08.11.2014 Aufrufe

dguv-jahrbuch2014_web

dguv-jahrbuch2014_web

dguv-jahrbuch2014_web

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sprache darf nicht ausgrenzen<br />

Angebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten in Leichter Sprache.<br />

Eine Gesellschaft besteht aus Menschen. Sie sind es,<br />

die die Gesellschaft prägen und zu ihrem Wohl beitragen.<br />

Doch die Möglichkeit zur vollständigen und<br />

gleichberechtigten Teilhabe an gesellschaftlichen<br />

Prozessen ist nicht jedem gegeben.<br />

Denn überall dort, wo es Informationen nur in<br />

„normaler“ Sprache gibt, werden auch Menschen<br />

ausgegrenzt. Nicht jeder kann Texte wie Bescheide,<br />

Verträge oder Informationsbroschüren in „normaler“<br />

Sprache verstehen. Für Menschen, die aus unterschiedlichen<br />

Gründen über eine geringe Kompetenz<br />

in der deutschen Sprache verfügen, sind solche Texte<br />

„schwer“. Aber nur wenn jemand sich selbst informieren<br />

kann, kann er auch selbst Entscheidungen<br />

treffen. Und das ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes<br />

Leben.<br />

Deshalb sieht der Aktionsplan zur Umsetzung<br />

der UN-Behindertenrechtskonvention der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung vor, Informationen in Leichter<br />

Sprache anzubieten. Leichte Sprache ist eine besonders<br />

leicht verständliche Ausdrucksweise. Das<br />

gilt sowohl in geschriebener als auch in gesprochener<br />

Form. Leichte Sprache folgt festen Regeln in der<br />

Gestaltung, Wortwahl und im Satzbau. Zum Beispiel<br />

wird auf Fremd- und Fachwörter verzichtet und lange<br />

oder zusammengesetzte Wörter werden optisch getrennt<br />

– das erleichtert das Lesen. Auf diese Weise<br />

profitieren nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen,<br />

sondern auch Personen mit geringen<br />

Deutschkenntnissen von Leichter Sprache.<br />

In allen Bereichen der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

sollen schrittweise Angebote in Leichter<br />

Sprache erarbeitet werden. So gibt es beispielsweise<br />

den „Aktionsplan der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

zur Umsetzung der UN-Konvention über die<br />

Rechte von Menschen mit Behinderungen“ in Leichter<br />

Sprache oder auch Informationen<br />

für Beschäftigte rund um<br />

den gesunden Rücken<br />

auf der Internetseite der<br />

Präventionskampagne<br />

„Denk an mich. Dein Rücken“.<br />

www.<strong>dguv</strong>.de/publikationen,<br />

Bestellnummer:<br />

12194<br />

www.deinruecken.<br />

de, Webcode:<br />

dam13115<br />

DGUV JahrBuch 2013/2014<br />

Neues Angebot für Gehörlose<br />

und Hörgeschädigte<br />

DGUV-Infoline ist über das Gebärdentelefon erreichbar.<br />

„Mit diesem Angebot konnten<br />

wir eine Barriere für Gehörlose<br />

und Hörgeschädigte beseitigen.“<br />

Seit September 2013 bietet die Infoline der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung einen Service für gehörlose<br />

und hörgeschädigte Bürger an: Die zuvor nur über Telefon<br />

und E-Mail erreichbare Infoline gibt seitdem auch<br />

Auskunft mittels Gebärdensprache per Videophonie.<br />

„Wir haben unser Angebot um das Gebärdentelefon<br />

ergänzt, um eine Barriere für Gehörlose und<br />

Hörgeschädigte zu beseitigen“, sagt Andreas Baader<br />

von der DGUV Kommunikation. Das neue Angebot<br />

wurde insbesondere gegenüber den Verbänden der<br />

Betroffenen kommuniziert, die diese Information<br />

sehr positiv aufgenommen und verbreitet haben.<br />

Nutzbar ist der Service in Gebärdensprache über<br />

einen Internet-PC mit Kamera und entsprechender<br />

Software. Ein derartiges Programm kann bei Bedarf<br />

kostenlos beim Betreiber Telemark heruntergeladen<br />

werden. Erreichbar ist das Gebärdentelefon der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung unter <strong>dguv</strong>@gebaerdentelefon.<strong>dguv</strong>.de.<br />

Dabei handelt es sich nicht um<br />

eine E-Mail-Adresse. Diese Adresse kann nur mit einem<br />

sogenannten SIP-Telefon angerufen werden. Alternativ<br />

können Betroffene auch ein ISDN-Bildtelefon<br />

nutzen, um per Gebärdensprache mit der Infoline zu<br />

kommunizieren. Die Rufnummer dafür lautet 0800<br />

60 50 415. Auch per Fax können Betroffene Kontakt<br />

aufnehmen, unter 0800 60 50 416.<br />

Die Infoline ist ein gemeinsamer Service von<br />

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften<br />

und Unfallkassen. Unter der<br />

kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 404 werden<br />

allgemeine Fragen zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen<br />

und Berufskrankheiten beantwortet. Fragen zu Einzelfällen,<br />

die in die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft<br />

oder Unfallkasse fallen, werden an diese<br />

weitergeleitet.<br />

Die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

ist von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00<br />

Uhr besetzt. Informationen können auch per E-Mail<br />

angefordert werden: info@<strong>dguv</strong>.de.<br />

www.<strong>dguv</strong>.de/infoline<br />

Mit Sicherheit – menschlich | 15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!