Ausschreibungen in der Logistik - Verlag Heinrich Vogel
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REcHTLIcHE ASPEkTE BEI AUSScHREIBUNGEN<br />
deshalb die Art <strong>der</strong> Leistung (z. B. Transportleistungen, Lagerlogistik, Kommissionierung,<br />
Value Added Services) genau und ausführlich zu def<strong>in</strong>ieren. Der Ort <strong>der</strong><br />
Leistungserbr<strong>in</strong>gung, die Zeit o<strong>der</strong> die Zeitfenster (Express-Dienstleistungen, Same<br />
Day Services, Next Day Services usw.) s<strong>in</strong>d festzulegen. Die zu erwartenden Volum<strong>in</strong>a<br />
und Forecasts s<strong>in</strong>d zu def<strong>in</strong>ieren. Nur e<strong>in</strong> Unternehmen, das se<strong>in</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Ausschreibung gestellten Parameter genau def<strong>in</strong>iert, kann auch später feststellen,<br />
ob die Anfor<strong>der</strong>ungen durch den <strong>Logistik</strong>dienstleister erfüllt wurden o<strong>der</strong> nicht,<br />
um dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em zweiten Schritt die sich daraus ableitenden Rechtsfolgen, wie<br />
Nacherfüllungsansprüche, Schadenersatzansprüche o<strong>der</strong> Vertragsstrafen geltend<br />
machen zu können.<br />
Unterglie<strong>der</strong>t sich die Ausschreibung <strong>in</strong> Teilprozesse, bedarf es auch e<strong>in</strong>er detaillierten<br />
Prozess- und Aufgabenbeschreibung für jeden Teilprozess. Ergeben sich<br />
Schnittstellen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer o<strong>der</strong> zu Drittunternehmen,<br />
s<strong>in</strong>d diese bereits im Rahmen <strong>der</strong> Ausschreibung aus den vorstehenden Gründen<br />
genau zu benennen.<br />
Die detaillierten und verb<strong>in</strong>dlichen Angaben im Rahmen <strong>der</strong> Ausschreibung dienen<br />
nicht nur dem Auftraggeber, son<strong>der</strong>n auch dem Bieter als Kalkulationsgrundlage.<br />
Diese kann für die spätere rechtliche Beurteilung von Bedeutung se<strong>in</strong>. Stellt sich<br />
später (nachdem <strong>der</strong> Auftrag auf Grundlage <strong>der</strong> Ausschreibung vergeben wurde)<br />
heraus, dass Mengen, Fahrtstrecken, Zeiten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Angaben nicht stimmen<br />
und deshalb <strong>der</strong> kalkulierte Preis nicht die Kosten deckt, kann dies zur Störung <strong>der</strong><br />
Geschäftsgrundlage führen und e<strong>in</strong>e Anpassung des Vertrages nach § 313 BGB zur<br />
Folge haben. Nur wenn <strong>der</strong> Auftraggeber dem Bieter verlässliche Daten und e<strong>in</strong>e<br />
genaue Prozess- und Leistungsbeschreibung an die Hand gibt, ist er <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage,<br />
e<strong>in</strong> qualifiziertes Angebot zu erstellen. Dies wie<strong>der</strong>um versetzt den Auftraggeber <strong>in</strong><br />
die Lage, Angebote des Bieters mit denen se<strong>in</strong>er Mitbewerber zu vergleichen. Hieran<br />
zeigen sich die Wechselwirkungen und Abhängigkeiten von Auftraggeber und<br />
Bieter im Rahmen e<strong>in</strong>es Ausschreibungsprozesses. Für die rechtliche Betrachtung<br />
ist diese Interaktion zwischen Auftraggeber und Bieter dann von Bedeutung, wenn<br />
es um die Frage geht, ob <strong>der</strong> Bieter e<strong>in</strong>en Anspruch auf Erteilung des Zuschlages<br />
hat und, wenn er auf Grundlage <strong>der</strong> Ausschreibung beauftragt wird, welche Rechte<br />
und Pflichten ihm übertragen werden und ob er die Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> Ausschreibung<br />
erfüllt o<strong>der</strong> nicht. Die juristische Aufarbeitung von <strong>Ausschreibungen</strong><br />
f<strong>in</strong>det folglich meist erst dann statt, wenn bei <strong>der</strong> Durchführung des durch die<br />
Ausschreibung übertragenen <strong>Logistik</strong>projektes Fehler durch e<strong>in</strong>e mangelhafte o<strong>der</strong><br />
zeitlich verzögerte Auftragsabwicklung entstehen und die Frage <strong>der</strong> Verantwortlichkeit<br />
für die Leistungsstörung zu beantworten ist.<br />
Hat <strong>der</strong> Auftraggeber auf diese Weise die zu vergebenden Leistungen def<strong>in</strong>iert,<br />
bietet sich an, den Kreis <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Ausschreibung anzusprechenden <strong>Logistik</strong>dienstleister<br />
zu bestimmen. An<strong>der</strong>s als bei öffentlichen <strong>Ausschreibungen</strong> s<strong>in</strong>d private<br />
Auftraggeber nicht an Schwellenwerte zur Auftragsvergabe gebunden, ab denen<br />
e<strong>in</strong>e Ausschreibung verb<strong>in</strong>dlich ist. Sie können jede zu vergebende Leistung,<br />
unabhängig von Schwellenwerten, Auftragsvolum<strong>in</strong>a o<strong>der</strong> sonstigen Parametern,<br />
ausschreiben o<strong>der</strong> nicht. Hier bestimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis, ob ausgeschrieben<br />
wird. Auch den Kreis <strong>der</strong> von e<strong>in</strong>er Ausschreibung angesprochenen Bieter<br />
kann <strong>der</strong> private Auftraggeber selbstständig bestimmen. Im Rahmen <strong>der</strong> Privatautonomie<br />
steht es ihm frei, bestimmte Unternehmen von e<strong>in</strong>er Ausschreibung<br />
AUSScHREIBUNGEN IN DER LoGISTIk 3<br />
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