Verhandlungsschrift (1,17 MB) - .PDF - Ternberg
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In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der bestehende Betrieb im Grünland<br />
steht und eine Sonderausweisung nach § 30 Abs. 8 Oö. ROG 1994 (..“Verwendung bestehender<br />
land- und forstwirtschaftlicher Gebäude können im Einzelfall durch Sonderausweisungen<br />
im Flächenwidmungsplan für zulässig erklärt werden. Eine solche Sonderausweisung<br />
ist nur zulässig, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des Abs. 6 gegeben sind „...)<br />
notwendig ist.<br />
Beschlussantrag:<br />
Vize-Bgm. Großwindhager stellt den Antrag, der Gemeinderat möge das Ansuchen des<br />
Herrn Riedl Hubert betreffend die Umwidmung von Grünland in Bauland, für die Errichtung<br />
des Flugdaches (Carport), ablehnen und das Änderungsverfahren von Grünland<br />
in Sonderausweisung nach § 30 Abs. 8 Oö. ROG 1994 für den bestehenden Betrieb,<br />
einleiten.<br />
Beratung:<br />
Keine Wortmeldung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Der Antrag wird mit 23 Ja-Stimmen angenommen, GR Felberbauer (BZÖ) und GR Blasl<br />
(FPÖ) enthalten sich der Stimme.<br />
3.Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.19 (Fellinger Heinz) - Einleitungsbeschluss<br />
Vize-Bgm. Großwindhager verliest den vorbereiteten Amtsvortrag wie folgt:<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Antrag vom 13. Mai 2011 hat Herr Fellinger Heinz, wohnhaft in 4452 <strong>Ternberg</strong>, Grünburger<br />
Straße 70, um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 im Bereich der Parz. Nr.<br />
.409 und 2283, KG: 49202 Bäckengraben angesucht.<br />
Der gegenständliche Änderungsbereich ist derzeit als Grünland gewidmet und soll zukünftig<br />
als Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude/betriebliche<br />
Nutzung/Landtechnik und Schlosserei ausgewiesen werden.<br />
Der beantragten Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 kann aus Sicht der Orts- und<br />
Raumplanung zugestimmt werden. Die gegenständliche geplante Errichtung eines Landtechnik-<br />
und Schlossereibetriebes entspricht den gesetzlichen Voraussetzungen des Oö.<br />
ROG 1994.<br />
Die Abstimmung mit der Oö. Landesregierung, Abteilung Naturschutz, ist eine Widmungsvoraussetzung.<br />
In der Bauausschusssitzung am 19. Juni 2012 wurde das Ansuchen gemeinsam mit Herrn<br />
Dipl.-Ing. Lueger vorberaten und einstimmig die Zustimmung erteilt.<br />
Beschlussantrag:<br />
Vize-Bgm. Großwindhager stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, das<br />
Verfahren zur Änderung Nr. 19 des Flächenwidmungsplanes 4/2005 einzuleiten.<br />
Beratung:<br />
Keine Wortmeldung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Der Antrag wird einstimmig durch Handerheben angenommen.<br />
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