Besteuerung der Sportvereine - Das Finanzamt Trier
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Der Körperschaftsteuer unterliegen die Einkünfte aus<br />
wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, vorausgesetzt<br />
• die Einnahmen incl. Umsatzsteuer überschreiten die<br />
Freigrenze von 35.000 € (bis 31.12.06: 30.678 €)<br />
• und das Einkommen ist höher als <strong>der</strong> Körperschaftsteuerfreibetrag<br />
i.H.v. 3.835 € (ab 01.01.09: 5.000 €)<br />
Steuersatz ab 01.01.2008* : 15 %<br />
Zuzüglich Solidaritätszuschlag i.H.v.<br />
5,5 % <strong>der</strong> Körperschaftsteuer<br />
Die Gewerbesteuer folgt <strong>der</strong> Körperschaftsteuer, jedoch<br />
beträgt <strong>der</strong> Freibetrag 3.900 € (ab 01.01.09:5.000 €).<br />
* 25% bis 31.12.2007<br />
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