Besteuerung der Sportvereine - Das Finanzamt Trier
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Aufwandsspenden<br />
Aufwandsspenden liegen vor, wenn auf die Vergütung<br />
von Leistungen für den Verein verzichtet wird.<br />
abzugsfähig nur dann, wenn <strong>der</strong> Erstattungsanspruch<br />
durch Satzung o<strong>der</strong> Vertrag eingeräumt<br />
wurde und die Erstattung tatsächlich nicht in Anspruch<br />
genommen wird<br />
Beispiel:<br />
Fahrten für den Verein mit privatem Fahrzeug<br />
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