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Besteuerung der Sportvereine - Das Finanzamt Trier

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Ehrenamtspauschale<br />

Voraussetzungen<br />

Tätigkeit muss <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung mildtätiger, gemeinnütziger<br />

o<strong>der</strong> kirchlicher Zwecke dienen.<br />

nebenberufliche -nicht pädagogisch ausgerichtete-<br />

Tätigkeit z. B. Vereinsvorstand, Platzwart,<br />

Fahrdienst von Eltern zu Auswärtsspielen<br />

Einnahmen bis 500 €/Jahr<br />

steuer- und sozialabgabenfrei<br />

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