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information KIB 01 - alt.vdei.de

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Konstruktiver Ingenieurbau<br />

1. Arbeitsablauf .....................................................2<br />

2. Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bauüberwachung beim<br />

Einbau von Zwillingsträgerhilfsbrücken .............7<br />

Nr. <strong>01</strong><br />

Juni 2008<br />

Der allgemeine Arbeitsablauf mit Pflichten und wichtigen zu beachten<strong>de</strong>n Punkten für<br />

alle Beteiligten (Planer, Projektleiter, Bauüberwacher, AN usw.) wirft immer wie<strong>de</strong>r<br />

Fragen auf und führt u. a. auch zu Engpässen bei <strong>de</strong>r Verfügbarkeit von Hilfsbrücken.<br />

Außer<strong>de</strong>m kommt es speziell kurz vor <strong>de</strong>m Hilfsbrückeneinbau bzw. während <strong>de</strong>s<br />

Hilfsbrückeneinbaus zu Problemen. Die vorliegen<strong>de</strong> <strong>information</strong> Konstruktiver Ingenieurbau<br />

Nr. <strong>01</strong> soll als Hilfestellung dienen.<br />

Verantwortlich: VDEI-Fachgruppe <strong>KIB</strong>, Tristan Mölter, Heiko Gregorski, Georg Junghanns


1. Arbeitsablauf<br />

Um einen gezielten und geordneten Ablauf zu ermöglichen, wur<strong>de</strong>n nachfolgend in sinnvollen<br />

Zeitabstän<strong>de</strong>n geglie<strong>de</strong>rt die wichtigsten Arbeitsabläufe aufgezeigt.<br />

Zeitpunkt<br />

Regelwerksbezug<br />

Bei Beginn <strong>de</strong>s Projektes<br />

- Zu Beginn <strong>de</strong>s Projektes ist vom Projektleiter zu überprüfen, ob Anträge<br />

auf UiG bzw. ZiE gestellt wer<strong>de</strong>n müssen. Wenn dies <strong>de</strong>r Fall ist,<br />

muss ein zusätzlicher Zeitraum für <strong>de</strong>ren Bearbeitung einkalkuliert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

- Überprüfung, ob ein Messkonzept erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

- Beispiele für eine UiG:<br />

+ Bauzustän<strong>de</strong> L > 30 m<br />

+ Geschwindigkeitsbereich v ≥ 120 km/h<br />

+ Bohren, Schweißen o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>r Hilfsbrücke<br />

+ Dauerbehelf<br />

+ Bestimmte Lagerungssituationen<br />

+ Hilfsbrückenketten<br />

+ …<br />

- Rücksprache bei <strong>de</strong>r Projektleitung und beim FvBel, ob Schwerlastverkehr<br />

vorgesehen ist. Berücksichtigung <strong>de</strong>r Schwerwagenklassen<br />

/ <strong>de</strong>r Betriebslastenzüge bei <strong>de</strong>r Bemessung, insbeson<strong>de</strong>re<br />

bei <strong>de</strong>n Unterbauten durch <strong>de</strong>n Ausführungsplaner.<br />

Min<strong>de</strong>stens 8 Wochen vor <strong>de</strong>m Einbautermin<br />

- Vorgaben <strong>de</strong>s AN für die Erstellung <strong>de</strong>s Betra-Antrages durch <strong>de</strong>n<br />

Bauüberwacher Bahn (BÜB)<br />

- Rücksprache <strong>de</strong>s BÜB mit Bauvorlageberechtigtem über die Randbedingungen<br />

<strong>de</strong>s HB-Einbaus (Geschwindigkeit, Gelän<strong>de</strong>rabstand, Belastbarkeit<br />

etc.)<br />

- Wur<strong>de</strong> die Verfügbarkeit <strong>de</strong>r Hilfsbrücken durch <strong>de</strong>n Projektleiter sichergestellt?<br />

Ril 804.4110<br />

und<br />

Ril 804.4111<br />

Ril 804.4110 Abschnitt<br />

14, Absatz<br />

3<br />

Ril 406<br />

Arbeitsanweisung<br />

Beistellung HB<br />

Seite 1<br />

<strong>information</strong> Konstruktiver Ingenieurbau <strong>01</strong> [2008-06] Seite 2/8


Zeitpunkt<br />

Regelwerksbezug<br />

Min<strong>de</strong>stens 6 Wochen vor <strong>de</strong>m Einbautermin<br />

- Rücksprache und Anmeldung beim Fachverantwortlichen für<br />

Schwerlastverkehr (FvBel) nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r Ril 804.9050 Abschnitt<br />

5.3, 11. Spiegelstrich<br />

-<br />

Einbauüberwachung durch folgen<strong>de</strong> Personen, wenn Bauüberwacher<br />

Bahn nicht die nötige Qualifikation nach Ril 804.80<strong>01</strong>, Abschnitt<br />

7, Absatz 4 (Punkte 1-3) hat:<br />

- Nachfragen, ob Lagerh<strong>alt</strong>en<strong>de</strong> Stelle für HB eine qualifizierte Person<br />

zur Verfügung stellt (ohne Einschränkung wenn SFI u. Fachbeauftragtenprüfung<br />

im Bereich <strong>de</strong>s Ingenieurbaus vorliegt).<br />

- Fachbeauftragter Konstruktiver Ingenieurbau (ohne Einschränkung<br />

wenn Qualifikation zum SFI vorliegt).).<br />

- Güteprüfdienst anfragen (Hr. Voigtlän<strong>de</strong>r, <strong>01</strong>60-97465837) (eingeschränkt<br />

auf schweißtechnische Begutachtung)<br />

- Dritte, bei Nachweis entsprechen<strong>de</strong>r Qualifikation gem. Ril 804.80<strong>01</strong><br />

Abschnitt 7, Absatz 4 (muss Erfahrung im Eisenbahnbrückenbau<br />

nachweißen)<br />

- Sollte keine weitere Person zur Verfügung stehen, ist <strong>de</strong>r Fachautor<br />

<strong>de</strong>r Ril 804.4110 (Hr. Mölter VEC 3) zu kontaktieren.<br />

Anmerkung:<br />

Es kann auch ein vom EBA anerkannter Sachverständiger, Sachgebiet schweißtechnische<br />

Prüfung im Eisenbahnbau, Tätigkeitsbereich Schweißtechnik hinzugezogen<br />

wer<strong>de</strong>n. Rücksprache mit EBA und <strong>de</strong>m Bauvorlageberechtigten erfor<strong>de</strong>rlich!<br />

Der mit <strong>de</strong>r Einbauüberwachung Beauftragte erhält frühzeitig (ca. 6 Wochen vor<br />

Einbautermin) eine Ausführungsplanung bzw. mind. einen Vorabzug <strong>de</strong>s Bauzustandszwischenberichtes<br />

HB-Einbau mit <strong>de</strong>n Auflagerkonstruktionen.<br />

Bei allen Unterbauten, die nicht <strong>de</strong>m Bild 1 <strong>de</strong>r Ril 804.4110 Abschnitt 4, Absatz<br />

2 entsprechen, gelten beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rungen, die mit <strong>de</strong>m Bauvorlageberechtigen<br />

<strong>de</strong>r DB AG abzustimmen sind.<br />

Ril 804.9050 Abschnitt<br />

5.3<br />

<strong>information</strong> Konstruktiver Ingenieurbau <strong>01</strong> [2008-06] Seite 3/8


Zeitpunkt<br />

Regelwerksbezug<br />

Min<strong>de</strong>stens 6 Wochen vor <strong>de</strong>m Einbautermin<br />

Bei Tiefgründung auf Stahlträger o. Spundbohlen sowie bei<br />

Schweißarbeiten<br />

- Vorlage Prüfbescheinigung für metallische Erzeugnisse - Abnahmeprüfzeugnis<br />

- Anzeige durch AN „Wer ist die verantwortliche Schweißaufsichtsperson<br />

(vSAP)?“. Diese hat <strong>de</strong>m Unternehmen anzugehören!<br />

- Vorlage Herstellerqualifikation (mind. Klasse D) <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

(AN)<br />

- Vorlage Prüfbescheinigung Schweißer (alle 2 Jahre verlängert);<br />

halbjährlich muss das Unternehmen, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Schweißer angehört,<br />

schriftlich bestätigen, dass er in seinem Aufgabenbereich weiterhin tätig<br />

ist und die theoretischen sowie praktischen Fähigkeiten immer noch<br />

vorhan<strong>de</strong>n sind (Bestätigung auf <strong>de</strong>r Prüfbescheinigung).<br />

- Vorlage WPS (Schweißanweisung) wird durch die vSAP <strong>de</strong>s AN erstellt!<br />

- Feinabstimmung ca. 4 Wochen vor HB- Einbau mit Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s AN/ BVB/ PL/ vSAP <strong>de</strong>s AN<br />

Anmerkung:<br />

Bei <strong>de</strong>n Unterbauten (Flach- o<strong>de</strong>r Tiefgründungen) ist eine Begleitung durch<br />

einen ausreichend im Eisenbahnbrückenbau erfahrenen Gutachter, Sachgebiet<br />

Geotechnik, erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

DIN EN 10204, Ril<br />

804.4110 Abschnitt<br />

4, Absatz 2-4 und<br />

DBS 918 002-02<br />

DIN 18800-7<br />

DIN 18800-7<br />

DIN EN 287-1 (neue<br />

Norm in Vorbereitung)<br />

DIN 18800-7<br />

Ril 804.4110, Abschnitt<br />

4, Absatz 2<br />

<strong>information</strong> Konstruktiver Ingenieurbau <strong>01</strong> [2008-06] Seite 4/8


Zeitpunkt<br />

Regelwerksbezug<br />

Unmittelbar vor und während <strong>de</strong>s Einbaus<br />

- Vor Hilfsbrückeneinbau prüfen, ob die richtige Hilfsbrücke vor Ort ist<br />

(siehe Ril 804.9050 bzw. 804.4110)<br />

Anmerkung:<br />

Achtung - die Hilfsbrücken <strong>de</strong>s Altbestan<strong>de</strong>s haben eine an<strong>de</strong>re Bauhöhe<br />

und können im Auflagerbereich nicht variiert wer<strong>de</strong>n (Auflagerverschiebemaß<br />

"LA"). Der Neubestand (ZH) ist zu bevorzugen (siehe hierzu 804.4110<br />

Abschnitt 7 (14))<br />

- Rücksendung <strong>de</strong>s Vordrucks an Lagerh<strong>alt</strong>en<strong>de</strong> Stelle gemäß<br />

Ril 804.80<strong>01</strong> Abschnitt 7 und Ril 804.8002 Abschnitte 4-7 (Erklärung<br />

über Zustand <strong>de</strong>r HB).<br />

- Die Einbauhinweise in <strong>de</strong>r Ril 804.4110 und 804.4111 sowie<br />

Ril 804.9050 sind zu beachten.<br />

- Für <strong>de</strong>n Geschwindigkeitsbereich 90 km/h < v ≤ 120 km/h Meldung<br />

über das Befahren einer Hilfsbrücke an VEC 3, Herr Mölter, und Abdruck<br />

an EBA Sb2<br />

Für Unterbauten<br />

- Eventuell Arbeitsproben erstellen lassen (durch Schweißer).<br />

- Überprüfung, ob die Stahlgüte <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen nach Ausführungsplanung<br />

entspricht.<br />

- Bei Temperaturen unter +5 °C Bauteile mit ca. 100-150 °C vorwärmen<br />

(hier muss eventuell die Stahlgüte bezüglich <strong>de</strong>r Kerbschlagzähigkeit<br />

neu gewählt wer<strong>de</strong>n (mind. „J2“))<br />

Ril 804.80<strong>01</strong> und<br />

8002<br />

Ril 804.4111 V<strong>01</strong><br />

Unmittelbar vor und während <strong>de</strong>s Einbaus<br />

- Die Elektro<strong>de</strong>n sind vor Verunreinigungen zu schützen und trocken<br />

aufzubewahren.<br />

- Bei Einsatz von basischen Elektro<strong>de</strong>n sind diese im beheizten Köcher<br />

aufzubewahren (gem. Herstellerangaben i.d.R. 3h bei ~300°C)<br />

<strong>information</strong> Konstruktiver Ingenieurbau <strong>01</strong> [2008-06] Seite 5/8


Zeitpunkt<br />

Regelwerksbezug<br />

Inbetriebnahme und Überwachung während <strong>de</strong>r Betriebszeit<br />

- Schriftliche Betriebsfreigabe <strong>de</strong>s Bauüberwachers Bahn (BÜB)<br />

- Erste Messung (Nullmessung) <strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>r HB (auf, vor und hinter<br />

HB)<br />

- Protokollierte Messungen unter Betrieb weiterführen (kurze Intervalle)<br />

- Lage- u. Richtungskontrolle evtl. für Baubehelfe unter Radlast<br />

- Erklärung durch <strong>de</strong>n BÜB gegenüber <strong>de</strong>m EBA<br />

+ Erklärung über <strong>de</strong>n Zustand <strong>de</strong>r Hilfsbrücken gemäß<br />

Ril 804.80<strong>01</strong> bis 804.8004<br />

+ Erklärung über die Feststellung <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit gemäß<br />

Ril 804.8002 Abschnitt 7 vom <strong>01</strong>.02.2008<br />

+ Abnahmeprüfzeugnisse <strong>de</strong>s verbauten Stahls <strong>de</strong>r Auflagerkonstruktion<br />

(mind. 3.1 nach DIN EN 10204:2005-<strong>01</strong>)<br />

+ Protokoll über die schweißtechnische Abnahme <strong>de</strong>r Auflagerkonstruktion<br />

(über die Abnahme <strong>de</strong>s Hilfsbrückeneinbaus)<br />

durch die vSAP (AN) und durch Personen nach 1.2 (AG)<br />

+ Bescheinigung über die Herstellerqualifikation nach DIN 18800-<br />

7 (min<strong>de</strong>stens Klasse D) siehe Ril 804.4110 Abschnitt 4, Absatz<br />

2<br />

Ril 804.4110, Abschnitt<br />

13, Absatz<br />

2<br />

Ril 804.4110 V<strong>01</strong><br />

Arbeitsanweisung<br />

Beistellung HB<br />

Seite 18<br />

Ril 804.4110 Abschnitt<br />

4, Absatz 2;<br />

DIN EN 10204<br />

Ril 804.4110 Abschnitt<br />

4, Absatz 2<br />

<strong>information</strong> Konstruktiver Ingenieurbau <strong>01</strong> [2008-06] Seite 6/8


2. Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bauüberwachung beim Einbau von<br />

Zwillingsträgerhilfsbrücken<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n<br />

Bauüberwacher<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n<br />

Baugrundgutachter<br />

Überwachung bei großen<br />

Verformungen<br />

Abnahme <strong>de</strong>r Hilfsbrücke<br />

Betriebsfreigabe<br />

Fachliche Unterstützung<br />

für <strong>de</strong>n Hilfsbrückeneinbau<br />

Fachliche Unterstützung<br />

für Schweißnähte<br />

804.4110, Abschnitt 13, Absatz 1 - Überwachung <strong>de</strong>s ordnungsgemäßen<br />

Einbaus einschließlich <strong>de</strong>r Auflagerung durch<br />

qualifizierten Mitarbeiter gemäß 804.80<strong>01</strong>, Abschnitt 7.<br />

Der Bauüberwacher soll über Erfahrungen auf diesem Gebiet<br />

verfügen.<br />

804.4110, Abschnitt 12, Absatz 2, Erstellen für Gründung u.<br />

Hinterfüllung<br />

Der Baugrundgutachter soll über Erfahrungen auf diesem Gebiet<br />

verfügen.<br />

804.4110, Abschnitt 12, Absatz 3 - bei großer Verformung geben<br />

zusätzlich die Werte in 804.4111, Abschnitt 3, Absatz 4,<br />

Tabelle 1 Anh<strong>alt</strong>spunkte<br />

Der Baugrundgutachter soll über Erfahrungen auf diesem Gebiet<br />

verfügen, insbeson<strong>de</strong>re auch über mögliche Auswirkungen auf<br />

<strong>de</strong>n Bahnbetrieb<br />

804.4110, Abschnitt 14, Absatz 1 - für Inspektionen und Abnahmen<br />

vor Inbetriebnahme sind 804.80<strong>01</strong>, Abschnitt 7 und<br />

804.8002, Abschnitte 4 bzw. 7 zu beachten.<br />

804.4110, Abschnitt 14, Absatz 2 - Betriebsfreigabe erfolgt<br />

nach Abnahme durch Bauüberwacher Bahn<br />

804.4110, Abschnitt 14, Absatz 3 - Bei Erfor<strong>de</strong>rnis Hinzuziehen<br />

einer fachlichen Unterstützung nach 804.80<strong>01</strong>, Abschnitt 7,<br />

Absatz 4, Punkte 1-3<br />

Ingenieur mit mind. folgen<strong>de</strong>n Erfahrungen:<br />

+ 3 Jahre Berufserfahrung im Brücken- bzw. konstruktiven Ingenieurbau<br />

+ Tragwerksplanung<br />

+ Standsicherheitsberechnung<br />

+ Bauwerksinstandsetzung<br />

Abnahme von Schweißnähten an <strong>de</strong>n Unterkonstruktionen und<br />

Verbauten. Mitarbeiter muss Schweißfachingenieur sein und<br />

eine Zulassung zur Abnahme vorlegen können (Zulassung<br />

Gutachter beim EBA sowie Güteprüfdienst OE VQB22 <strong>de</strong>r DB<br />

AG)<br />

<strong>information</strong> Konstruktiver Ingenieurbau <strong>01</strong> [2008-06] Seite 7/8


Schienenschweißung &<br />

Spannungsausgleich<br />

Oberbauabnahme<br />

Spannungsausgleich nach Modul 824.5<strong>01</strong>0<br />

Die Bauüberwachung wird durch einen qualifizierten Mitarbeiter<br />

gemäß Modul 824.5<strong>01</strong>0 1(4) wahrgenommen. Nach 804.4110<br />

muss zur Inbetriebnahme bei schwimmen<strong>de</strong>r Lagerung <strong>de</strong>r<br />

Hilfsbrücke (Regelfall) das Gleis im Bereich <strong>de</strong>r HB verschweißt<br />

sein.<br />

824.5<strong>01</strong>0V02 und Abnahmenie<strong>de</strong>rschrift nach Ausbau HB für<br />

Oberbau (VOB-Abnahme) nach 824.8<strong>01</strong>0 (Umbau) <strong>alt</strong> 824.80<strong>01</strong><br />

sind auszustellen.<br />

Betriebsfreigabe beinh<strong>alt</strong>et Oberbauabnahme. Wenn GSM /<br />

USM - Einsatz notwendig, Beurteilung MKS erfor<strong>de</strong>rlich. (Nur<br />

mit Ausbildung MKS nach 046.2552).<br />

<strong>information</strong> Konstruktiver Ingenieurbau <strong>01</strong> [2008-06] Seite 8/8

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