1 Historischer Hintergrund - Universität Bamberg
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<strong>Historischer</strong> <strong>Hintergrund</strong><br />
erst in dem Augenblick perfekt sein könne, in dem die Wirtschaftsführung über<br />
sämtliche Produktionsmittel verfüge. Er trat darum ein für weitere Enteignungen<br />
und die Bündelung aller wirtschaftlichen Entscheidungsbefugnisse in den Händen<br />
der Planbürokratie: „Man muß sich darüber klar sein, daß eine Gesamtplanung<br />
der Volkswirtschaft nur in dem Maße vollkommen sein kann, wie die Produktion<br />
und die Verteilung der Produkte vergesellschaftet sind. Davon sind wir aber noch<br />
ein gutes Stück entfernt.“ 77 Ohne konkrete Probleme anzusprechen, verschanzte<br />
sich auch das Mitteilungsblatt der RTA, der „Fachnachrichtendienst“, hinter einem<br />
klaren Bekenntnis zur Planwirtschaft: „Am 1.1.1949 ist der Zweijahresplan für die<br />
sowjetische Besatzungszone [...] angelaufen, der den Aufbau und Weiterentwicklung<br />
unserer Wirtschaft grundlegend bestimmt. Alle angeordneten wirtschaftlichen<br />
Maßnahmen sind darauf gerichtet, seine erfolgreiche Durchführung zu sichern<br />
und alle dafür in Betracht kommenden Faktoren in diesem Sinne einzusetzen<br />
und zu lenken.“ 78 Das tatsächliche Geschehen stand im klaren Gegensatz zur<br />
offiziellen Propaganda, die nicht müde wurde, den Zweijahrplan zu loben. Tatsächlich<br />
enthielt selbst die „Verordnung über den Wirtschaftsplan für 1949, das<br />
erste Jahr des Zweijahrplanes vom 30. März 1949“ 79 „nur grob formulierte Mengenkennziffern.<br />
Planmethodik und Ziele wurden noch mehrfach geändert, bei<br />
‘dem’ Zweijahrplan handelte es sich also faktisch um ein Konglomerat verschiedener<br />
Pläne“ 80 . Die Annahme der SED-Führung, die SBZ wäre zu Beginn des<br />
Jahres 1949 für den Start in die zentral geplante Wirtschaft ausreichend vorbereitet<br />
gewesen, stützte sich insbesondere auf einen hohen Grad ihrer Institutionalisierung.<br />
Die tatsächliche Leistungsfähigkeit der neu geschaffenen Einrichtungen<br />
fand dabei keine Beachtung, zumal es sich insbesondere um bürokratische Organe<br />
zur Verwaltung und Kontrolle handelte. Für den vermeintlich vollendeten<br />
„demokratischen“ Aufbau der Wirtschaft standen Institutionen, wie z.B. die Deutsche<br />
Wirtschaftskommission (DWK), Vereinigungen volkseigener Betriebe<br />
(VVB), Volkseigene Betriebe (VEB), Zentrale Kontrollkommission (ZKK), Ausschuß<br />
zum Schutze des Volkseigentums, Revisions- und Treuhandanstalt für die<br />
sowjetische Besatzungszone (RTA), Deutsche Notenbank, Deutsche Investitionsbank<br />
(DIB), Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) und die Betriebsgewerkschaftsleitungen<br />
(BGL). 81 Daß keine dieser Institutionen in der Lage war,<br />
der „demokratischen Wirtschaft“ zum gewünschten Erfolg zu verhelfen, wurde<br />
durch regelmäßige Umstrukturierungen dokumentiert, wodurch ihre Leistungsfähigkeit<br />
immer wieder verbessert werden sollte. Die wirtschaftlichen Erfolge ließen<br />
Buck, Hansjörg F., Formen, Instrumente und Methoden zur Verdrängung, Einbeziehung<br />
und Liquidierung der Privatwirtschaft in der SBZ/DDR, in: Deutscher Bundestag<br />
(12. Wahlperiode) (Hrsg.), Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte<br />
und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“, Bd. II,2, Machtstrukturen und Entscheidungsmechanismen<br />
im SED-Staat und die Frage der Verantwortung, Frankfurt<br />
1995, S. 1091.<br />
77 RAU, Planaufgaben, S. 1.<br />
78 FND Nr. 1, S. 4 in: DN5-1132.<br />
79 ZVOBl Nr. 27/1949, S. 221-225.<br />
80 ZANK, Zentralverwaltungen, S. 272.<br />
81 23. November 1948: Als logische Konsequenz fortschreitender Zentralisierung der<br />
SBZ-Wirtschaft wurden die Betriebsräte den Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL)<br />
angeschlossen und damit faktisch aufgelöst. Die BGL waren verpflichtet, Beschlüsse<br />
des FDGB mitzutragen. Das bedeutete die „Verstaatlichung“ der Betriebsräte und<br />
somit das Ende der letzten eigenständigen Arbeitnehmervertretung in der SBZ/DDR.