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Der Konzern hat keine Finanzierungs-Leasingverträge abgeschlossen.<br />
Für eingetretene Wertminderungen werden Wertberichtigungen<br />
gebildet. Staatliche Investitionsbeiträge werden<br />
direkt mit dem Anlagevermögen verrechnet. Reparatur- und<br />
Unterhaltsaufwendungen ohne wertvermehrenden Charakter<br />
werden direkt der Erfolgsrechnung belastet. Gewinne oder<br />
Verluste aufgrund von Veräusserungen von Sachanlagen<br />
werden in der Erfolgsrechnung gesondert ausgewiesen.<br />
Finanzanlagen<br />
Darlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bilanziert. Für dauernde Wertverminderungen werden Wertberichtigungen<br />
gebildet.<br />
Immaterielle Anlagen/Amortisationen<br />
Das immaterielle Anlagevermögen umfasst Goodwill, Software-Kosten,<br />
Lizenzen und übrige identifizierbare Rechte. Es<br />
wird zum Anschaffungswert bilanziert und ab dem Erwerbszeitpunkt<br />
über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer<br />
(Goodwill: maximal 20 Jahre, übrige immaterialle Anlagen:<br />
drei bis fünf Jahre), linear amortisiert.<br />
Grundsätzlich werden interne Kosten, die im Zusammenhang<br />
mit der Entwicklung von Computersoftware entstehen, in<br />
der Periode, in der die Kosten anfallen, als Aufwand der<br />
Erfolgsrechnung belastet, da der damit verbundene zukünftige<br />
Nutzen nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Externe<br />
Kosten, die für das Unternehmen einen messbaren Nutzen<br />
über mehrere Jahre bringen, werden als immaterielle Anlagen<br />
aktiviert und linear über drei Jahre amortisiert.<br />
Der Buchwert aller immateriellen Anlagen wird jährlich überprüft<br />
und sofern notwendig, wird ein Impairment-Test<br />
durchgeführt und gegebenenfalls eine Sonderabschreibung<br />
für nachhaltige Wertverminderung vorgenommen.<br />
Impairment<br />
Die Werthaltigkeit von Aktiven wird mindestens einmal jährlich<br />
beurteilt. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse<br />
vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Wertes<br />
(Impairment Test) durchgeführt. Übersteigt der Buchwert<br />
eines Aktivums den realisierbaren Wert, erfolgt eine<br />
Wertanpassung.<br />
Ertragssteuern<br />
Steuern, die sich aufgrund der <strong>Gesch</strong>äftsergebnisse ergeben,<br />
werden zurückgestellt, unabhängig davon, wann solche<br />
Verpflichtungen zur Zahlung fällig werden.<br />
Latente Steuern sind das Ergebnis von Abweichungen zwischen<br />
der gruppeneinheitlichen und der steuerlichen Bewertung<br />
in den Einzelabschlüssen, welche zu zeitlichen Verschiebungen<br />
in der Belastung führen. Die Berechnung erfolgt<br />
nach der so genannten Balance-Sheet-Liability-Methode.<br />
Zur Berechnung wird der am Bilanzstichtag gültige lokale<br />
Steuersatz angewendet. Latente Steuerguthaben aus steuerlichen<br />
Verlustvorträgen werden nur dann aktiviert, wenn die<br />
zukünftige Realisierbarkeit aufgrund der Verrechnung mit<br />
zukünftigen Gewinnen wahrscheinlich ist. Bei jenen<br />
Gesellschaften, bei denen ein rechtlicher Verrechnungsanspruch<br />
besteht und die Begleichung durch simultanen Abbau<br />
der Schuld und des Guthabens beabsichtigt ist, werden die<br />
laufenden und latenten Steuerguthaben und -verpflichtungen<br />
miteinander verrechnet.<br />
Für Steuern, die bei der Ausschüttung von Gewinnen der<br />
Tochtergesellschaften anfallen würden, werden keine Abgrenzungen<br />
vorgenommen, ausser in Fällen, wo mit einer<br />
Ausschüttung in absehbarer Zeit zu rechnen ist.<br />
Personalvorsorge<br />
Gruppe<br />
Die Mitarbeiter der Gruppe sind in Beitrags- oder Leistungsprimatsplänen<br />
versichert. Arbeitnehmer und ehemalige<br />
Arbeitnehmer erhalten verschiedene Personalvorsorge-<br />
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