Ausgabe - Sudetenpost
Ausgabe - Sudetenpost
Ausgabe - Sudetenpost
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
12 SUDETENPOST FOLGE 24 VOM 15. DEZEMBER 1983<br />
Glück auf 1984" wünscht die Geschäftswelt von Leoben und Umgebung<br />
Gartenbau-Cafuta-Colombo<br />
8706 Leoben, Winkelfeldgasse 10<br />
Tel. 038 42/43-3-53<br />
ii<br />
Gasthaus<br />
Zum Greif<br />
INGEBORG FEIEL<br />
Kärntner Straße 241. Tel. 34 86<br />
8700 Leoben<br />
Zoohandlung<br />
JANOWITZ<br />
Leoben, Winkelfeldgasse 3<br />
##<br />
FRIEDMANN<br />
Fachgeschäft für feine Lederwaren<br />
Reparaturübernahme<br />
8700 Leoben, Donawltzer StraBe 1. Telefon 21 0 06<br />
Herren- und Damenfrisiersalon<br />
Neudorferstraße 2, Leoben<br />
Tel. 45 7 30<br />
Der nachfolgende Beitrag wurde von dem<br />
Versicherungsfachmann' W. Hofrat Dr.<br />
Othmar Seefeldner (ünz) verfaßt. Der gebürtige<br />
Sudetendeutsche zeigt darin interessante<br />
Aspekte über das Entstehen der<br />
„Feuerversicherung in Österreich zur Zeit<br />
der Kaiserin Maria Theresia" auf, wobei<br />
gerade auch Böhmen, Mähren und Schlesien<br />
eine bemerkenswerte Rolle spielten.<br />
Hier auszugsweise der als Sonderbroschüre<br />
der Oö. Wechselseitigen Versicherungsanstalt<br />
erschienene Beitrag:<br />
ELEKTRO-FERNSEHEN<br />
BUNDESSTRASSE 32, TEL 22 92<br />
8770 ST. MICHAEL<br />
Chemische Reinigung<br />
Sofortdienst<br />
BAUMGARTNER<br />
Leoben, Vordernberger Straße 22<br />
Telefon 24 5 30<br />
e-werk<br />
Allons R.<br />
Lamminger<br />
Steinmetzerei<br />
8700 Leoben, Kärntner StraBe 148<br />
Tel. 42 714<br />
Feinkost und Frischfische<br />
MONIKA RIEDLER<br />
Kärntner Straße 221<br />
8700 Leoben<br />
Haarpflege<br />
Leo Wohofsky<br />
8700 Leoben, Ferd.-Hanusch-Straße 27<br />
Telefon 24 5 91<br />
krempl<br />
Leoben, S 038 42/ 42 5 71 Vordernberg,S03849/208<br />
Stromversorgung<br />
Installation<br />
Radio - Fernsehen<br />
Küchenstudio<br />
Haushaltsgeräte<br />
Q) Servicedienst<br />
Als die Feuerversicherung<br />
eingeführt wurde<br />
Bei meinen Ausführungen stütze ich mich auf<br />
die für jeden Versicherungsmann interessanten<br />
Darlegungen in dem Buch „Brandversicherung<br />
in Österreich 1700-1848" von Max Leimdörfer<br />
aus dem Jahre 1907. Max Leimdörfer war Generaldirektor<br />
einer heute nicht mehr existierenden<br />
österreichischen Versicherungsgesellschaft.<br />
In der vortheresianischen Zeit hatte der Wirtschaftszweig<br />
Versicherung in anderen Ländern<br />
wie England, Preußen und Sachsen eine bemerkenswert<br />
hohe Entwicklung genommen.<br />
Dies war in Österreich dagegen nicht der Fall.<br />
In den vierziger Jahren des 18. Jahrhunderts<br />
kam es zum ersten Mal in Österreich zur Diskussion<br />
über das Feuerversicherungswesen,<br />
und da waren es die Stände, die sich gegenüber<br />
den meisten Reformen der Kaiserin - so auch<br />
gegen die Einführung der Feuerversicherung -<br />
ablehnend verhielten.<br />
Die Stände führten vor allem zwei Gründe gegen<br />
die Einführung der Feuerversicherung ins<br />
Treffen:<br />
In erster Unie den Hinweis auf gute Feuerlöschordnungen<br />
in den meisten Kronländern, die genügten,<br />
Feuersbrünste zu bekämpfen. Zweitens<br />
die Besorgnis, es könnte die Feuerversicherung<br />
mißbräuchlich ausgenützt werden, indem die<br />
Besitzer verschuldeter oder baufälliger Häuser<br />
diese anzündeten, um sich unrechtmäßig in den<br />
Besitz der Entschädigung zu setzen.<br />
Der Mehrheit des Hofkanzleirates, der die<br />
Vorschläge für eine Feuerversicherung zu prüfen<br />
hatte, erschienen diese Motive beachtlich,<br />
so daß der Hofkanzleirat die Einführung der'<br />
Feuerversicherung in Österreich nicht für notwendig<br />
und zweckmäßig hielt.<br />
Eine Minderheit vertrat jedoch die Meinung,<br />
man solle diesen so heilsamen Gedanken der<br />
Versicherung nicht schlechterdings zurückweisen.<br />
Hiebet ist festzuhalten, daß die Einrichtung<br />
einer Brandversicherung sich nur auf die königlichen<br />
Städte vorerst erstrecken sollte.<br />
Im übrigen setzte sich aber die Meinung der<br />
Mehrheit in der Hofkanzlei durch und es geschah<br />
weiter nichts. Die Gründung von Feuerkassen<br />
bzw. Feuersozietäten, wie die Versicherungsanstalten<br />
dazumal hießen, kam nicht zustande.<br />
Erwähnenswert aus jener Zeit ist der Vorschlag<br />
des österreichischen Freiherrn von Astfeld,<br />
der 1760 politischer Chef in der Grafschaft<br />
Glatz gewesen ist. Er hatte die von Friedrich II.<br />
von Preußen getroffenen Feuerversicherungseinrichtungen<br />
genau studiert. Nach seiner Meinung<br />
wäre die Einrichtung des preußischen Musters<br />
für Österreich zweckmäßig.<br />
Daher hat er 1762 an die Hofkanzlei in Wien<br />
seine Unterlagen für die Feuerversicherung<br />
vorgelegt. Sie bezogen sich sowohl auf eine<br />
Feuerversicherung in den Städten als auch auf<br />
dem „platten" Land. Zur Zeit dieser Vorlage hat<br />
es in Deutschland neben den schlesischen<br />
Brandversicherungseinrichtungen, die den Namen<br />
Sozietäten führten (eine Sozietät für mehrere<br />
Kreise), auch in mehreren Fürstentümern<br />
im Westen des Reiches Brandversicherungsordnungen<br />
und dazugehörige Feuerversicherungskassen<br />
gegeben.<br />
Die Statuten dieser Feuerkassen sind nicht<br />
einheitlich gehalten.<br />
Gemeinsam ist ihnen der öffentliche Charakter<br />
aus dem Gedanken des Wohlfahrtsstaates<br />
und cfie Schadenvergütung auf Grund des Umlageverfahrens.<br />
Einige Exemplare dieser Statuten<br />
wurden auch der Hofkanzlei in Wien von<br />
österreichischen Landesstellen vorgelegt.<br />
Die Hofkanzlei übersandte sämtlichen Landesstellen<br />
die von Preußen eingeführten schlesischen<br />
Sozietätenordnungen und in weiterer<br />
Folge auch diejenigen von anderen Fürstentümern<br />
zur Äußerung. Dieser Aufforderung zur<br />
Äußerung wurde nur von den Sudetenländern,<br />
von Niederösterreich und Vorderösterreich entsprochen.<br />
Zu Vorderösterreich gehörten der<br />
schwäbisch-österreichische und der breisgauische<br />
Kreis in Südwestdeutschland.<br />
Fußend auf den von der Hofkanzlei übersandten<br />
Unterlagen legte das Kronland Böhmen der<br />
Hofkanzlei 1763 den Entwurf einer Brandversicherungsordnung<br />
vor. Dieser war wie der preußisch-schlesische<br />
Entwurf geteilt für das flache<br />
Land und für die Städte. Der Hauptunterschied<br />
zwischen den beiden Teilnehmerkreisen bestand<br />
in der Art der Schadenvergütung. Die Verfügung<br />
des Schadens für die Städte sollte aus<br />
einem besonderen Fonds erfolgen. Für das flache<br />
Land war die Naturalentschädigung (Handrobot,<br />
Spanndienst, Lieferung von Heu und<br />
Stroh, usw.) durch Lieferung von den Sozietätsgenossen<br />
vorgesehen, eventuell kam auch ein<br />
Nachlaß der Kontribution (Grundsteuerzahlung<br />
an die Grundherrschaft) in Frage.<br />
Jedenfalls zeigte der Entwurf den guten Willen<br />
und die grundsätzliche Geneigtheit der<br />
böhmischen Stände zur Einrichtung einer Feuersozietät.<br />
Die mährischen, schlesischen und Tiroler<br />
Gutachten waren dagegen im abweisenden<br />
Sinne gehalten. Von Mähren war die Haupteinwendung,<br />
daß der Landbevölkerung kein Eigentum<br />
am Fundus instructus zustehe, da die Häuser<br />
der Untertanen der Grundherrschaft gehörten.<br />
Auch das alte Argument wurde vorgebracht,<br />
daß bei der angeborenen „Niedertracht" des<br />
mährischen Landvolkes die Befürchtung bestehe,<br />
daß Häuser in Brand gesteckt werden, um<br />
der Schadenvergütung willen. Im übrigen stelle<br />
die Grundobrigkeit im Schadensfalle Baumaterial<br />
zur Verfügung und gewähre, wie schon erwähnt,<br />
Nachlässe von der Grundsteuer.<br />
Nicht viel anders verhielten sich die schlesischen<br />
Stände. Auch die Tiroler sprachen sich<br />
gegen die Einführung der Assekuranz aus, wobei<br />
bemerkenswert ist, daß Tirol das einzige<br />
Land war, in welchem die Bauern bei den Verhandlungen<br />
mitzuberaten hatten. Hier in Tirol<br />
bestand tiefes Mißtrauen gegen die geplante<br />
Neuerung, da man befürchtete, mit der Umlage<br />
ein neues Mittel zu finden, um den Steuersäckel<br />
füllen zu können. Man glaubte nicht, daß die angefallenen<br />
und festgestellten Schadensbeträge<br />
den Geschädigten zukommen würden.<br />
Einzig und allein Vorderösterreich bildete eine<br />
Ausnahme. Die Vorarlberger Stände betonten<br />
zwar, daß die Armut des Landes die Bevölkerung<br />
hindere, in eine Feuersozietät mit anderen<br />
Landschaften einzutreten, in denen die Gefahr<br />
beachtlicher Feuersbrünste bestand. Jedoch<br />
erfolgte keine dezitierte Ablehnung, sondern die<br />
Entscheidung wurde der kaiserlichen Kommission<br />
anheim gegeben.<br />
Die schwäbisch-österreichischen und breisgauischen<br />
Stände billigten hingegen die geplante<br />
Feuersozietät. Es behagte ihnen zwar<br />
das schlesische Vorbild nicht, sondern sie<br />
knüpften ihre Vorstellungen an die in Westdeutschland<br />
bestehenden Brandversicherungseinrichtungen,<br />
insbesondere gefiel ihnen<br />
das Muster des baden-durlachischen Institutes.<br />
Bad-Durlach war ein kleines Fürstentum bei<br />
Karlsruhe.<br />
Die Feuerordnung dieser Landschaft zeichnete<br />
sich durch ihre Ausführlichkeit und Genauigkeit<br />
von den übrigen aus. Aufgebaut auf dem<br />
Zwangsprinzip, mit Ausnahme bestimmter aufgezählter<br />
Objekte, wie Schmelz- und Hüttenwerke,<br />
Pulvermühlen, die von der Versicherung<br />
ausgenommen waren.<br />
Eine Abstufung in den Beiträgen gab es bei<br />
Gebäuden mit größerer Feuersgefahr wie Bäkkereien,<br />
Apotheken und Seifensiedern.<br />
Die Entschädigung erfolgte nach dem Umlagesystem.<br />
Die Umlage pro Jahr war nach oben<br />
aber mit 1 % des Versicherungsanschlages begrenzt.<br />
Überstiegen die Schäden eines Jahres<br />
diesen Prozentsatz, so wurde der Rest im nächsten<br />
Jahr zusätzlich umgelegt. Für den Fall der<br />
Manfred Stadiober<br />
Farbenfachhandel<br />
8700 Leoben, Straußgasse 16<br />
Tel. 42 9 49<br />
Modenhaus<br />
Hans Regula & Co.<br />
Straußgasse 11<br />
8700 LEOBEN<br />
Wolfgang Steuber<br />
Lastentransporte und Brennstoffhandel<br />
Donawitzer Straße 15, Tel. 23 5 68 u. 22 9 97<br />
8700 Leoben<br />
labriksneue VW-und Audi-Modelle<br />
zu sensationellen Konditionen!<br />
VW-Bank-Kredite ohne Anzahlung möglich!<br />
Jetzt Super-Eintauschpreise für Ihr Auto!<br />
Kommen Sie rasch - die Stückzahl ist begrenzt!<br />
IhrVAXr-Partner<br />
Überbacher<br />
8700 Leoben, Josef-Hdffl-StraDe 11-13<br />
Tel. 0 38 42 / 22 5 21<br />
Verweigerung der Zahlung der Umlage war die<br />
Exekution auf das Doppelte des fälligen Betrages<br />
vorgesehen. Die Vergütungen durften nur<br />
zum Wiederaufbau der Gebäude verwendet<br />
werden.<br />
Die Sozietät vergütete auch die im Krieg entstandenen<br />
Schäden! Es ist dies wohl eine einmalige<br />
Bestimmung, die sich bis heute nicht<br />
wiederholt .hat.<br />
Dieses Gutachten aus Vorderösterreich bedeutete<br />
einen Markstein für die weitere Entwicklung<br />
der Feuerversicherung in den österreichischen<br />
Ländern.<br />
Die Hofkanzlei, nunmehr auf die bisher unbeachtet<br />
gebliebene baden-durlachische Feuersozietät<br />
aufmerksam gemacht, fand diese unter<br />
allen bisher zum Vorschein gekommenen als<br />
die beste.<br />
Die Hofkanzlei schloß sich dem Wunsch der<br />
vorderösterreichischen Stände an, auch in den<br />
anderen österreichischen Ländern möglichst<br />
bald diese Form der Feuerversicherung einzuführen.<br />
Die Hofkanzlei hoffte in diesem Zusammenhang,<br />
auch die Furcht der Tiroler Bevölkerung<br />
vor der Einführung einer neuen Landessteuer<br />
unter dem Deckmantel der Assekuranz bannen<br />
zu können, da sich der kleine Mann überzeugen<br />
könnte, daß die Schadenssumme im Distrikt der<br />
Feuersozietät tatsächlich zur Verteilung kommt.<br />
Darüber hinaus würde dadurch das Land nach<br />
Errichtung eines solchen Unternehmens von allen<br />
fremden Brandkollekten verschont bleiben.<br />
Die Kaiserin war von der Äußerung der Hofkanzlei<br />
stark beeindruckt und sprach sich auch<br />
dafür aus, daß die baden-durlachische Brandordnung<br />
nicht nur für die Vorlande und für Tirol<br />
eingeführt wird, sondern daß sie auch bei der<br />
Gründung von Feuerkassen anderer Kronländer<br />
Vorbild sein sollte.<br />
Die schon vorhandenen Assekuranzentwürfe<br />
der anderen Erbländer sollten über Wunsch der<br />
Kaiserin unter Zugrundelegung der baden-durlachischen<br />
Statuten umgearbeitet werden.<br />
Mit dieser Absicht der Kaiserin waren wiederum<br />
die Stände nicht einverstanden. Darüber<br />
gab es nun langjährige Verhandlungen.<br />
Die böhmischen Stände wandten sich sehr<br />
entschieden gegen die von der Kaiserin gewünschte<br />
Einbeziehung Mährens in eine gemeinsame<br />
Feuersozietät.<br />
Mitte April 1765 war auch die Äußerung der<br />
mährischen Stände in Wien eingelangt. Auch<br />
sie war ablehnend.<br />
Die österreichischen Stände sprachen sich<br />
ebenfalls gegen die Gründung einer gleichartigen<br />
Assekuranz wie in den Sudetenländern für<br />
ihr Gebiet aus. Begründung:<br />
Dieses Feuerversicherungsinstitut würde wegen<br />
des zwischen den Ländern bestehenden<br />
ständigen Mißtrauens von keiner guten „Würkung<br />
seyn", weshalb man derzeit von diesen<br />
Gründungen abstrahieren sollte.<br />
Fortsetzung auf Seite 13