GUV-I 8590 "Kommentar zur UVV Elektrische Anlagen und ...
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<strong>GUV</strong>-I <strong>8590</strong><br />
Er ist daher gut beraten, wenn er sich vom Errichter oder Hersteller ausdrücklich<br />
bestätigen lässt, dass die von ihm errichteten <strong>Anlagen</strong> <strong>und</strong> hergestellten Betriebsmittel<br />
den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechen.<br />
Um diese Bestätigung abgeben zu können, werden elektrische Niederspannungsanlagen<br />
(bis 1000 V Wechselspannung) deshalb vor der Inbetriebnahme entsprechend der<br />
VDE-Bestimmung 0100-610 „Prüfungen, Erstprüfungen“ geprüft.<br />
Bei elektrischen Betriebsmitteln ist durch Prüfungen, die in den jeweiligen elektrotechnischen<br />
Regeln aufgeführt sind, festzustellen, ob sie den elektrotechnischen Regeln<br />
entsprechen.<br />
Als Ersatz für eine Bestätigung des Herstellers kann für anschlussfertige elektrische<br />
Betriebsmittel ein Prüfzeichen wie das „GS“-Zeichen angesehen werden. Gleiches gilt<br />
für das „CE“-Zeichen, wenn in der zugehörigen Konformitätserklärung auf die eingehaltenen<br />
Normen verwiesen wird.<br />
Prüfung nach Änderung <strong>und</strong> Instandsetzung<br />
Eine Prüfung des ordnungsgemäßen Zustandes ist auch nach Änderung <strong>und</strong> Instandsetzung<br />
erforderlich. Immer dann, wenn Arbeiten ausgeführt wurden, die in den Funktionsablauf<br />
der Einrichtung eingreifen <strong>und</strong> darum die Kenntnisse einer Elektrofachkraft<br />
erfordern, müssen die Schutzmaßnahmen überprüft werden.<br />
<strong>Elektrische</strong> <strong>Anlagen</strong> werden danach entsprechend den Bestimmungen, die für das Errichten<br />
gelten, geprüft, Niederspannungsanlagen also nach VDE 0100-610.<br />
Für elektrische Betriebsmittel, z.B. Elektrohandwerkzeuge, Büromaschinen, gilt für die<br />
Prüfung nach Änderung <strong>und</strong> Instandsetzung die VDE-Bestimmung 0701 „Instandsetzung,<br />
Änderung <strong>und</strong> Prüfung“.<br />
Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 1 Nr. 2:<br />
Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische <strong>Anlagen</strong> <strong>und</strong><br />
Betriebsmittel wiederholt zu prüfen.<br />
Anhand der folgenden Tabellen können Prüffristen festgelegt werden, wenn die elektrischen<br />
<strong>Anlagen</strong> <strong>und</strong> Betriebsmittel normalen Beanspruchungen durch Umgebungstemperatur,<br />
Staub, Feuchtigkeit oder dergleichen ausgesetzt sind. Dabei wird unterschieden<br />
zwischen ortsveränderlichen <strong>und</strong> ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln <strong>und</strong><br />
stationären <strong>und</strong> nicht stationären <strong>Anlagen</strong>.<br />
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes<br />
bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können,<br />
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