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MUSIK - DPSG DV Aachen

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umvariante. Die kostenlose Version<br />

ist meist werbefinanziert,<br />

während die Premiumvariante<br />

werbefrei ist und mehr Service<br />

bietet. So können bei manchen<br />

Streamingdiensten die Songs<br />

auch auf den Rechner und<br />

mobile Abspielgeräte geladen<br />

werden und sind so auch offline<br />

verfügbar.<br />

Wenn billig teuer wird<br />

Das aktuelle digitale Musikangebot<br />

ist also nicht nur komfortabel,<br />

sicher, preiswert und rund<br />

um die Uhr verfügbar, sondern<br />

bietet auch noch Alternativen<br />

für verschiedene Nutzungsbedürfnisse.<br />

Trotzdem scheint es<br />

immer noch eine Gruppe von<br />

Musikkonsumenten zu geben,<br />

denen selbst die günstigen<br />

Downloads noch zu teuer sind<br />

und die sich lieber aus häufig<br />

illegalen Quellen wie Tauschbörsen<br />

bedienen.<br />

Das Risiko<br />

So wurden 2009 in Deutschland<br />

von ca. 2,8 Millionen Personen<br />

immer noch 258 Millionen<br />

Songs illegal heruntergeladen.<br />

Das vermeintliche Schnäppchen<br />

kann aber schnell zum teuren<br />

Vergnügen werden, da das<br />

Risiko erwischt zu werden in<br />

den letzten Jahren massiv gestiegen<br />

ist. Denn immer mehr<br />

Künstler und Plattenfirmen<br />

setzen sich gegen die illegale<br />

Nutzung ihrer Musik zur Wehr<br />

und beauftragen Ermittlungs-<br />

und Anwaltsfirmen mit dem<br />

Schutz und der Wahrnehmung<br />

ihrer Interessen.<br />

Einfache Ermittlung<br />

Die Ermittlung der Online-Sünder<br />

ist denkbar einfach, weil die<br />

Tauschbörsendetektive nichts<br />

anderes tun als normale Nutzer.<br />

Sie schauen, welche Songs auf<br />

den entsprechenden Diensten<br />

angeboten werden, loggen die<br />

IP-Adresse des anbietenden<br />

Internetanschlusses und machen<br />

zur Beweissicherung einen<br />

Download.<br />

Ausreden helfen nicht<br />

Den Rest erledigt der Anwalt. Er<br />

beantragt auf Basis der Beweise<br />

bei Gericht eine Genehmigung<br />

beim Internetanbieter den Klarnamen<br />

hinter der IP-Adresse zu<br />

erfragen und verschickt dann in<br />

$<br />

mu s I k<br />

der Regel eine Abmahnung. Wer<br />

erwischt wird, muss im Schnitt<br />

mit Kosten zwischen 500 und<br />

1.000 Euro rechnen und dazu<br />

noch eine Unterlassungserklärung<br />

abgeben. Ausreden helfen<br />

wenig. Wenn nicht konkret<br />

nachgewiesen werden kann,<br />

dass man mit der Sache nichts<br />

zu tun hat, wird ein Gerichtsverfahren<br />

wegen der Anwalts-<br />

und Gerichtskosten meist noch<br />

teurer. Da erspart es viel Geld<br />

und Ärger, gleich den komfortablen<br />

preisgünstigen und<br />

legalen Weg beim Musikkauf<br />

zu gehen.<br />

Stefan Michalk<br />

Bundesverband Musikindustrie e .V .<br />

Drei Regeln zur Vermeidung von Ärger wegen illegaler Downloads<br />

Vorsicht, wenn im Netz etwas umsonst angeboten wird, für das man normalerweise bezahlen<br />

● muss .<br />

Nie Software herunterladen und installieren, deren Ursprung und Funktionen man nicht ge-<br />

● nau kennt .<br />

Anschlussinhaber sind haftbar, deshalb Drahtlosnetzwerke immer mit Passwort und aktuellster<br />

● Verschlüsselungstechnik sichern .<br />

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