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Besteuerung der Sportvereine - Das Finanzamt Trier

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Bezahlte Sportler<br />

Sportler des Vereins erhält für sportliche Betätigung<br />

o<strong>der</strong> Werbung im Jahresdurchschnitt mehr als eine<br />

pauschale Aufwandsentschädigung von 400 €<br />

monatlich (bis 2007: 358 € ).<br />

Vereinsfrem<strong>der</strong> Sportler erhält für die Teilnahme an<br />

<strong>der</strong> Veranstaltung Zahlungen, die über die<br />

tatsächlichen Aufwendungen hinausgehen<br />

(z.B. Preisgeld).<br />

Option :<br />

• Erklärung gegenüber dem <strong>Finanzamt</strong> bis zur<br />

Bestandskraft des Bescheides möglich<br />

• Bindungsfrist 5 Kalen<strong>der</strong>jahre<br />

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