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Europäische Beispiele für die Insolvenzentgeltsicherung

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5.8.2. Gesicherte Ansprüche<br />

Mag. Andrea Deutsch<br />

Die Insolvenzentschädigung deckt Lohnforderungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> letzten 3 Monate des<br />

Arbeitsverhältnisses vor der Konkurseröffnung, der Konkursabweisung oder der<br />

erfolglosen Pfändung. 249<br />

Anteilsmäßig werden auch <strong>die</strong> Sonderzahlungen und allfällige Zulagen, wie<br />

Entschädigungen <strong>für</strong> Überstunden, Schicht-, Nacht oder Sonntagsarbeit,<br />

berücksichtigt. Nicht gedeckt sind Familienzulagen, andere Lohnzuschläge, <strong>die</strong><br />

Spesencharakter haben und Schadenersatzforderungen, z.B. wegen fristloser<br />

Auflösung des Arbeitsverhältnisses. 250<br />

Der Nettobetrag wird an den/<strong>die</strong> Arbeitnehmer/in ausbezahlt. 251 Die gesetzlichen<br />

Beiträge bzw. Sozialversicherungsprämien werden von der Arbeitslosenversicherung<br />

an <strong>die</strong> zuständigen Einrichtungen überwiesen. 252<br />

Der Höchstbetrag beträgt CHF 10.500,-- pro Monat. 253<br />

Um den Anspruch wahrzunehmen muss der/<strong>die</strong> Arbeitnehmer/in <strong>die</strong> Forderungen<br />

gegen den/<strong>die</strong> Arbeitgeber/in beim zuständigen Gericht im Rahmen des<br />

Konkursverfahrens geltend machen oder <strong>die</strong> Forderungen, nach Konkursabweisung<br />

gegenüber der Arbeitslosenversicherung glaubhaft und nachvollziehbar darlegen<br />

oder ein Exekutionsverfahren gegen den/<strong>die</strong> Arbeitgeber/in eingeleitet haben. 254<br />

5.8.3. Garantieeinrichtungen<br />

Der Insolvenzentschädigungsantrag muss bei der Arbeitslosenversicherung im Amt<br />

<strong>für</strong> Volkswirtschaft eingereicht werden und zwar spätestens innerhalb von 60 Tagen<br />

ab Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses oder nach erfolgloser Exekution.<br />

Ansonsten erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung. 255 Davor muss der<br />

Anspruch beim Arbeitgeber/in geltend gemacht werden.<br />

249 Vgl. http://www.llv.li/il-llv-avw-alv-merkblatt_insolvenz.pdf<br />

250 Vgl. http://www.llv.li/il-llv-avw-alv-merkblatt_insolvenz.pdf<br />

251 Vgl. http://www.llv.li/il-llv-avw-alv-merkblatt_insolvenz.pdf<br />

252 Vgl. http://www.llv.li/il-llv-avw-alv-merkblatt_insolvenz.pdf<br />

253 Vgl. http://www.llv.li/il-llv-avw-alv-merkblatt_insolvenz.pdf<br />

254 Vgl. http://www.llv.li/il-llv-avw-alv-merkblatt_insolvenz.pdf<br />

255 Vgl. http://www.llv.li/il-llv-avw-alv-merkblatt_insolvenz.pdf<br />

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