GUV-I 8590 "Kommentar zur UVV Elektrische Anlagen und ...
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<strong>GUV</strong>-I <strong>8590</strong><br />
Die Schutzabstände nach Tabelle 3 gelten für die folgenden Tätigkeiten, wenn diese<br />
von Elektrofachkräften oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder unter<br />
deren Aufsichtführung ausgeführt werden:<br />
– Bewegen von Leitern <strong>und</strong> sperrigen Gegenständen in der Nähe von Freileitungen,<br />
– Hochziehen <strong>und</strong> Herablassen von Werkzeugen, Material <strong>und</strong> dergleichen, sofern<br />
Freileitungen oder Leitungen in Freiluftanlagen unterhalb einer Arbeitsstelle unter<br />
Spannung bleiben müssen,<br />
– Arbeiten an einem Stromkreis von Freileitungen, wenn mehrere Stromkreise (Systeme)<br />
mit Nennspannungen über 1 kV auf einem gemeinsamen Gestänge liegen,<br />
– Anstrich- <strong>und</strong> Ausbesserungsarbeiten an Masten, Portalen <strong>und</strong> dergleichen von<br />
Freileitungen unter besonderen in den elektrotechnischen Regeln beschriebenen<br />
Voraussetzungen,<br />
– Arbeiten an Freiluftanlagen.<br />
Tabelle 3: Schutzabstände bei bestimmten elektrotechnischen Arbeiten abhängig von<br />
der Nennspannung in der Nähe aktiver Teile<br />
Netz-Nennspannung<br />
U n (Effektivwert)<br />
kV<br />
Schutzabstand<br />
(Abstand in Luft von ungeschützten<br />
unter Spannung stehenden Teilen)<br />
m<br />
bis 1 0,5<br />
über 1 bis 30 1,5<br />
über 30 bis 110 2,0<br />
über 110 bis 220 3,0<br />
über 200 bis 380 4,0<br />
Aufsichtführung ist die ständige Überwachung der gebotenen Sicherheitsmaßnahmen<br />
bei der Durchführung der Arbeiten an der Arbeitsstelle. Der Aufsicht Führende darf dabei<br />
nur Arbeiten ausführen, die ihn in der Aufsichtführung nicht beeinträchtigen.<br />
Bei der Bemessung der Abdeckung oder Abschrankung oder des Abstandes ist besonders<br />
zu berücksichtigen, dass Beschäftigte auch durch unbeabsichtigte <strong>und</strong> unbewusste<br />
Bewegungen, die z.B. von<br />
– der Art der Arbeit,<br />
– dem <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Bewegungsbereich,<br />
– dem Standort,<br />
– den benutzten Werkzeugen,<br />
– den Hilfsmitteln <strong>und</strong> Materialien<br />
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