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Ausschreibungen in der Logistik - Verlag Heinrich Vogel

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REcHTLIcHE ASPEkTE BEI AUSScHREIBUNGEN<br />

deshalb die Art <strong>der</strong> Leistung (z. B. Transportleistungen, Lagerlogistik, Kommissionierung,<br />

Value Added Services) genau und ausführlich zu def<strong>in</strong>ieren. Der Ort <strong>der</strong><br />

Leistungserbr<strong>in</strong>gung, die Zeit o<strong>der</strong> die Zeitfenster (Express-Dienstleistungen, Same<br />

Day Services, Next Day Services usw.) s<strong>in</strong>d festzulegen. Die zu erwartenden Volum<strong>in</strong>a<br />

und Forecasts s<strong>in</strong>d zu def<strong>in</strong>ieren. Nur e<strong>in</strong> Unternehmen, das se<strong>in</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Ausschreibung gestellten Parameter genau def<strong>in</strong>iert, kann auch später feststellen,<br />

ob die Anfor<strong>der</strong>ungen durch den <strong>Logistik</strong>dienstleister erfüllt wurden o<strong>der</strong> nicht,<br />

um dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em zweiten Schritt die sich daraus ableitenden Rechtsfolgen, wie<br />

Nacherfüllungsansprüche, Schadenersatzansprüche o<strong>der</strong> Vertragsstrafen geltend<br />

machen zu können.<br />

Unterglie<strong>der</strong>t sich die Ausschreibung <strong>in</strong> Teilprozesse, bedarf es auch e<strong>in</strong>er detaillierten<br />

Prozess- und Aufgabenbeschreibung für jeden Teilprozess. Ergeben sich<br />

Schnittstellen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer o<strong>der</strong> zu Drittunternehmen,<br />

s<strong>in</strong>d diese bereits im Rahmen <strong>der</strong> Ausschreibung aus den vorstehenden Gründen<br />

genau zu benennen.<br />

Die detaillierten und verb<strong>in</strong>dlichen Angaben im Rahmen <strong>der</strong> Ausschreibung dienen<br />

nicht nur dem Auftraggeber, son<strong>der</strong>n auch dem Bieter als Kalkulationsgrundlage.<br />

Diese kann für die spätere rechtliche Beurteilung von Bedeutung se<strong>in</strong>. Stellt sich<br />

später (nachdem <strong>der</strong> Auftrag auf Grundlage <strong>der</strong> Ausschreibung vergeben wurde)<br />

heraus, dass Mengen, Fahrtstrecken, Zeiten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Angaben nicht stimmen<br />

und deshalb <strong>der</strong> kalkulierte Preis nicht die Kosten deckt, kann dies zur Störung <strong>der</strong><br />

Geschäftsgrundlage führen und e<strong>in</strong>e Anpassung des Vertrages nach § 313 BGB zur<br />

Folge haben. Nur wenn <strong>der</strong> Auftraggeber dem Bieter verlässliche Daten und e<strong>in</strong>e<br />

genaue Prozess- und Leistungsbeschreibung an die Hand gibt, ist er <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage,<br />

e<strong>in</strong> qualifiziertes Angebot zu erstellen. Dies wie<strong>der</strong>um versetzt den Auftraggeber <strong>in</strong><br />

die Lage, Angebote des Bieters mit denen se<strong>in</strong>er Mitbewerber zu vergleichen. Hieran<br />

zeigen sich die Wechselwirkungen und Abhängigkeiten von Auftraggeber und<br />

Bieter im Rahmen e<strong>in</strong>es Ausschreibungsprozesses. Für die rechtliche Betrachtung<br />

ist diese Interaktion zwischen Auftraggeber und Bieter dann von Bedeutung, wenn<br />

es um die Frage geht, ob <strong>der</strong> Bieter e<strong>in</strong>en Anspruch auf Erteilung des Zuschlages<br />

hat und, wenn er auf Grundlage <strong>der</strong> Ausschreibung beauftragt wird, welche Rechte<br />

und Pflichten ihm übertragen werden und ob er die Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> Ausschreibung<br />

erfüllt o<strong>der</strong> nicht. Die juristische Aufarbeitung von <strong>Ausschreibungen</strong><br />

f<strong>in</strong>det folglich meist erst dann statt, wenn bei <strong>der</strong> Durchführung des durch die<br />

Ausschreibung übertragenen <strong>Logistik</strong>projektes Fehler durch e<strong>in</strong>e mangelhafte o<strong>der</strong><br />

zeitlich verzögerte Auftragsabwicklung entstehen und die Frage <strong>der</strong> Verantwortlichkeit<br />

für die Leistungsstörung zu beantworten ist.<br />

Hat <strong>der</strong> Auftraggeber auf diese Weise die zu vergebenden Leistungen def<strong>in</strong>iert,<br />

bietet sich an, den Kreis <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Ausschreibung anzusprechenden <strong>Logistik</strong>dienstleister<br />

zu bestimmen. An<strong>der</strong>s als bei öffentlichen <strong>Ausschreibungen</strong> s<strong>in</strong>d private<br />

Auftraggeber nicht an Schwellenwerte zur Auftragsvergabe gebunden, ab denen<br />

e<strong>in</strong>e Ausschreibung verb<strong>in</strong>dlich ist. Sie können jede zu vergebende Leistung,<br />

unabhängig von Schwellenwerten, Auftragsvolum<strong>in</strong>a o<strong>der</strong> sonstigen Parametern,<br />

ausschreiben o<strong>der</strong> nicht. Hier bestimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis, ob ausgeschrieben<br />

wird. Auch den Kreis <strong>der</strong> von e<strong>in</strong>er Ausschreibung angesprochenen Bieter<br />

kann <strong>der</strong> private Auftraggeber selbstständig bestimmen. Im Rahmen <strong>der</strong> Privatautonomie<br />

steht es ihm frei, bestimmte Unternehmen von e<strong>in</strong>er Ausschreibung<br />

AUSScHREIBUNGEN IN DER LoGISTIk 3<br />

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