GUV-I 8590 "Kommentar zur UVV Elektrische Anlagen und ...
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<strong>GUV</strong>-I <strong>8590</strong><br />
Wegen der gleichen Farbenkombination wird so eine eindeutige Zuordnung von Sicherheitszeichen<br />
<strong>und</strong> Grenzmarkierung erreicht.<br />
Zusätzlich sollten beim Abgrenzen des Arbeitsbereiches weitere Maßnahmen ergriffen<br />
werden. Dazu gehören:<br />
1.Es muss verboten sein, Kennzeichen, die den Arbeitsbereich abgrenzen, zu überoder<br />
unterschreiten.<br />
2.Es muss bekannt sein, dass nur der <strong>Anlagen</strong>verantwortliche Kennzeichen, die den<br />
Arbeitsbereich abgrenzen, verändern oder entfernen darf.<br />
3.Der Arbeitsbereich muss unverwechselbar gekennzeichnet sein:<br />
– Eingrenzen mit Ketten oder Seilen, eventuell auch Höhenbegrenzung.<br />
– Bei der Festlegung des Ketten- oder Seilverlaufes die Schutzabstände<br />
beachten.<br />
– Die Ketten oder Seile in ausreichender Höhe spannen (ca. 1,10 m).<br />
– Ketten oder Seile sichern (z.B. in Freiluftanlagen an Erdspießen) <strong>und</strong> nicht an<br />
Teilen elektrischer Betriebsmittel befestigen, damit eindeutig ist, ob diese Betriebsmittel<br />
innerhalb oder außerhalb des Arbeitsbereiches liegen.<br />
– Eindeutig erkennbaren Zugang zum Arbeitsbereich schaffen, über den ausschließlich<br />
das Betreten <strong>und</strong> Verlassen des Arbeitsbereiches zu erfolgen hat.<br />
Je nach Arbeitsstelle <strong>und</strong> benachbarten Betriebsmitteln ist zu prüfen, ob die folgenden<br />
Maßnahmen geboten <strong>und</strong> sinnvoll sind:<br />
4.An benachbarten Betriebsmitteln außerhalb des Arbeitsbereiches durch ein Verbotsschild<br />
zusätzlich darauf hinweisen, dass an diesem <strong>Anlagen</strong>teil das Arbeiten<br />
nicht erlaubt ist.<br />
5.Handgeführte Erdungsvorrichtungen (Arbeitserden) innerhalb des abgegrenzten<br />
Arbeitsbereiches anbringen, um einer Verwechslung des Arbeitsbereiches mit<br />
benachbarten unter Spannung stehenden <strong>Anlagen</strong>teilen vorzubeugen.<br />
6.Arbeitsmittel innerhalb des Arbeitsbereiches oder neben Verkehrswegen lagern.<br />
7.Den Zugang so legen, dass er über frei zugängliche Verkehrswege zu erreichen ist.<br />
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