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arzneimittel<br />
Grippeimpfstoff<br />
dersachsen (Fax Nr.: 0511 / 28533-13189) zu faxen<br />
und die Rückmeldung mit Angabe von Alternativen abzuwarten.<br />
> Die Rückmeldung erfolgt innerhalb des nächsten Werktages<br />
nach Absendung des Fax. Sollte diese Rückmeldung<br />
nicht erfolgen, sind Sie berechtigt, ab dem übernächsten<br />
Werktag auch andere zugelassene Grippeimpfstoffe<br />
im Umfang eines Monatsbedarfes zu Lasten<br />
des Sprechstundenbedarfes zu beziehen.<br />
Dies gilt allerdings nicht, wenn die Apotheke eine Teillieferung<br />
ermöglichen kann. In diesen Fällen ist auch<br />
kurzfristig eine erneute Verordnung über die Restmenge<br />
möglich.<br />
3. Welche Krankenkassen waren an der Ausschreibung<br />
beteiligt?<br />
Die Regelungen gelten für alle gesetzlichen Krankenkassen.<br />
Zielgruppen<br />
Die Grippeschutzimpfung ist gemäß der Schutzimpfungs-<br />
Richtlinie für folgende Personengruppen eine GKV-Leistung:<br />
> Personen über 60 Jahre,<br />
> Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher<br />
Gefährdung infolge eines Grundleidens<br />
- wie z. B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane<br />
(inklusive Asthma und COPD), chronische Herz-Kreislauf-,<br />
Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und andere<br />
Stoffwechselkrankheiten, Multiple Sklerose mit<br />
durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere<br />
in ihrer Schwere vergleichbare chronische neurologische<br />
Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen<br />
führen können, Personen mit angeborenen<br />
oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer<br />
Restfunktion, HIV-Infektion,<br />
> Schwangere ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher<br />
Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon,<br />
> Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen,<br />
> Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches<br />
Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem<br />
Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche<br />
Infektionsquelle für von Ihnen betreute ungeimpfte<br />
Risikopersonen fungieren können,<br />
> Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt<br />
zu Geflügel und Wildvögeln.<br />
4. Welche Vorteile haben die ausgeschriebenen Rabattvereinbarungen?<br />
Da die ausgeschriebenen Impfstoffe für die Krankenkassen<br />
günstiger sind, führt die Umstellung auf die rabattierten Grippeimpfstoffe<br />
grundsätzlich zur wirtschaftlichen Verordnungsweise.<br />
Sinkende Arzneimittelkosten wirken sich positiv<br />
auf die Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen aus.<br />
5. Muss ich mich an das Ausschreibungsergebnis halten<br />
und den vorgegebenen Impfstoff verordnen?<br />
Ja. Schließen die Krankenkassen in Niedersachsen einheitlich<br />
und gemeinsam Rabattvereinbarungen, sind diese<br />
entsprechend § 132e Abs. 2 SGB V von den Ärzten verpflichtend<br />
zu berücksichtigen.<br />
6. Auf welchem Vordruck muss ich den Grippeimpfstoff<br />
verordnen?<br />
Verwenden Sie primär die von der GKV zur Verfügung gestellten<br />
Vordrucke (Muster 16 mit Aufdruck des Impfstoffes).<br />
Sollten diese nicht oder nicht mehr vorliegen, kann ein<br />
normales Arzneiverordnungsblatt (Muster 16) ausgestellt<br />
werden. Beschriften Sie es wie bisher bei der Verordnung<br />
von Impfstoffen und geben als Impfstoff Xanaflu® mit dem<br />
Zusatz ohne Kanüle und die Kennzeichnung aut idem an.<br />
7. Welche Größenordnungen kann ich bestellen?<br />
Der Grippeimpfstoff ist als 10er-Gebinde zu verordnen.<br />
Die Menge des verordneten Grippeimpfstoffes auf der ein-<br />
Foto: thinkstock<br />
38 niedersächsisches ärzteblatt 7 | 2014