Geschäftsbericht 2009 - Kantonspolizei Zürich - Kanton Zürich
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Aufgaben Das Polizeigesetz vom 23. April 2007 umschreibt die Aufgaben der Polizei und die<br />
Art und Weise ihrer Erfüllung. Die Polizei trägt durch Information, Beratung, sichtbare Präsenz und<br />
andere geeignete Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung<br />
bei. Sie trifft insbesondere Massnahmen zur Verhütung strafbarer Handlungen, Erhöhung der<br />
Verkehrssicherheit und Verhütung von Unfällen im Strassenverkehr und auf öffentlichen Gewässern,<br />
Abwehr von unmittelbar drohenden Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt und Gegenstände<br />
sowie zur Beseitigung entsprechender Störungen. Die Polizei stellt Straftaten fest und wirkt bei<br />
ihrer Aufklärung mit.<br />
Daraus ergeben sich unsere wesentlichen Geschäftsprozesse gemäss folgender Darstellung:<br />
Diese Geschäftsprozesse müssen konsequent darauf ausgerichtet sein, mehr Sicherheit für die<br />
Bevölkerung zu erreichen.<br />
Auftrag /<br />
Erwartungen<br />
AUFTRAG<br />
Führungs- und Steuerungsprozesse<br />
Kernprozesse<br />
- Prävention und lokale Sicherheit<br />
- Intervention<br />
- Strafverfolgung<br />
- Verkehrssicherheit<br />
- Grenzkontrolle und Flughafensicherheit<br />
Unterstützungsprozesse<br />
Wirkung<br />
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