Besteuerung der Sportvereine - Das Finanzamt Trier
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Bezahlte Sportler<br />
Sportler des Vereins erhält für sportliche Betätigung<br />
o<strong>der</strong> Werbung im Jahresdurchschnitt mehr als eine<br />
pauschale Aufwandsentschädigung von 400 €<br />
monatlich (bis 2007: 358 € ).<br />
Vereinsfrem<strong>der</strong> Sportler erhält für die Teilnahme an<br />
<strong>der</strong> Veranstaltung Zahlungen, die über die<br />
tatsächlichen Aufwendungen hinausgehen<br />
(z.B. Preisgeld).<br />
Option :<br />
• Erklärung gegenüber dem <strong>Finanzamt</strong> bis zur<br />
Bestandskraft des Bescheides möglich<br />
• Bindungsfrist 5 Kalen<strong>der</strong>jahre<br />
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