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Häufige Fragen - Hochschule Fresenius

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Häufige <strong>Fragen</strong><br />

1. Kann ich ein Vorstudium bei Ihnen anrechnen lassen?<br />

Anrechnung von Prüfungsleistungen<br />

1. In anderen Studiengängen der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> oder an anderen <strong>Hochschule</strong>n erbrachte<br />

Studienzeiten und benotete Prüfungsleistungen können anerkannt werden, wenn sie gleichwertig<br />

sind.<br />

2. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen<br />

denjenigen an der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> im Wesentlichen entsprechen. Dabei<br />

wird nicht schematisch verglichen, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung<br />

vorgenommen.<br />

3. Bei der Anrechnung von Studienzeiten sowie Prüfungsleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland erbracht wurden, werden die von der Kultusministerkonferenz und der<br />

Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen<br />

von Hochschulpartnerschaften der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> berücksichtigt.<br />

4. Für Studienzeiten sowie Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien sowie für<br />

vergleichbare Prüfungsleistungen, die an anderen Bildungsinstitutionen erbracht wurden, gelten<br />

die Absätze (1) und (2) entsprechend.<br />

5. Werden Prüfungsleistungen angerechnet, sind die Noten zu übernehmen und in die Berechnung<br />

einer Gesamtnote einzubeziehen. Die Anrechnung einer andernorts erworbenen Prüfungsleistung<br />

scheidet aus, wenn diese Prüfungsleistung an der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> bereits<br />

abgelegt worden ist.<br />

6. Der Student hat die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die einschlägigen<br />

Nachweise zu führen.<br />

Die Entscheidungen nach den Absätzen (1) bis (4) werden durch den zuständigen Prüfungsausschuss<br />

getroffen und aktenkundig gemacht, es sei denn, dieser überträgt die Entscheidung auf<br />

den zuständigen Studiendekan.<br />

2. An wen wende ich mich bei <strong>Fragen</strong> zu Studium und Praktika im Ausland?<br />

Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Ausland (Praktika, Stipendien etc.) ist das Akademische<br />

Auslandsamt der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong>. Alle weiteren Informationen finden Sie unter<br />

http://www.hs-fresenius.de/die-hochschule/standorte/koeln/akademisches-auslandsamt/.<br />

3. Was muss ich beim Thema BAföG beachten?<br />

Alle Bildungsangebote der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> sind BAföG berechtigt. Weitere Informationen<br />

zum Thema BAföG und Beantragung zur Förderung eines Studiums oder einer Weiterbildung<br />

finden Sie unter: http://www.das-neue-bafoeg.de.<br />

4. Kann ich Bewerbungsunterlagen nachreichen?<br />

Ja! Sollte Ihnen die Hochschulzugangsberechtigung (Studienbewerber) bzw. Zugangsberechtigung<br />

(Weiterbildungsbewerber) zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht vorliegen, fügen Sie<br />

bitte Ihr zuletzt erhaltenes Zeugnis (Zwischenzeugnis) in Kopie bei. Die geforderte amtlich beglaubigte<br />

Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung bzw. Zugangsberechtigung ist nach Erhalt<br />

umgehend einzureichen.<br />

Der Krankenversicherungsnachweis (bei Studierenden) kann ebenfalls nachgereicht werden,<br />

muss jedoch wie die Hochschulzugangsberechtigung bis Studienbeginn vorliegen. Sonst ist die<br />

ordnungsgemäße Immatrikulation zu Studienbeginn nicht möglich ist.


Ist es Ihnen nicht möglich, weitere Bestandteile Ihrer Bewerbung einzureichen, sollte der Grund<br />

in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt und ein voraussichtlicher Nachreichtermin angegeben<br />

werden (z.B. Nachweis über Berufsausbildung, die Exmatrikulationsbescheinigung, etc.).<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Bis spätestens zu Beginn des Studiums/der Weiterbildung müssen alle geforderten Bewerbungsunterlagen<br />

vorliegen. Die Aufnahme kann seitens der <strong>Hochschule</strong> versagt werden, wenn Sie<br />

nachweislich falsche Angaben gemacht haben.<br />

5. Benötige ich eine Kranken- und Unfallversicherung?<br />

Brauche ich eine Krankenversicherung?<br />

Alle Studierenden sind krankenversicherungspflichtig. Vor der Einschreibung muss der Nachweis<br />

über die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Informationen<br />

zu den einzelnen Krankenkassen finden Sie hier, bzw. auf diesen Seiten:<br />

• Techniker Krankenkasse (TK)<br />

• Barmer Ersatzkasse (GEK)<br />

• Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK)<br />

• AOK-Hessen (AOK)<br />

• etc.<br />

Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Studierende, die familienversichert sind und<br />

aus Ländern kommen, die mit der Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen<br />

abgeschlossen haben. Die Befreiung von der Versicherungspflicht muss von den genannten<br />

Krankenkassen bestätigt werden (Befreiungsvermerk). Diese Befreiungsbescheinigung erhalten<br />

Studierende allerdings nur bis 3 Monate nach Studienbeginn.<br />

Brauche ich eine Unfallversicherung?<br />

Alle Schüler und Studierenden der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> sind durch die Unfallversicherung der<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> im Rahmen der von den Versicherern festgelegten Bedingung versichert.<br />

Die Zuständigkeit der Unfallkasse Hessen bzw. der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)<br />

richtet sich je nach Studien- bzw. Ausbildungsgang.<br />

• www.Unfallkasse-hessen.de<br />

• www.vbg.de<br />

6. Gibt es Ermäßigungen im öffentlichen Personennahverkehr?<br />

Studierende<br />

• Das Semesterticket der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ist Bestandteil der Studienbescheinigung.<br />

Die Kosten sind im Semesterbeitrag für Studentenwerk und Studentenschaft<br />

enthalten. Das Semesterticket gilt je für ein gesamtes Semesters (6 Monate).<br />

Weitere Infos zum Semesterticket am Standort Köln erhalten Sie auf: http://www.kvb-koeln.de/<br />

german/tarif/tickets/semester_ticket.html.<br />

7. Welche Zulassungsbedingungen gibt es?<br />

Gibt es Bewerbungsfristen?<br />

• Es bestehen keine festen Bewerbungsfristen. Die Studienplätze werden nach Eingang der<br />

Bewerbung und Eignung vergeben. Grundsätzlich sollten Sie sich früh bewerben. Sollte Ihnen<br />

die Zugangsberechtigung (Abschlusszeugnis) noch nicht vorliegen, ist Ihre Bewerbung<br />

dennoch gern gesehen.<br />

• Siehe dazu auch: „4. Kann ich Bewerbungsunterlagen nachreichen?“ auf Seite 1


Gibt es einen Numerus Clausus?<br />

• Nein. Je nach Fachbereich werden Aufnahmetage bzw. Bewerbungsgespräche durchgeführt.<br />

Daher werden die Ergebnisse des Aufnahmetages bzw. des Bewerbungsgespräches<br />

als ausschlaggebend gewertet.<br />

Ist das Fachhochschulzeugnis eines anderen Bundeslandes in Hessen anerkannt?<br />

Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen<br />

Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen<br />

berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung bei uns ein. Ein Zeugnis der Fachoberschule<br />

ist in jedem Fall anerkannt!<br />

Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der<br />

Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden<br />

Vermerk im Zeugnis hervor.<br />

Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „...dieses Zeugnis berechtigt zum Studium<br />

an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz...“, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der<br />

Bewerbung beim<br />

Staatlichen Schulamt für den Landkreis<br />

Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt<br />

Rheinstraße 95<br />

64295 Darmstadt<br />

Tel. 06151/3682-0<br />

www.schulamt-darmstadt-dieburg.de<br />

ein und beantragen Sie eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife.<br />

In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen<br />

Ihrer Bewerbung beizufügen.<br />

Wann sind die Starttermine?<br />

• Die Studiengänge starten jährlich Mitte September.<br />

8. Ich komme aus dem Ausland bzw. habe ausländische Zeugnisse/Studienabschlüsse,<br />

was muss ich beachten?<br />

Welche Deutschkenntnisse brauche ich?<br />

Für eine Immatrikulation ist u. a. der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erforderlich.<br />

Die für ein Studium notwendigen Sprachkenntnisse werden nachgewiesen durch:<br />

• Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber<br />

(DSH)<br />

• Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit Niveaustufe 4 in allen 4 Teilprüfungen<br />

Die <strong>Hochschule</strong> <strong>Fresenius</strong> bietet selbst keine DSH-Prüfung an. Informationen erhalten Sie bei<br />

Sprachinstituten oder unter www.daad.de.<br />

Diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Schule im Ausland<br />

erworben haben, sind vom Nachweis der Sprachkenntnisse befreit.<br />

Sie möchten ein Bachelor-Studium beginnen?<br />

Wenn Sie sich mit ausländischen Bildungsnachweisen für einen Studienplatz in einem grundständigen<br />

Studiengang bewerben möchten und noch keine Anerkennung Ihres ausländischen<br />

Abschlusses in Deutschland erfolgt ist, so ist die <strong>Hochschule</strong> verpflichtet, Ihre Unterlagen prüfen<br />

zu lassen, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium in Deutschland erfüllen bzw.<br />

ob Ihre ausländischen Bildungsnachweise als eine inländische Hochschulzugangsberechtigung<br />

gleichwertig anerkannt sind.<br />

Diese Prüfung ist kostenpflichtig, die Kosten sind von Ihnen zu tragen. Bitte wenden Sie sich für


das weitere Vorgehen und bei <strong>Fragen</strong> an Frau Brinkmann (brinkmann@hs-fresenius.de; 06126-<br />

9352-67).<br />

Vorab können Sie sich einen Überblick über die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz<br />

(KMK) zur Bewertung ausländischer Vorbildungsnachweise in der Datenbank www.anabin.de<br />

verschaffen.<br />

Die zeugnisbewertenden Stellen in der Bundesrepublik Deutschland richten sich nach den in anabin<br />

empfohlenen Einstufungen, obgleich die letzte Entscheidung über die Anerkennung einer im<br />

Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung in der Hoheit der einzelnen Bundesländer<br />

bzw. der <strong>Hochschule</strong>n oder zentralen Anerkennungsstellen liegt.<br />

Bewerber aus China<br />

Zum Studium an einer deutschen <strong>Hochschule</strong> werden generell nur solche chinesische Studienbewerber<br />

zugelassen, die das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking als Nachweis<br />

der in den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz festgelegten Voraussetzungen<br />

für die Aufnahme eines Erststudiums vorlegen können.<br />

Bewerber ohne entsprechendes Zertifikat wenden sich bitte an die Akademische Prüfstelle:<br />

Landmark Tower 2, Büro 0311<br />

8 North Dongsanhuan Road<br />

Chaoyang District<br />

10004 Beijing<br />

VR China.<br />

E-Mail: kuaps@163bj.com<br />

Informationen zur Akademischen Prüfstelle in Beijing finden Sie unter www.peking.diplo.de.<br />

Stand August 2012

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