Verhandlungsschrift (1,17 MB) - .PDF - Ternberg
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Beratung:<br />
Wortmeldung GR Mag. Vanek:<br />
Er fragt sich schon, was das soll. Es gab eine eingehende Diskussion und hat man diese<br />
kleine Fläche vorher auf 2015 verschoben und dies soll jetzt hineingenommen und beschlossen<br />
werden. Er glaubt schon, dass dies auch einer Diskussion bedarf. Er weist nur auf die<br />
Ungerechtigkeiten hin.<br />
Wortmeldung Vize-Bgm. Großwindhager:<br />
Er weist darauf hin, dass es durchaus sein kann, dass die Raumordnung sagt, es soll erst<br />
2015 kommen. Jetzt wäre es der Wunsch der Gemeinde, dass dies jetzt dazu kommt.<br />
Wortmeldung GR Blasl:<br />
Er findet es äußerst positiv und in Ordnung, wenn man Bauland widmet. Er weist aber darauf<br />
hin, dass man Trattenbach nicht mit <strong>Ternberg</strong> vergleichen kann. Es ist schon richtig, dass<br />
Wasserleitung und Kanal vorhanden sind, aber die Bebauung ist grundsätzlich schwierig.<br />
Wortmeldung Bgm. Steindler:<br />
Er stellt fest, dass dies ein politischer Wille ist, in Trattenbach Bauland zu schaffen. Die Stellungnahmen<br />
von Herrn DI Katzensteiner und Herrn DI Goldberger sind nämlich negativ.<br />
Auch sie sind der Meinung, dass dies zurückgestellt werden soll und erst 2015 bei der Überarbeitung<br />
zum Tragen kommt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Für den Antrag stimmen 24 Gemeinderäte durch Handerheben, GR Mag. Vanek (GRÜ-<br />
NE) enthält sich der Stimme.<br />
<strong>17</strong>.Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.12 (Großteßner-<br />
Hain Hubert und Monika) - Einleitungsbeschluss<br />
Vize-Bgm. Großwindhager verliest den vorbereiteten Amtsvortrag wie folgt:<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Antrag vom 16. Mai 2012 haben die Ehegatten Großteßner-Hain Hubert und Monika,<br />
wohnhaft in 4452 <strong>Ternberg</strong>, Breitenfurt 10, um Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
Nr. 1 auf der Parz. Nr. 2404/1, KG. 49235 <strong>Ternberg</strong>, angesucht.<br />
Der gegenständliche Änderungsbereich soll als Betriebsentwicklungsgebiet im ÖEK aufscheinen.<br />
Der beantragten Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1 kann aus Sicht der<br />
Orts- und Raumplanung nicht zugestimmt werden.<br />
Im Zuge der Vorbesprechung mit Herrn Dipl.-Ing. Katzensteiner, Land Oö., und Herrn Dipl.-<br />
Ing. Goldberger, Naturschutzbehörde, wurde festgehalten, dass das Ansuchen zurückgestellt<br />
werden muss und bei der nächsten generellen Überarbeitung des ÖEK erst behandelt werden<br />
kann.<br />
In der Bauausschusssitzung am 19. Juni 2012 wurde das Ansuchen gemeinsam mit Herrn<br />
Dipl.-Ing. Lueger vorberaten und auf Grund der Vorbesprechung mit Herrn Dipl.-Ing. Katzensteiner,<br />
Land Oö., und Herrn Dipl.-Ing. Goldberger, Naturschutzbehörde, abgelehnt.<br />
Beschlussantrag:<br />
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