Verhandlungsschrift (1,17 MB) - .PDF - Ternberg
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Derzeit wird die Volksschule in <strong>Ternberg</strong> saniert. Der Erhaltungsaufwand für die Sanierungsmaßnahmen<br />
ist zusätzlich zu den Beiträgen für den laufenden Schulerhaltungsaufwand<br />
auf die betroffene Gemeinde umzulegen.<br />
Die folgende Vereinbarung ist mit der betroffenen Gemeinde abzuschließen :<br />
Vereinbarung<br />
Gemäß §§ 50 und 51 des Oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 (Oö. POG 1992)<br />
betreffend die Entrichtung von Schulerhaltungsbeiträgen bzw. Gastschulbeiträgen<br />
Präambel<br />
Ergänzend zu den Beiträgen zum laufenden Schulerhaltungsaufwand wird für die<br />
Umlegung der Sanierungskosten für die öffentliche Volksschule der Marktgemeinde<br />
<strong>Ternberg</strong><br />
folgende Vereinbarung abgeschlossen:<br />
zwischen der Marktgemeinde <strong>Ternberg</strong><br />
und der Marktgemeinde Garsten<br />
1.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Ternberg</strong> ist Erhalterin der öffentlichen Volksschule <strong>Ternberg</strong>,<br />
Alois-Derfler-Straße 4, 4452 <strong>Ternberg</strong> auf dem Grundstück Nr. 1436/3, KG 49235<br />
<strong>Ternberg</strong>.<br />
2.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Ternberg</strong> beabsichtigt an dieser Schule folgende Sanierungsmaßnahmen<br />
durchzuführen:<br />
<br />
Austausch der Heizung<br />
3.<br />
Die Kosten für diese Sanierungsmaßnahmen sind im Sinne des § 50 des Oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes<br />
1992 dem laufenden Schulerhaltungsaufwand zuzuordnen<br />
und anteilsmäßig auf die betreffenden Gemeinden umzulegen.<br />
Die Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten fällt nicht unter den umlegbaren laufenden<br />
Schulerhaltungsaufwand.<br />
4.<br />
Die Höhe der Schulerhaltungsbeiträge (Gastschulbeiträge) wird wie folgt festgesetzt:<br />
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