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leistungen bzw. Altersrenten, die in Übereinstimmung mit<br />

den rechtlichen Vorschriften der einzelnen Länder ausgerichtet<br />

werden. Arbeitnehmer ausländischer Konzerngesellschaften<br />

sind hauptsächlich durch staatliche Vorsorgeeinrichtungen<br />

oder durch unabhängige Spareinrichtungen versichert.<br />

Die Beiträge des Konzerns an diese Beitragsprimatspläne<br />

werden der Erfolgsrechnung im entsprechenden Jahr<br />

belastet und sind im Personalaufwand enthalten.<br />

Schweiz<br />

Alle schweizerischen Gruppengesellschaften sind der eigenen,<br />

halb-autonomen, beruflichen Vorsorgestiftung angeschlossen.<br />

Diese Vorsorgestiftung wird von Arbeitgeber und<br />

Arbeitnehmern finanziert. Die Ermittlung der zukünftigen<br />

Pensionsverbindlichkeiten basiert auf versicherungstechnischen<br />

Berechnungen. Die Berechnung der Pensionsverpflichtung<br />

bei Leistungsprimatsplänen basiert auf den bereits<br />

geleisteten und den noch zu erwartenden Dienstjahren, der<br />

künftigen Lohnentwicklung und Veränderungen in den künftigen<br />

Leistungen (projected unit credit method). Alle wesentlichen<br />

Verpflichtungen und die zu deren Deckung dienenden<br />

Aktiven werden jährlich von einer unabhängigen Stelle versicherungstechnisch<br />

ermittelt. Die Vorsorgekosten, die mit der<br />

Arbeitsleistung der Berichtsperiode zusammenhängen, werden<br />

erfolgswirksam erfasst. Versicherungstechnische Gewinne<br />

und Verluste aus der periodischen Neuberechnung<br />

werden über die durchschnittliche Beschäftigungsdauer der<br />

Arbeitnehmer erfasst, soweit sie 10% der Vorsorgeverpflichtung<br />

oder des höheren Marktwertes der ausgeschiedenen<br />

Vermögenswerte («Korridor») überschreiten. Überschüsse<br />

werden nur dann aktiviert, wenn sie für die Gruppe<br />

künftige Kostenentlastungen darstellen, die in Form von<br />

Rückzahlungen oder Senkung der zukünftigen Beiträge verfügbar<br />

sind. Wenn solche Überdeckungen nicht verfügbar<br />

sind oder keine Kostenentlastungen darstellen, werden sie<br />

nicht aktiviert, jedoch im Anhang ausgewiesen. Die sich aus<br />

diesen Berechnungen ergebenden Defizite werden mittels<br />

des erwähnten Korridor-Ansatzes zurückgestellt. Vorausbezahlte<br />

Beiträge (Arbeitgeberbeitragsreserven) werden unter<br />

den Finanzanlagen bilanziert.<br />

Rückstellungen<br />

Rückstellungen werden gebildet, wenn die Gruppe eine<br />

rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, deren Begleichung<br />

zu einem wahrscheinlichen Mittelabfluss führen<br />

wird und deren Betrag zuverlässig bestimmt werden kann.

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