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AGIL - Ausgabe Oktober 2014

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Geld & Recht<br />

ELSTER - die elektronische Steuererklärung<br />

(djd). Die „vorausgefüllte Steuererklärung“ steht den Bürgern als neuer Service für<br />

die Erstellung der Einkommensteuererklärung zur Verfügung. Mehr Informationen<br />

und praktische Videoanleitungen gibt es unter www.elster.de/Belegabruf im Bereich<br />

„Downloads“.<br />

ELSTER bietet darüber hinaus weitere Serviceleistungen an, zum Beispiel:<br />

- Einkommensteuererklärung inklusive Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)<br />

- Körperschaftsteuererklärung<br />

- Umsatzsteuer-Voranmeldung<br />

- Lohnsteuer-Anmeldung<br />

- Kapitalertragssteuer-Anmeldung<br />

- Steuerkontenabfrage<br />

Mehr Informationen gibt es unter www.elster.de.<br />

Berliner Testament – manchmal<br />

nicht die beste Wahl<br />

Expertentipp von Dr. Matthias Krayer<br />

Dr. Matthias Krayer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht<br />

und zertifizierter Testamentsvollstrecker<br />

in Rodgau und Bad Homburg (Tel. 06106–696000).<br />

Immer wieder sind wir Berater mit verunglückten Nachfolgegestaltungen konfrontiert. Oftmals zeigt<br />

der Betroffene dem Rechtsanwalt sein konkretes Testament erst dann, wenn es zu spät ist - nach dem<br />

Tode. Dann ist guter Rat oft teuer.<br />

Ein typischer Fall ist das<br />

Berliner Testament,<br />

das beim Vorhandensein<br />

von größerem Vermögen<br />

von Vorneherein nicht die erste<br />

Wahl gewesen wäre. Aus<br />

steuerlicher Unwissenheit<br />

oder Unachtsamkeit heraus<br />

kommt es aber immer wieder<br />

zu diesen Testamenten, deren<br />

Ziel, die wirtschaftliche<br />

Absicherung des überlebenden<br />

Ehegatten, auch durch<br />

andere, intelligentere, Gestaltungen<br />

hätte erreicht werden<br />

können.<br />

Beispiel:<br />

Manni M. und Frauke F. sind<br />

verheiratet. Sie haben eine<br />

Tochter Tanja T und einen<br />

Sohn Stefan S. Das wesentliche<br />

Vermögen hatte sich bei<br />

M in Form von Grundbesitz<br />

angesammelt. Die Ehegatten<br />

haben ein Berliner Testament<br />

verfasst. Als M verstirbt, soll<br />

F entsprechend dem Berliner<br />

Testament Alleinerbe werden.<br />

In Anbetracht der Werte<br />

der Immobilien ein steuerliches<br />

Desaster. Nach dem<br />

Todesfall fragt F daher, ob es<br />

noch Möglichkeiten gibt, die<br />

nachteiligen erbschaftsteuerlichen<br />

Folgen des Berliner<br />

Testaments zu beseitigen. Sie<br />

beabsichtigt, die Erbschaft zu<br />

Gunsten der gemeinsamen<br />

Kinder S und T auszuschlagen;<br />

Voraussetzung ist jedoch<br />

die Übertragung mindestens<br />

eines Grundstücks, das der<br />

Altersversorgung der F dienen<br />

soll.<br />

Lösung:<br />

In manchen Fällen (insbesondere<br />

bei missglückten<br />

Berliner Testamenten) kann<br />

die Ausschlagung (gegen Abfindung)<br />

eine nachträgliche<br />

Korrektur unerwünschter<br />

Todesfolgen, insbesondere in<br />

erbschaftsteuerlicher Sicht,<br />

darstellen. Ebenso kann die<br />

Ausschlagung angewandt<br />

werden, um bei rückwirkend<br />

vereinbarter Zugewinngemeinschaft<br />

in den Genuss<br />

des erbschaftsteuerlichen<br />

Freibetrages nach § 5 Abs. 2<br />

ErbStG zu gelangen oder einen<br />

Gläubigerzugriff zu vermeiden.<br />

Bei der Gestaltung<br />

ist in der Regel ein vertragliches<br />

Gesamtpaket zu schnüren,<br />

da die Ausschlagung<br />

bedingungsfeindlich ist, aber<br />

nur unter bestimmten Bedingungen<br />

gelten soll (§ 1947<br />

BGB). Auch ist die Absicherung<br />

des Ausschlagenden sicherzustellen.<br />

Tipp:<br />

Holen Sie sich bei der Abfassung<br />

des Testaments qualifizierten<br />

Rat ein. Gerade beim<br />

Vorhandensein von Grundbesitz<br />

oder größerem Vermögen<br />

ist die Einholung von qualifiziertem<br />

Rat unter erbrechtlichen<br />

und steuerlichen Gesichtspunkten<br />

unabdingbar.<br />

Das Erbrecht und das Erbschaftsteuerrecht<br />

bietet eine<br />

Fülle verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

Ist es hierfür schon zu spät,<br />

sollten Sie sich darüber informieren,<br />

ob es nachträgliche<br />

Maßnahmen zur Vermögensscherung<br />

gibt.<br />

58 | <strong>Oktober</strong> <strong>2014</strong>

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