Stammzellentherapie - wissenschaftliche, ethische und rechtliche ...
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Ursprungs, ohne personale Qualität sind (wie Blut- oder Bindegewebszellen auch), einem<br />
medizinisch höchst respektablen Verwendungszweck zugeführt.<br />
3.2.3 Gewinnung von Stammzellen<br />
Zurzeit existieren vier mögliche Quellen für Stammzellen:<br />
- AS-Zellen, gespendet von pädiatrischen oder adulten Donoren<br />
- EG-Zellen, aus primordialen Keimzellen von frühzeitig abgegangenen oder<br />
abgetriebenen Föten (in der Schweiz aufgr<strong>und</strong> von Art. 24 novies der B<strong>und</strong>esverfassung<br />
verboten)<br />
- ES-Zellen, aus In-vitro-Fertilisation entstandener Blastozysten<br />
- ES-Zellen, aus Kulturen<br />
Die erste Quelle (AS-Zellen) stellt unter dem Aspekt der Ethik, für die Mehrheit der<br />
Bevölkerung, kein Problem dar. Erwachsene <strong>und</strong> Kinder können ihre Gewebe spenden,<br />
solange der Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit <strong>und</strong> der Ges<strong>und</strong>heit respektiert<br />
wird.<br />
Bei der zweiten Quelle muss zwischen spontanem <strong>und</strong> induziertem Abort unterschieden<br />
werden.<br />
Die Gewinnung von EG-Zellen aus fötalem Gewebe von spontanen<br />
Schwangerschaftsabbrüchen, stellt den moralisch am wenigsten problematischen Fall dar.<br />
Allerdings gibt es auch hier einige Hürden; so sollten z.B. dem Fötus nur ges<strong>und</strong>e Zellen<br />
entnommen werden. In der voraussehbaren Zukunft werden Extraktion <strong>und</strong> Kultivierung von<br />
Stammzellen eher eine Kunst als eine etablierte Technologie darstellen. Die Menge an Zellen<br />
die auf diese Weise entnommen werden kann, ist auch unter den besten Umständen limitiert.<br />
Resultate aus verschiedenen Studien haben gezeigt, dass ungefähr 60 % aller spontanen<br />
Aborte die Folge von fötalen <strong>und</strong> 20 % von chromosomalen Abnormitäten sind (Boue J. et<br />
al., 1995). Während Stammzellen mit genetischem Defekt für bestimmte Experimente<br />
nützlich sein mögen, ist es jedoch sehr unwahrscheinlich, diese als Basis zur Herstellung<br />
verschiedenster Gewebe zu verwenden. Ein weiteres Problem stellt das Timing dar. EG-<br />
Zellen können nur innerhalb einer kurzen Entwicklungsphase entnommen werden, <strong>und</strong> zwar<br />
in den ersten acht Wochen nach der Empfängnis. Die häufigsten spontanen<br />
Schwangerschaftsabbrüche während dieser Zeitspanne, geschehen jedoch selten in einem<br />
Spital oder einer Klinik, denn dort könnte das Gewebe adäquat entnommen werden.<br />
Die Entnahme von (EG-Zellen) <strong>und</strong> Fötalgewebe aus induzierten Aborten hat eine <strong>ethische</strong><br />
Gr<strong>und</strong>satzdiskussion ausgelöst. Es wurde befürchtet, dass ein therapeutischer Bedarf nach<br />
Fötalgeweben zusätzliche Eingriffe fördern oder dem Schwangerschaftsabbruch eine heute<br />
nicht vorhandene gesellschaftliche Akzeptanz verleihen werde. Mit Rücksicht auf diese<br />
Bedenken, wurden am 3. Juni 1998 von der SAMW (Schweizerische Akademie der<br />
Medizinischen Wissenschaften) die „Medizinisch-<strong>ethische</strong>n Richtlinien für die Transplantation<br />
von fötalen menschlichen Geweben“ verabschiedet (siehe Abschnitt „Rechtliche<br />
Beurteilung“). Nach den Richtlinien besteht die wesentliche <strong>ethische</strong> Forderung darin, dass<br />
eine therapeutische Verwendung von Fötalgewebe auf keinen Fall den Entscheid einer Frau<br />
zum Schwangerschaftsabbruch beeinflussen darf.<br />
Die dritte Quelle liefert ES-Zellen aus In-vitro-Fertilisation entstandener Embryonen. Alle bei<br />
einer In-vitro-Fertilisation durchgeführten Befruchtungen stehen im Dienst von ein <strong>und</strong><br />
demselben Fortpflanzungsziel. Wenn dieses Ziel, die Entstehung neuen menschlichen<br />
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