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Besteuerung der Sportvereine - Das Finanzamt Trier

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Einnahmen aus Werbung<br />

können Einnahmen aus<br />

- dem ideellen Bereich,<br />

- <strong>der</strong> Vermögensverwaltung o<strong>der</strong><br />

- dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sein.<br />

Abgrenzung erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen:<br />

• Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt i.d.R. vor,<br />

wenn <strong>der</strong> Verein an <strong>der</strong> Werbemaßnahme aktiv<br />

mitwirkt.<br />

• Werbeeinnahmen, die unmittelbar in einem bereits<br />

bestehenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb<br />

anfallen, sind diesem zuzuordnen.<br />

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