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arzneimittel<br />

Grippeimpfstoff<br />

dersachsen (Fax Nr.: 0511 / 28533-13189) zu faxen<br />

und die Rückmeldung mit Angabe von Alternativen abzuwarten.<br />

> Die Rückmeldung erfolgt innerhalb des nächsten Werktages<br />

nach Absendung des Fax. Sollte diese Rückmeldung<br />

nicht erfolgen, sind Sie berechtigt, ab dem übernächsten<br />

Werktag auch andere zugelassene Grippeimpfstoffe<br />

im Umfang eines Monatsbedarfes zu Lasten<br />

des Sprechstundenbedarfes zu beziehen.<br />

Dies gilt allerdings nicht, wenn die Apotheke eine Teillieferung<br />

ermöglichen kann. In diesen Fällen ist auch<br />

kurzfristig eine erneute Verordnung über die Restmenge<br />

möglich.<br />

3. Welche Krankenkassen waren an der Ausschreibung<br />

beteiligt?<br />

Die Regelungen gelten für alle gesetzlichen Krankenkassen.<br />

Zielgruppen<br />

Die Grippeschutzimpfung ist gemäß der Schutzimpfungs-<br />

Richtlinie für folgende Personengruppen eine GKV-Leistung:<br />

> Personen über 60 Jahre,<br />

> Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher<br />

Gefährdung infolge eines Grundleidens<br />

- wie z. B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane<br />

(inklusive Asthma und COPD), chronische Herz-Kreislauf-,<br />

Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und andere<br />

Stoffwechselkrankheiten, Multiple Sklerose mit<br />

durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere<br />

in ihrer Schwere vergleichbare chronische neurologische<br />

Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen<br />

führen können, Personen mit angeborenen<br />

oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer<br />

Restfunktion, HIV-Infektion,<br />

> Schwangere ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher<br />

Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon,<br />

> Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen,<br />

> Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches<br />

Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem<br />

Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche<br />

Infektionsquelle für von Ihnen betreute ungeimpfte<br />

Risikopersonen fungieren können,<br />

> Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt<br />

zu Geflügel und Wildvögeln.<br />

4. Welche Vorteile haben die ausgeschriebenen Rabattvereinbarungen?<br />

Da die ausgeschriebenen Impfstoffe für die Krankenkassen<br />

günstiger sind, führt die Umstellung auf die rabattierten Grippeimpfstoffe<br />

grundsätzlich zur wirtschaftlichen Verordnungsweise.<br />

Sinkende Arzneimittelkosten wirken sich positiv<br />

auf die Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen aus.<br />

5. Muss ich mich an das Ausschreibungsergebnis halten<br />

und den vorgegebenen Impfstoff verordnen?<br />

Ja. Schließen die Krankenkassen in Niedersachsen einheitlich<br />

und gemeinsam Rabattvereinbarungen, sind diese<br />

entsprechend § 132e Abs. 2 SGB V von den Ärzten verpflichtend<br />

zu berücksichtigen.<br />

6. Auf welchem Vordruck muss ich den Grippeimpfstoff<br />

verordnen?<br />

Verwenden Sie primär die von der GKV zur Verfügung gestellten<br />

Vordrucke (Muster 16 mit Aufdruck des Impfstoffes).<br />

Sollten diese nicht oder nicht mehr vorliegen, kann ein<br />

normales Arzneiverordnungsblatt (Muster 16) ausgestellt<br />

werden. Beschriften Sie es wie bisher bei der Verordnung<br />

von Impfstoffen und geben als Impfstoff Xanaflu® mit dem<br />

Zusatz ohne Kanüle und die Kennzeichnung aut idem an.<br />

7. Welche Größenordnungen kann ich bestellen?<br />

Der Grippeimpfstoff ist als 10er-Gebinde zu verordnen.<br />

Die Menge des verordneten Grippeimpfstoffes auf der ein-<br />

Foto: thinkstock<br />

38 niedersächsisches ärzteblatt 7 | 2014

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