Autorenpapier - Fritz Kuhn MdB
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men tätig war. Dies führt zu absurden Situationen, z.B. dass eine Person, die als studentische Hilfskraft<br />
in einem Unternehmen tätig war, Jahre später eine befristete Stelle nicht antreten kann. Dieses<br />
so genannte Ersteinstellungsgebot bei sachgrundlosen Befristungen muss abgeschafft werden. Die<br />
Wartefrist, die zwischen zwei Arbeitsverhältnissen liegen muss, sollte maximal sechs Monate betragen,<br />
um Kettenbefristungen zu vermeiden.<br />
2.3. Mindestlöhne schaffen faire Beschäftigungsbedingungen<br />
Der zunächst in der Bauindustrie eingeschlagene Weg branchenspezifischer Mindestlöhne auf Grundlage<br />
allgemeinverbindlich erklärter Tarifvereinbarungen wird von der Bundesregierung zu zaghaft fortgesetzt.<br />
Dass nun auch das Gebäudereinigungshandwerk in diesem Sinne durch Mindestlöhne bessere<br />
Arbeitsbedingungen bekommt, ist zwar gut, aber nicht ausreichend. In dem dynamischen Bereich<br />
der Zeitarbeitsbranche haben sich die Tarifpartner ebenfalls auf Mindestlöhne geeinigt. Das ist besonders<br />
wichtig, weil die Hälfte aller Beschäftigten direkt aus der Arbeitslosigkeit kommt und über ein<br />
Drittel als ungelernte HilfsarbeiterInnen einzustufen ist. Vor diesem Hintergrund ist die Weigerung der<br />
Bundesregierung, die Arbeitnehmerentsendung analog zu Bau und Gebäudereinigung zu regeln und<br />
das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Branchen auszuweiten, grob fahrlässig. Auch in anderen<br />
Bereichen, wie zum Beispiel der Pflege und beim Sicherheitspersonal können branchenspezifische<br />
und regional differenzierte Mindestlöhne die Situation von ArbeitnehmerInnen wesentlich verbessern.<br />
Sie werden anders als der von einigen Gewerkschaften geforderte einheitliche, bundesweite Mindestlohn<br />
zwar etwas niedriger liegen, aber wegen ihrer Anpassung an die Realitäten verschiedener Branchen<br />
nicht prohibitiv wirken, also zum Arbeitsplatzabbau beitragen. In den Branchen, in denen es an<br />
eigenen Tarifstrukturen mangelt, braucht es gesetzliche Regelungen, die rechtlich verbindliche Mindestlöhne<br />
und Mindestarbeitsbedingungen unter der Beteiligung der Sozialpartner und der Wissenschaft<br />
festlegen.<br />
2.4. Geregelte Praktika für mehr Planungssicherheit<br />
Der Übergang vom Studium in den Beruf gestaltet sich heute für immer mehr Menschen als scheinbar<br />
immer währendes Praktikum. Aber nur als freiwillig gewählter Qualifizierungsbaustein ist ein Praktikum<br />
sinnvoll. Diese Unsicherheit mit der die Studierenden konfrontiert sind, steht im Widerspruch zu<br />
dem stetig wachsenden Bedarf an hoch qualifizierten jungen Menschen, die während ihres Studiums<br />
erste Praxiserfahrungen sammeln konnten. Deshalb wollen wir die Praktika im Studium stärken und<br />
gleichzeitig der Substituierung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Praktikumsstellen<br />
mit einer zeitlichen Befristung entgegen wirken.<br />
Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag / AutorInnenpapier: Grüne Marktwirtschaft 26 / 43