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GUV-I 8590 "Kommentar zur UVV Elektrische Anlagen und ...

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<strong>GUV</strong>-I <strong>8590</strong><br />

Die Prüfung ist bestanden, wenn kein Durchschlag erfolgt. Sollte irgendein Fehler auftreten,<br />

muss die Schutzkleidung ausgesondert werden.<br />

Monat, Jahr <strong>und</strong> Prüfinstitut müssen dauerhaft auf dem entsprechenden Kennzeichnungsetikett<br />

vermerkt werden, wenn die Wiederholungsprüfung bestanden wurde.<br />

Dimensionen in mm<br />

Obere Elektrode<br />

(VDE Elektrode P 25<br />

mit ger<strong>und</strong>eten Kanten<br />

R = 3 mm)<br />

Prüfstück<br />

Basis-Elektrode<br />

(VDE Elektrode P 75<br />

mit ger<strong>und</strong>eten Kanten<br />

R = 3 mm)<br />

Bild 1: Beispiel einer Anordnung von Prüfelektroden für Stückprüfungen <strong>und</strong> Wiederholungsprüfungen<br />

Zur Prüfung von isolierender Fußbekleidung Auszug aus Entwurf DIN VDE 0680 Teil 1:<br />

3.15.3.2 Fußbekleidung<br />

Die Prüfung ist nach Abschnitt 3.4.2.1, jedoch in Leitungswasser mit einer Spannung<br />

von 5,0 kV während einer Minute durchzuführen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn<br />

kein Durchschlag bzw. Überschlag aufgetreten ist.<br />

Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 4:<br />

Die Bestätigung des Herstellers oder Errichters bezieht sich auf betriebsfertig installierte<br />

oder angeschlossene <strong>Anlagen</strong>, Betriebsmittel <strong>und</strong> Ausrüstungen. Sie kann in der<br />

Regel nur vom Errichter abgegeben werden, da nur er die für den sicheren Einsatz der<br />

Anlage maßgebenden Umgebungs- <strong>und</strong> Einsatzbedingungen kennt.<br />

Zu unterscheiden von der hier geforderten Bestätigung ist die Lieferbestätigung des<br />

Herstellers oder Lieferers bei der Lieferung von anschlussfertigen elektrischen Betriebsmitteln.<br />

Für diese Lieferbestätigung reicht es aus, wenn der Hersteller oder Lieferer<br />

auf Verlangen nachweist, dass der gelieferte Gegenstand den Verordnungen zum<br />

Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz entspricht, z.B. durch eine Konformitätserklärung,<br />

in der die Einhaltung der einschlägigen elektrotechnischen Regeln bestätigt<br />

wird.<br />

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