oiss07 - Fachbereich Mathematik - Technische Universität Darmstadt
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Zurechtfinden<br />
Und was sind jetzt Langzeitstudiengebühren?<br />
Seit dem 1. Januar 2004 gibt es in Hessen ein Gesetz mit dem schönen Namen Studienguthabengesetz<br />
(kurz: StuGuG). Dieses beinhaltet folgendes:<br />
• Langzeitstudierende müssen künftig zwischen 500 e und 900 e pro Semester zahlen,<br />
zusätzlich zum Semesterbeitrag.<br />
• Ein Zweitstudium kostet 500 e pro Semester. Als Zweitstudium zählt ein Studium, das nach<br />
einem Studienabschluss begonnen wurde.<br />
• Die allgemeinen Studiengebühren kommen allerdings noch dazu, so dass man ohne Semesterbeitrag<br />
bis zu 1400 Euro pro Semester bezahlen darf.<br />
Was bedeutet das StuGuG nun?<br />
Für jede Studentin und jeden Student gibt es ein Studienguthaben, welches sich folgendermaßen<br />
errechnet: Beträgt die Regelstudienzeit weniger als 8 Semester (z. B. für einen<br />
sechssemestrigen Bachelor-Studiengang), so bekommt man ein Guthaben in Höhe der Regelstudienzeit<br />
plus 3 Semester (hier: 6 + 3 = 9 Semester). Beträgt die Regelstudienzeit 8<br />
Semester oder mehr (z. B. Mathe Diplom mit 9 Semestern), so bekommt man ein Guthaben<br />
in Höhe der Regelstudienzeit plus 4 Semester (hier: 9 + 4 = 13 Semester). Als Langzeitstudent<br />
gilt man, wenn man über kein Studienguthaben mehr verfügt. Ein Mathe-Student im 16.<br />
Semester müsste folgendes bezahlen: Bis zum 13. Semester verfügt er über sein Studienguthaben<br />
und muss nur den Semesterbeitrag bezahlen. Im 14. Semester, also dem ersten<br />
Semester ohne Guthaben, werden zusätzlich 500 e fällig. In seinem 15. Semester müsste er<br />
zum Semesterbeitrag 700 e dazu zahlen. Ab dem 16. Semester, also ab dem 3. Semester ohne<br />
Guthaben, sind es dann 900 e. Aber nicht nur für Langzeitstudenten fallen derart hohe Gebühren<br />
an, sondern auch für Studenten mit einem Zweitstudium. Erreicht z. B. ein Student einen<br />
Bachelor-Abschluss im Fach Physik und möchte danach noch ein weiteres Fach studieren, so<br />
zählt dies dann als Zweitstudium. Für ein Zweitstudium werden pro Semester 500 e fällig.<br />
Doch damit nicht genug...<br />
Patrick F., MarKus<br />
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