</strong>n Besuch studienbegleiten<strong>de</strong>r<br />

Sprachlehrveranstaltungen die fachsprachliche<br />

Kompetenz zu erweitern.“<br />

Die Voraussetzungen für die Befreiung<br />

können also von Hochschule zu Hochschule<br />

leicht unter schiedlich sein; weitere Einzelheiten<br />

hierzu erfragen Sie bitte bei <strong>de</strong>n Hochschulen<br />

und beim Deutschen Aka<strong>de</strong>mischen Austauschdienst<br />

(DAAD), Postfach 20 04 04,<br />

D-53134 Bonn.<br />

Bei <strong>de</strong>r Auswahl in <strong>de</strong>r „Abiturbestenquote“<br />

(nur in <strong>de</strong>n Studiengängen, die bun-<br />

* Ausländische Studienbewerber, <strong>de</strong>ren Vorbildungsnachweis im Heimatland<br />

ein Studium ermöglicht, aber nicht mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Hochschulzugangsberechtigung<br />

vergleichbar ist, müssen sich <strong>de</strong>r Prüfung<br />

zur Feststellung <strong>de</strong>r Eignung ausländischer Studienbewerber für die<br />

Aufnahme eines Hochschulstudiums (Feststellungsprüfung) unterziehen.<br />

Die Feststellungsprüfung wird am Studienkolleg durchgeführt.<br />

Die Studienkollegs sind an <strong>de</strong>n Hochschulen eingerichtet. Auskunft<br />

zur Aufnahme in ein Studienkolleg erteilen die Hochschulen.<br />

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WS 2010/11

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