dguv-jahrbuch2014_web
dguv-jahrbuch2014_web
dguv-jahrbuch2014_web
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Sprache darf nicht ausgrenzen<br />
Angebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten in Leichter Sprache.<br />
Eine Gesellschaft besteht aus Menschen. Sie sind es,<br />
die die Gesellschaft prägen und zu ihrem Wohl beitragen.<br />
Doch die Möglichkeit zur vollständigen und<br />
gleichberechtigten Teilhabe an gesellschaftlichen<br />
Prozessen ist nicht jedem gegeben.<br />
Denn überall dort, wo es Informationen nur in<br />
„normaler“ Sprache gibt, werden auch Menschen<br />
ausgegrenzt. Nicht jeder kann Texte wie Bescheide,<br />
Verträge oder Informationsbroschüren in „normaler“<br />
Sprache verstehen. Für Menschen, die aus unterschiedlichen<br />
Gründen über eine geringe Kompetenz<br />
in der deutschen Sprache verfügen, sind solche Texte<br />
„schwer“. Aber nur wenn jemand sich selbst informieren<br />
kann, kann er auch selbst Entscheidungen<br />
treffen. Und das ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes<br />
Leben.<br />
Deshalb sieht der Aktionsplan zur Umsetzung<br />
der UN-Behindertenrechtskonvention der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung vor, Informationen in Leichter<br />
Sprache anzubieten. Leichte Sprache ist eine besonders<br />
leicht verständliche Ausdrucksweise. Das<br />
gilt sowohl in geschriebener als auch in gesprochener<br />
Form. Leichte Sprache folgt festen Regeln in der<br />
Gestaltung, Wortwahl und im Satzbau. Zum Beispiel<br />
wird auf Fremd- und Fachwörter verzichtet und lange<br />
oder zusammengesetzte Wörter werden optisch getrennt<br />
– das erleichtert das Lesen. Auf diese Weise<br />
profitieren nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen,<br />
sondern auch Personen mit geringen<br />
Deutschkenntnissen von Leichter Sprache.<br />
In allen Bereichen der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
sollen schrittweise Angebote in Leichter<br />
Sprache erarbeitet werden. So gibt es beispielsweise<br />
den „Aktionsplan der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
zur Umsetzung der UN-Konvention über die<br />
Rechte von Menschen mit Behinderungen“ in Leichter<br />
Sprache oder auch Informationen<br />
für Beschäftigte rund um<br />
den gesunden Rücken<br />
auf der Internetseite der<br />
Präventionskampagne<br />
„Denk an mich. Dein Rücken“.<br />
www.<strong>dguv</strong>.de/publikationen,<br />
Bestellnummer:<br />
12194<br />
www.deinruecken.<br />
de, Webcode:<br />
dam13115<br />
DGUV JahrBuch 2013/2014<br />
Neues Angebot für Gehörlose<br />
und Hörgeschädigte<br />
DGUV-Infoline ist über das Gebärdentelefon erreichbar.<br />
„Mit diesem Angebot konnten<br />
wir eine Barriere für Gehörlose<br />
und Hörgeschädigte beseitigen.“<br />
Seit September 2013 bietet die Infoline der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung einen Service für gehörlose<br />
und hörgeschädigte Bürger an: Die zuvor nur über Telefon<br />
und E-Mail erreichbare Infoline gibt seitdem auch<br />
Auskunft mittels Gebärdensprache per Videophonie.<br />
„Wir haben unser Angebot um das Gebärdentelefon<br />
ergänzt, um eine Barriere für Gehörlose und<br />
Hörgeschädigte zu beseitigen“, sagt Andreas Baader<br />
von der DGUV Kommunikation. Das neue Angebot<br />
wurde insbesondere gegenüber den Verbänden der<br />
Betroffenen kommuniziert, die diese Information<br />
sehr positiv aufgenommen und verbreitet haben.<br />
Nutzbar ist der Service in Gebärdensprache über<br />
einen Internet-PC mit Kamera und entsprechender<br />
Software. Ein derartiges Programm kann bei Bedarf<br />
kostenlos beim Betreiber Telemark heruntergeladen<br />
werden. Erreichbar ist das Gebärdentelefon der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung unter <strong>dguv</strong>@gebaerdentelefon.<strong>dguv</strong>.de.<br />
Dabei handelt es sich nicht um<br />
eine E-Mail-Adresse. Diese Adresse kann nur mit einem<br />
sogenannten SIP-Telefon angerufen werden. Alternativ<br />
können Betroffene auch ein ISDN-Bildtelefon<br />
nutzen, um per Gebärdensprache mit der Infoline zu<br />
kommunizieren. Die Rufnummer dafür lautet 0800<br />
60 50 415. Auch per Fax können Betroffene Kontakt<br />
aufnehmen, unter 0800 60 50 416.<br />
Die Infoline ist ein gemeinsamer Service von<br />
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften<br />
und Unfallkassen. Unter der<br />
kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 404 werden<br />
allgemeine Fragen zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen<br />
und Berufskrankheiten beantwortet. Fragen zu Einzelfällen,<br />
die in die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft<br />
oder Unfallkasse fallen, werden an diese<br />
weitergeleitet.<br />
Die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
ist von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00<br />
Uhr besetzt. Informationen können auch per E-Mail<br />
angefordert werden: info@<strong>dguv</strong>.de.<br />
www.<strong>dguv</strong>.de/infoline<br />
Mit Sicherheit – menschlich | 15