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Geschäftsbericht 2009 - Kantonspolizei Zürich - Kanton Zürich

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Aufgaben Das Polizeigesetz vom 23. April 2007 umschreibt die Aufgaben der Polizei und die<br />

Art und Weise ihrer Erfüllung. Die Polizei trägt durch Information, Beratung, sichtbare Präsenz und<br />

andere geeignete Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung<br />

bei. Sie trifft insbesondere Massnahmen zur Verhütung strafbarer Handlungen, Erhöhung der<br />

Verkehrssicherheit und Verhütung von Unfällen im Strassenverkehr und auf öffentlichen Gewässern,<br />

Abwehr von unmittelbar drohenden Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt und Gegenstände<br />

sowie zur Beseitigung entsprechender Störungen. Die Polizei stellt Straftaten fest und wirkt bei<br />

ihrer Aufklärung mit.<br />

Daraus ergeben sich unsere wesentlichen Geschäftsprozesse gemäss folgender Darstellung:<br />

Diese Geschäftsprozesse müssen konsequent darauf ausgerichtet sein, mehr Sicherheit für die<br />

Bevölkerung zu erreichen.<br />

Auftrag /<br />

Erwartungen<br />

AUFTRAG<br />

Führungs- und Steuerungsprozesse<br />

Kernprozesse<br />

- Prävention und lokale Sicherheit<br />

- Intervention<br />

- Strafverfolgung<br />

- Verkehrssicherheit<br />

- Grenzkontrolle und Flughafensicherheit<br />

Unterstützungsprozesse<br />

Wirkung<br />

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