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insekk - Landeshauptstadt Kiel

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KLIMASCHUTZSTADT als strategisches Ziel <strong>Kiel</strong>s<br />

In der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Kiel</strong> wird für die nicht vermeidbaren Abfälle ein umfangreiches<br />

Getrenntsammelsystem für Papier, Verpackungen, Bioabfall und Restmüll<br />

angeboten. Hinzu kommen im ganzen Stadtgebiet verteilte Glascontainer.<br />

Zwei ABK-Wertstoffhöfe haben seit dem 01.01.2009 für die <strong>Kiel</strong>er Bürgerinnen<br />

und Bürger die Funktion der Recyclinghöfe übernommen. Hier werden Wertstoffe<br />

und Sperrgut zu günstigen Konditionen, teilweise kostenlos, angenommen. Nach<br />

ersten Erkenntnissen hat sich die Einrichtung als bürgerfreundlicher und wirtschaftlich<br />

erfolgreicher Schritt erwiesen; bei weiterem Bedarf wird über die Einrichtung<br />

weiterer Standorte im Stadtgebiet nachzudenken sein.<br />

Schutz von Oberflächengewässern<br />

Gemäß den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und der Wassergesetze sind<br />

die Oberflächengewässer so zu erhalten oder zu entwickeln, dass sie einen guten<br />

ökologischen Zustand oder aber ein gutes ökologisches Potenzial erreichen. Zur<br />

Erreichung dieser Ziele werden Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne erstellt.<br />

Immissionsschutz<br />

Lärmaktionsplanung<br />

Lärm ist eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit mit weitreichenden gesundheitlichen,<br />

aber auch wirtschaftlichen Folgen. Die Lärmaktionsplanung zielt ab<br />

auf mehr Gesundheitsschutz und -vorsorge, Verbesserung der Wohnqualität und ein<br />

erhöhtes individuelles Wohlbefinden. Die Aufenthaltsqualität im Freien wird durch<br />

die Ausweisung sogenannter Ruhiger Gebiete, die von einer weiteren Zunahme<br />

des Lärms geschützt werden sollen, gesteigert.<br />

Neben diesen Faktoren wird auch eine Verbesserung der Luftqualität und der Verkehrssicherheit<br />

und damit insgesamt eine Erhöhung der Standortattraktivität für die<br />

Stadt erzielt.<br />

Der Lärmaktionsplan für die <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Kiel</strong> wurde im Oktober 2009 von der<br />

Ratsversammlung beschlossen (Drs. 0083 / 2009).<br />

Minderungskonzeption im Rahmen der Mobilfunk-Netzplanung<br />

Durch den rapiden Ausbau der Mobilfunknetze seit Mitte der 90er Jahre und dem<br />

Bedarf der Netzbetreiber an geeigneten Standorten für Sendeanlagen ist eine Vielzahl<br />

von städtischen Belangen betroffen (Stadtgestaltung, Baurecht, Immissionsschutz,<br />

Denkmalpflege, Naturschutz etc.). Eine (sachlich begrenzte) Einflussmöglichkeit<br />

besteht für die <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Kiel</strong> jedoch nur in Fällen, in denen für die<br />

Errichtung einer Sendeanlage bzw. eines Antennenträgers eine bau-, naturschutzoder<br />

denkmalschutzrechtliche Genehmigung o. ä. erforderlich wird oder wenn die<br />

<strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Kiel</strong> Eigentümerin ist.<br />

Angesichts der vielschichtigen öffentlichen Diskussion um mögliche nachteilige<br />

Wirkungen von Mobilfunkstrahlung ist es das Anliegen der Stadt, dem Vorsorgeprinzip<br />

Geltung zu verschaffen. Das bedeutet in der Praxis: Keine Zustimmung für<br />

Sendeanlagen in der Umgebung sensibler Nutzungen (Schulen, Alteneinrichtungen,<br />

Kliniken etc.), möglichst keine Sendeanlagen in Wohngebieten; statt dessen Bevorzugung<br />

von Gewerbegebieten, Sportanlagen usw.<br />

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