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oiss07 - Fachbereich Mathematik - Technische Universität Darmstadt

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Und was sind jetzt Langzeitstudiengebühren?<br />

Seit dem 1. Januar 2004 gibt es in Hessen ein Gesetz mit dem schönen Namen Studienguthabengesetz<br />

(kurz: StuGuG). Dieses beinhaltet folgendes:<br />

• Langzeitstudierende müssen künftig zwischen 500 e und 900 e pro Semester zahlen,<br />

zusätzlich zum Semesterbeitrag.<br />

• Ein Zweitstudium kostet 500 e pro Semester. Als Zweitstudium zählt ein Studium, das nach<br />

einem Studienabschluss begonnen wurde.<br />

• Die allgemeinen Studiengebühren kommen allerdings noch dazu, so dass man ohne Semesterbeitrag<br />

bis zu 1400 Euro pro Semester bezahlen darf.<br />

Was bedeutet das StuGuG nun?<br />

Für jede Studentin und jeden Student gibt es ein Studienguthaben, welches sich folgendermaßen<br />

errechnet: Beträgt die Regelstudienzeit weniger als 8 Semester (z. B. für einen<br />

sechssemestrigen Bachelor-Studiengang), so bekommt man ein Guthaben in Höhe der Regelstudienzeit<br />

plus 3 Semester (hier: 6 + 3 = 9 Semester). Beträgt die Regelstudienzeit 8<br />

Semester oder mehr (z. B. Mathe Diplom mit 9 Semestern), so bekommt man ein Guthaben<br />

in Höhe der Regelstudienzeit plus 4 Semester (hier: 9 + 4 = 13 Semester). Als Langzeitstudent<br />

gilt man, wenn man über kein Studienguthaben mehr verfügt. Ein Mathe-Student im 16.<br />

Semester müsste folgendes bezahlen: Bis zum 13. Semester verfügt er über sein Studienguthaben<br />

und muss nur den Semesterbeitrag bezahlen. Im 14. Semester, also dem ersten<br />

Semester ohne Guthaben, werden zusätzlich 500 e fällig. In seinem 15. Semester müsste er<br />

zum Semesterbeitrag 700 e dazu zahlen. Ab dem 16. Semester, also ab dem 3. Semester ohne<br />

Guthaben, sind es dann 900 e. Aber nicht nur für Langzeitstudenten fallen derart hohe Gebühren<br />

an, sondern auch für Studenten mit einem Zweitstudium. Erreicht z. B. ein Student einen<br />

Bachelor-Abschluss im Fach Physik und möchte danach noch ein weiteres Fach studieren, so<br />

zählt dies dann als Zweitstudium. Für ein Zweitstudium werden pro Semester 500 e fällig.<br />

Doch damit nicht genug...<br />

Patrick F., MarKus<br />

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