05.11.2014 Aufrufe

Verhandlungsschrift (1,17 MB) - .PDF - Ternberg

Verhandlungsschrift (1,17 MB) - .PDF - Ternberg

Verhandlungsschrift (1,17 MB) - .PDF - Ternberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der bestehende Betrieb im Grünland<br />

steht und eine Sonderausweisung nach § 30 Abs. 8 Oö. ROG 1994 (..“Verwendung bestehender<br />

land- und forstwirtschaftlicher Gebäude können im Einzelfall durch Sonderausweisungen<br />

im Flächenwidmungsplan für zulässig erklärt werden. Eine solche Sonderausweisung<br />

ist nur zulässig, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des Abs. 6 gegeben sind „...)<br />

notwendig ist.<br />

Beschlussantrag:<br />

Vize-Bgm. Großwindhager stellt den Antrag, der Gemeinderat möge das Ansuchen des<br />

Herrn Riedl Hubert betreffend die Umwidmung von Grünland in Bauland, für die Errichtung<br />

des Flugdaches (Carport), ablehnen und das Änderungsverfahren von Grünland<br />

in Sonderausweisung nach § 30 Abs. 8 Oö. ROG 1994 für den bestehenden Betrieb,<br />

einleiten.<br />

Beratung:<br />

Keine Wortmeldung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Der Antrag wird mit 23 Ja-Stimmen angenommen, GR Felberbauer (BZÖ) und GR Blasl<br />

(FPÖ) enthalten sich der Stimme.<br />

3.Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.19 (Fellinger Heinz) - Einleitungsbeschluss<br />

Vize-Bgm. Großwindhager verliest den vorbereiteten Amtsvortrag wie folgt:<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Antrag vom 13. Mai 2011 hat Herr Fellinger Heinz, wohnhaft in 4452 <strong>Ternberg</strong>, Grünburger<br />

Straße 70, um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 im Bereich der Parz. Nr.<br />

.409 und 2283, KG: 49202 Bäckengraben angesucht.<br />

Der gegenständliche Änderungsbereich ist derzeit als Grünland gewidmet und soll zukünftig<br />

als Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude/betriebliche<br />

Nutzung/Landtechnik und Schlosserei ausgewiesen werden.<br />

Der beantragten Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 kann aus Sicht der Orts- und<br />

Raumplanung zugestimmt werden. Die gegenständliche geplante Errichtung eines Landtechnik-<br />

und Schlossereibetriebes entspricht den gesetzlichen Voraussetzungen des Oö.<br />

ROG 1994.<br />

Die Abstimmung mit der Oö. Landesregierung, Abteilung Naturschutz, ist eine Widmungsvoraussetzung.<br />

In der Bauausschusssitzung am 19. Juni 2012 wurde das Ansuchen gemeinsam mit Herrn<br />

Dipl.-Ing. Lueger vorberaten und einstimmig die Zustimmung erteilt.<br />

Beschlussantrag:<br />

Vize-Bgm. Großwindhager stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, das<br />

Verfahren zur Änderung Nr. 19 des Flächenwidmungsplanes 4/2005 einzuleiten.<br />

Beratung:<br />

Keine Wortmeldung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Der Antrag wird einstimmig durch Handerheben angenommen.<br />

- 6 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!