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Besteuerung der Sportvereine - Das Finanzamt Trier

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Aufwandsspenden<br />

Aufwandsspenden liegen vor, wenn auf die Vergütung<br />

von Leistungen für den Verein verzichtet wird.<br />

abzugsfähig nur dann, wenn <strong>der</strong> Erstattungsanspruch<br />

durch Satzung o<strong>der</strong> Vertrag eingeräumt<br />

wurde und die Erstattung tatsächlich nicht in Anspruch<br />

genommen wird<br />

Beispiel:<br />

Fahrten für den Verein mit privatem Fahrzeug<br />

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