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Europäische Beispiele für die Insolvenzentgeltsicherung

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Mag. Andrea Deutsch<br />

Wenn <strong>die</strong> Zahlung an den Arbeitnehmer/in geleistet wurde, gehen seine/ihre<br />

Ansprüche gegen den/<strong>die</strong> Arbeitgeber/in auf das Ministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Handel<br />

und Innovation über. 202<br />

Gesichert sind neben Lohnrückständen, Urlaubsentgelt und Abwesenheitszahlungen,<br />

weitere Ansprüche, <strong>die</strong> der/<strong>die</strong> Arbeitgeber/in dem/der Arbeitnehmer/in schuldet, wie<br />

<strong>die</strong> diversen Entschädigungen wegen ungerechtfertigter Entlassung, Diskriminierung,<br />

Mutterschaft, Elternzeit und Mindestlohn. 203 Des Weiteren sind<br />

Gewerkschaftsbeiträge sowie Kranken- und Lebensversicherungen geschützt. 204<br />

Alle gesicherten Ansprüche sind mit einem maximalen wöchentlichen Anteil, der<br />

periodenweise geändert wird, begrenzt. 205 Aktuell beträgt <strong>die</strong> Höhe des<br />

Insolvenzgeldes € 600,-- pro Woche. 206 Außerdem sind <strong>die</strong> Ansprüche zeitlich<br />

begrenzt. Lohnrückstände, Krankengeld, Urlaubsentgelt und Abwesenheitsentgelte<br />

werden <strong>für</strong> maximal 8 Wochen erstattet. 207 In den meisten Fällen deckt <strong>die</strong><br />

Garantieeinrichtung Ansprüche, <strong>die</strong> sich auf eine Periode von 18 Monate vor<br />

Eröffnung der Insolvenz bzw. vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses beziehen. 208<br />

Bei den diversen Entschädigungsansprüchen bezieht sich <strong>die</strong> 18 monatige Periode<br />

auf das Datum der Entschädigung. 209 Alle Ansprüche sind nur gesichert, wenn <strong>die</strong><br />

Beendigung oder Entscheidung nicht früher als 18 Monate vor dem Insolvenzdatum<br />

liegt. 210<br />

5.6.3. Garantieeinrichtungen<br />

Die Ansprüche sind durch den Social Insurance Fonds, einer unabhängigen<br />

Garantieinstitution, gesichert. 211 Es gibt also keinen separaten Fonds <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zwecke<br />

der Lohnsicherung im Falle der Insolvenz des/r Arbeitgebers/in. 212<br />

202 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />

203 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />

204 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />

205 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />

206 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />

207 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />

208 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />

209 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />

210 http://www.deti.ie/employment/insolvency/guideinsolvencypayments.pdf<br />

211 Vgl. Implementation Report Directive 80/987/EEC amendend by Directive 2002/74/EC on the<br />

protection of employees in the event of the insolvency of their employer in the EU Member States, S.<br />

51<br />

212 Vgl. Implementation Report Directive 80/987/EEC amendend by Directive 2002/74/EC on the<br />

protection of employees in the event of the insolvency of their employer in the EU Member States, S.<br />

51<br />

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