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Verhandlungsschrift (1,17 MB) - .PDF - Ternberg

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Derzeit wird die Volksschule in <strong>Ternberg</strong> saniert. Der Erhaltungsaufwand für die Sanierungsmaßnahmen<br />

ist zusätzlich zu den Beiträgen für den laufenden Schulerhaltungsaufwand<br />

auf die betroffene Gemeinde umzulegen.<br />

Die folgende Vereinbarung ist mit der betroffenen Gemeinde abzuschließen :<br />

Vereinbarung<br />

Gemäß §§ 50 und 51 des Oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 (Oö. POG 1992)<br />

betreffend die Entrichtung von Schulerhaltungsbeiträgen bzw. Gastschulbeiträgen<br />

Präambel<br />

Ergänzend zu den Beiträgen zum laufenden Schulerhaltungsaufwand wird für die<br />

Umlegung der Sanierungskosten für die öffentliche Volksschule der Marktgemeinde<br />

<strong>Ternberg</strong><br />

folgende Vereinbarung abgeschlossen:<br />

zwischen der Marktgemeinde <strong>Ternberg</strong><br />

und der Marktgemeinde Garsten<br />

1.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Ternberg</strong> ist Erhalterin der öffentlichen Volksschule <strong>Ternberg</strong>,<br />

Alois-Derfler-Straße 4, 4452 <strong>Ternberg</strong> auf dem Grundstück Nr. 1436/3, KG 49235<br />

<strong>Ternberg</strong>.<br />

2.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Ternberg</strong> beabsichtigt an dieser Schule folgende Sanierungsmaßnahmen<br />

durchzuführen:<br />

<br />

Austausch der Heizung<br />

3.<br />

Die Kosten für diese Sanierungsmaßnahmen sind im Sinne des § 50 des Oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes<br />

1992 dem laufenden Schulerhaltungsaufwand zuzuordnen<br />

und anteilsmäßig auf die betreffenden Gemeinden umzulegen.<br />

Die Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten fällt nicht unter den umlegbaren laufenden<br />

Schulerhaltungsaufwand.<br />

4.<br />

Die Höhe der Schulerhaltungsbeiträge (Gastschulbeiträge) wird wie folgt festgesetzt:<br />

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