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Besteuerung der Sportvereine - Das Finanzamt Trier

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Pauschalierung <strong>der</strong> Lohnsteuer<br />

Bei geringfügiger Beschäftigung (Minijob bis 400 € im<br />

Monat) kann die Versteuerung pauschal erfolgen.<br />

30 % des Arbeitslohns sind an die Deutsche Rentenversicherung<br />

Knappschaft - Bahn - See Minijob-<br />

Zentrale in Essen abzuführen.<br />

Wird ein Hauptberuf ausgeübt, ist nur ein Minijob<br />

zulässig;<br />

ansonsten mehrere Minijobs bis zu 400 €/Monat<br />

möglich.<br />

http://www.minijob-zentrale.de/<br />

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