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Verhandlungsschrift (1,17 MB) - .PDF - Ternberg

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Wortmeldung Bgm. Steindler:<br />

Er erklärt, dass dieser Zins sowohl von der Diözese als auch vom Rechtsanwalt geprüft wurde<br />

und dies in Ordnung ist. Die Gemeinde muss einen Baurechtszins an die Pfarre bezahlen,<br />

weil das Gebäude der Gemeinde gehört und auf Pfarrgrund steht.<br />

Wortmeldung GV Steindler:<br />

Er stellt fest, dass sich dieser Baurechtszins aus dem Mehrwert des Gebäudes errechnet.<br />

Wortmeldung GR Pörnbacher:<br />

Er will wissen, um wieviel dieser Baurechtszins erhöht wurde.<br />

Wortmeldung Bgm. Steindler:<br />

Er teilt mit, dass dieser von 1.656,94 auf 3.313,88 erhöht wurde.<br />

Wortmeldung AL Hochmuth:<br />

Er ergänzt, dass grundsätzlich der Baurechtszins zwischen der Pfarre als Grundeigentümer<br />

und dem Bauherrn der Gemeinde festzulegen ist. Dabei darf die Pfarre sagen, wie viel sie<br />

will, damit die Gemeinde bauen darf. Die Verdoppelung ist dadurch zustande gekommen,<br />

dass dies der Mindestzins ist, der vom Steuerberater für das neu bewertete Gebäude festgesetzt<br />

wurde. Die Diözese hat natürlich gesagt, dass sie nicht unter diesen neuen Zins gehen<br />

will.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Der Antrag wird mit 24 Ja-Stimmen durch Handerheben angenommen, GR Pörnbacher<br />

(ÖVP) enthält sich der Stimme.<br />

21.Kindergarten <strong>Ternberg</strong> - Nachtrag zum Pachtvertrag vom 28.09.2000<br />

GV Steindler Günther verliest den vorbereiteten Amtsvortrag wie folgt:<br />

Sachverhalt:<br />

Die Pfarrcarites <strong>Ternberg</strong> hat als Betreiberin des Pfarrcaritaskindergartens das von der Gemeinde<br />

errichtete Gebäude mittels Pachtvertrag vom 28.09. bzw. 12.10.2000 gemietet. Aufgrund<br />

der geplanten Erweiterung des Pfarrcaritaskindergartens ist ein Nachtrag zu diesem<br />

Pachtvertrag nötig. Der entsprechende Entwurf wurde vom Notariat Brandecker ausgearbeitet<br />

und im Vorfeld mit der Diözese und der Pfarrcaritas <strong>Ternberg</strong> abgestimmt.<br />

Vom Gemeinderat ist nunmehr der Nachtrag wie folgt zu beschließen:<br />

Nachtrag zum Pachtvertrag<br />

vom 28.09. und 12.10.2000<br />

abgeschlossen zwischen<br />

der Marktgemeinde <strong>Ternberg</strong>, Kirchenplatz 12, 4452 <strong>Ternberg</strong>, vertreten durch<br />

den Bürgermeister, im Folgenden Verpächterin genannt und<br />

der Pfarrcaritas der röm.-kath. Pfarre <strong>Ternberg</strong>, Pfarrhofstraße 10, 4452 <strong>Ternberg</strong>,<br />

vertreten durch die unterfertigten Organe, im Folgenden Pächterin genannt,<br />

wie folgt:<br />

I.<br />

Feststellungen<br />

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