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leistungen bzw. Altersrenten, die in Übereinstimmung mit<br />
den rechtlichen Vorschriften der einzelnen Länder ausgerichtet<br />
werden. Arbeitnehmer ausländischer Konzerngesellschaften<br />
sind hauptsächlich durch staatliche Vorsorgeeinrichtungen<br />
oder durch unabhängige Spareinrichtungen versichert.<br />
Die Beiträge des Konzerns an diese Beitragsprimatspläne<br />
werden der Erfolgsrechnung im entsprechenden Jahr<br />
belastet und sind im Personalaufwand enthalten.<br />
Schweiz<br />
Alle schweizerischen Gruppengesellschaften sind der eigenen,<br />
halb-autonomen, beruflichen Vorsorgestiftung angeschlossen.<br />
Diese Vorsorgestiftung wird von Arbeitgeber und<br />
Arbeitnehmern finanziert. Die Ermittlung der zukünftigen<br />
Pensionsverbindlichkeiten basiert auf versicherungstechnischen<br />
Berechnungen. Die Berechnung der Pensionsverpflichtung<br />
bei Leistungsprimatsplänen basiert auf den bereits<br />
geleisteten und den noch zu erwartenden Dienstjahren, der<br />
künftigen Lohnentwicklung und Veränderungen in den künftigen<br />
Leistungen (projected unit credit method). Alle wesentlichen<br />
Verpflichtungen und die zu deren Deckung dienenden<br />
Aktiven werden jährlich von einer unabhängigen Stelle versicherungstechnisch<br />
ermittelt. Die Vorsorgekosten, die mit der<br />
Arbeitsleistung der Berichtsperiode zusammenhängen, werden<br />
erfolgswirksam erfasst. Versicherungstechnische Gewinne<br />
und Verluste aus der periodischen Neuberechnung<br />
werden über die durchschnittliche Beschäftigungsdauer der<br />
Arbeitnehmer erfasst, soweit sie 10% der Vorsorgeverpflichtung<br />
oder des höheren Marktwertes der ausgeschiedenen<br />
Vermögenswerte («Korridor») überschreiten. Überschüsse<br />
werden nur dann aktiviert, wenn sie für die Gruppe<br />
künftige Kostenentlastungen darstellen, die in Form von<br />
Rückzahlungen oder Senkung der zukünftigen Beiträge verfügbar<br />
sind. Wenn solche Überdeckungen nicht verfügbar<br />
sind oder keine Kostenentlastungen darstellen, werden sie<br />
nicht aktiviert, jedoch im Anhang ausgewiesen. Die sich aus<br />
diesen Berechnungen ergebenden Defizite werden mittels<br />
des erwähnten Korridor-Ansatzes zurückgestellt. Vorausbezahlte<br />
Beiträge (Arbeitgeberbeitragsreserven) werden unter<br />
den Finanzanlagen bilanziert.<br />
Rückstellungen<br />
Rückstellungen werden gebildet, wenn die Gruppe eine<br />
rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, deren Begleichung<br />
zu einem wahrscheinlichen Mittelabfluss führen<br />
wird und deren Betrag zuverlässig bestimmt werden kann.