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Besteuerung der Sportvereine - Das Finanzamt Trier

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Zusammensetzung <strong>der</strong> pauschalen Abgabe:<br />

Rentenversicherung 15 %<br />

Krankenversicherung 13 %<br />

Pauschalsteuer 2 %<br />

30 %<br />

Der Arbeitnehmer ist von <strong>der</strong> Abgabepflicht befreit!<br />

Übersteigt <strong>der</strong> Arbeitslohn 400 €, ist die Pauschalierung<br />

nicht zulässig. Die Versteuerung erfolgt dann<br />

nach den Merkmalen <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte.<br />

<br />

Bei Nichtvorlage <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte ist immer<br />

nach Steuerklasse VI zu besteuern!<br />

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