Besteuerung der Sportvereine - Das Finanzamt Trier
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Zusammensetzung <strong>der</strong> pauschalen Abgabe:<br />
Rentenversicherung 15 %<br />
Krankenversicherung 13 %<br />
Pauschalsteuer 2 %<br />
30 %<br />
Der Arbeitnehmer ist von <strong>der</strong> Abgabepflicht befreit!<br />
Übersteigt <strong>der</strong> Arbeitslohn 400 €, ist die Pauschalierung<br />
nicht zulässig. Die Versteuerung erfolgt dann<br />
nach den Merkmalen <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte.<br />
<br />
Bei Nichtvorlage <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte ist immer<br />
nach Steuerklasse VI zu besteuern!<br />
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