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Verhandlungsschrift (1,17 MB) - .PDF - Ternberg

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Beratung:<br />

Wortmeldung GR Mag. Vanek:<br />

Er fragt sich schon, was das soll. Es gab eine eingehende Diskussion und hat man diese<br />

kleine Fläche vorher auf 2015 verschoben und dies soll jetzt hineingenommen und beschlossen<br />

werden. Er glaubt schon, dass dies auch einer Diskussion bedarf. Er weist nur auf die<br />

Ungerechtigkeiten hin.<br />

Wortmeldung Vize-Bgm. Großwindhager:<br />

Er weist darauf hin, dass es durchaus sein kann, dass die Raumordnung sagt, es soll erst<br />

2015 kommen. Jetzt wäre es der Wunsch der Gemeinde, dass dies jetzt dazu kommt.<br />

Wortmeldung GR Blasl:<br />

Er findet es äußerst positiv und in Ordnung, wenn man Bauland widmet. Er weist aber darauf<br />

hin, dass man Trattenbach nicht mit <strong>Ternberg</strong> vergleichen kann. Es ist schon richtig, dass<br />

Wasserleitung und Kanal vorhanden sind, aber die Bebauung ist grundsätzlich schwierig.<br />

Wortmeldung Bgm. Steindler:<br />

Er stellt fest, dass dies ein politischer Wille ist, in Trattenbach Bauland zu schaffen. Die Stellungnahmen<br />

von Herrn DI Katzensteiner und Herrn DI Goldberger sind nämlich negativ.<br />

Auch sie sind der Meinung, dass dies zurückgestellt werden soll und erst 2015 bei der Überarbeitung<br />

zum Tragen kommt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Für den Antrag stimmen 24 Gemeinderäte durch Handerheben, GR Mag. Vanek (GRÜ-<br />

NE) enthält sich der Stimme.<br />

<strong>17</strong>.Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.12 (Großteßner-<br />

Hain Hubert und Monika) - Einleitungsbeschluss<br />

Vize-Bgm. Großwindhager verliest den vorbereiteten Amtsvortrag wie folgt:<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Antrag vom 16. Mai 2012 haben die Ehegatten Großteßner-Hain Hubert und Monika,<br />

wohnhaft in 4452 <strong>Ternberg</strong>, Breitenfurt 10, um Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

Nr. 1 auf der Parz. Nr. 2404/1, KG. 49235 <strong>Ternberg</strong>, angesucht.<br />

Der gegenständliche Änderungsbereich soll als Betriebsentwicklungsgebiet im ÖEK aufscheinen.<br />

Der beantragten Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1 kann aus Sicht der<br />

Orts- und Raumplanung nicht zugestimmt werden.<br />

Im Zuge der Vorbesprechung mit Herrn Dipl.-Ing. Katzensteiner, Land Oö., und Herrn Dipl.-<br />

Ing. Goldberger, Naturschutzbehörde, wurde festgehalten, dass das Ansuchen zurückgestellt<br />

werden muss und bei der nächsten generellen Überarbeitung des ÖEK erst behandelt werden<br />

kann.<br />

In der Bauausschusssitzung am 19. Juni 2012 wurde das Ansuchen gemeinsam mit Herrn<br />

Dipl.-Ing. Lueger vorberaten und auf Grund der Vorbesprechung mit Herrn Dipl.-Ing. Katzensteiner,<br />

Land Oö., und Herrn Dipl.-Ing. Goldberger, Naturschutzbehörde, abgelehnt.<br />

Beschlussantrag:<br />

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