GUV-I 8590 "Kommentar zur UVV Elektrische Anlagen und ...
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§ 10 In-Kraft-Treten<br />
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am ersten Tage des auf die Bekanntmachung folgenden<br />
Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift „<strong>Elektrische</strong><br />
<strong>Anlagen</strong> <strong>und</strong> Betriebsmittel“ (<strong>GUV</strong>-V A 2, bisher <strong>GUV</strong> 2.10) vom Februar 1962 außer<br />
Kraft.*)<br />
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am ersten Tage des Monats April oder Oktober in<br />
Kraft, der als Erster der Bekanntmachung folgt.**)<br />
Der 1. Nachtrag zu dieser Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.<br />
*) Gilt für die BUK-Mitglieder in den Altb<strong>und</strong>esländern<br />
**) Gilt für die BUK-Mitglieder im Beitrittsgebiet<br />
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