GUV-I 8590 "Kommentar zur UVV Elektrische Anlagen und ...
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§ 1 Geltungsbereich<br />
(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische <strong>Anlagen</strong> <strong>und</strong> Betriebsmittel.<br />
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt auch für nicht elektrotechnische Arbeiten in<br />
der Nähe elektrischer <strong>Anlagen</strong> <strong>und</strong> Betriebsmittel.<br />
Durchführungsanweisung zu § 1 Abs. 2:<br />
Zu den nicht elektrotechnischen Arbeiten zählen z.B. das Errichten von Bauwerken in<br />
der Nähe von Freileitungen <strong>und</strong> Kabelanlagen sowie Annäherungen bei anderen Arbeiten,<br />
wie Bau-, Montage-, Transport-, Anstrich- <strong>und</strong> Ausbesserungsarbeiten.<br />
Erläuterungen<br />
Zu § 1 Abs. 1:<br />
Der Geltungsbereich dieser Unfallverhütungsvorschrift umfasst alle elektrischen <strong>Anlagen</strong><br />
<strong>und</strong> Betriebsmittel unabhängig von der Höhe oder Art der in ihnen erzeugten<br />
Spannung oder der Spannung, mit der sie betrieben werden. Sie enthält Anforderungen<br />
an elektrische <strong>Anlagen</strong> <strong>und</strong> die einzelnen Betriebsmittel <strong>und</strong> regelt den Umgang<br />
mit wie auch das Arbeiten an diesen.<br />
Da in allen Betrieben zumindest elektrische Energie genutzt wird, muss diese Unfallverhütungsvorschrift<br />
in jedem Unternehmen berücksichtigt werden. In jedem Betrieb<br />
muss geprüft werden, welche Paragraphen dieser Unfallverhütungsvorschrift von Vorgesetzten<br />
<strong>und</strong> Versicherten beachtet werden müssen.<br />
Zu § 1 Abs. 2:<br />
Auch bei Arbeiten, die nur in der Nähe einer elektrischen Anlage durchgeführt werden,<br />
kann von der benachbarten Anlage eine Gefahr ausgehen. Solche Arbeiten können z.B.<br />
Transport- <strong>und</strong> Baggerarbeiten unter <strong>und</strong> neben Freileitungen sein. Die Unfallverhütungsvorschrift<br />
gilt deshalb auch für solche <strong>und</strong> andere nicht elektrotechnische Arbeiten<br />
in der Nähe elektrischer <strong>Anlagen</strong>.<br />
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