insekk - Landeshauptstadt Kiel
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KLIMASCHUTZSTADT als strategisches Ziel <strong>Kiel</strong>s<br />
In der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Kiel</strong> wird für die nicht vermeidbaren Abfälle ein umfangreiches<br />
Getrenntsammelsystem für Papier, Verpackungen, Bioabfall und Restmüll<br />
angeboten. Hinzu kommen im ganzen Stadtgebiet verteilte Glascontainer.<br />
Zwei ABK-Wertstoffhöfe haben seit dem 01.01.2009 für die <strong>Kiel</strong>er Bürgerinnen<br />
und Bürger die Funktion der Recyclinghöfe übernommen. Hier werden Wertstoffe<br />
und Sperrgut zu günstigen Konditionen, teilweise kostenlos, angenommen. Nach<br />
ersten Erkenntnissen hat sich die Einrichtung als bürgerfreundlicher und wirtschaftlich<br />
erfolgreicher Schritt erwiesen; bei weiterem Bedarf wird über die Einrichtung<br />
weiterer Standorte im Stadtgebiet nachzudenken sein.<br />
Schutz von Oberflächengewässern<br />
Gemäß den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und der Wassergesetze sind<br />
die Oberflächengewässer so zu erhalten oder zu entwickeln, dass sie einen guten<br />
ökologischen Zustand oder aber ein gutes ökologisches Potenzial erreichen. Zur<br />
Erreichung dieser Ziele werden Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne erstellt.<br />
Immissionsschutz<br />
Lärmaktionsplanung<br />
Lärm ist eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit mit weitreichenden gesundheitlichen,<br />
aber auch wirtschaftlichen Folgen. Die Lärmaktionsplanung zielt ab<br />
auf mehr Gesundheitsschutz und -vorsorge, Verbesserung der Wohnqualität und ein<br />
erhöhtes individuelles Wohlbefinden. Die Aufenthaltsqualität im Freien wird durch<br />
die Ausweisung sogenannter Ruhiger Gebiete, die von einer weiteren Zunahme<br />
des Lärms geschützt werden sollen, gesteigert.<br />
Neben diesen Faktoren wird auch eine Verbesserung der Luftqualität und der Verkehrssicherheit<br />
und damit insgesamt eine Erhöhung der Standortattraktivität für die<br />
Stadt erzielt.<br />
Der Lärmaktionsplan für die <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Kiel</strong> wurde im Oktober 2009 von der<br />
Ratsversammlung beschlossen (Drs. 0083 / 2009).<br />
Minderungskonzeption im Rahmen der Mobilfunk-Netzplanung<br />
Durch den rapiden Ausbau der Mobilfunknetze seit Mitte der 90er Jahre und dem<br />
Bedarf der Netzbetreiber an geeigneten Standorten für Sendeanlagen ist eine Vielzahl<br />
von städtischen Belangen betroffen (Stadtgestaltung, Baurecht, Immissionsschutz,<br />
Denkmalpflege, Naturschutz etc.). Eine (sachlich begrenzte) Einflussmöglichkeit<br />
besteht für die <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Kiel</strong> jedoch nur in Fällen, in denen für die<br />
Errichtung einer Sendeanlage bzw. eines Antennenträgers eine bau-, naturschutzoder<br />
denkmalschutzrechtliche Genehmigung o. ä. erforderlich wird oder wenn die<br />
<strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Kiel</strong> Eigentümerin ist.<br />
Angesichts der vielschichtigen öffentlichen Diskussion um mögliche nachteilige<br />
Wirkungen von Mobilfunkstrahlung ist es das Anliegen der Stadt, dem Vorsorgeprinzip<br />
Geltung zu verschaffen. Das bedeutet in der Praxis: Keine Zustimmung für<br />
Sendeanlagen in der Umgebung sensibler Nutzungen (Schulen, Alteneinrichtungen,<br />
Kliniken etc.), möglichst keine Sendeanlagen in Wohngebieten; statt dessen Bevorzugung<br />
von Gewerbegebieten, Sportanlagen usw.<br />
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