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Die Mitglieder der <strong>Gesch</strong>äftsleitung werden auf Antrag des<br />
Chief Executive Officers durch den Verwaltungsrat bestimmt.<br />
Die <strong>Gesch</strong>äftsleitung trifft sich in der Regel zu ein bis<br />
vier Sitzungen monatlich.<br />
Die CALIDA Holding AG und ihre Tochtergesellschaften<br />
haben keine Managementverträge mit Dritten abgeschlossen.<br />
6. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen<br />
Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und<br />
der Beteiligungsprogramme<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrates beziehen für ihre Arbeit<br />
in der Regel eine feste Entschädigung. Diese Entschädigung<br />
ist in einem Reglement festgehalten, das von Zeit zu Zeit<br />
durch den Verwaltungsrat festgelegt wird. Nebst dieser festen<br />
Entschädigung können einzelnen oder allen Mitgliedern des<br />
Verwaltungsrates im Rahmen einer variablen Entschädigung<br />
Namenaktien der CALIDA Holding AG zugeteilt werden. Der<br />
Verwaltungsrat als Gesamtgremium bestimmt den Zeitpunkt<br />
der Zuteilung, die Aktienzahl, den Bezugspreis sowie die<br />
Veräusserungssperrfrist.<br />
Die Entschädigung der <strong>Gesch</strong>äftsleitung enthält nebst der<br />
festen auch eine variable Komponente. Diese variable Komponente<br />
kann sich auf bis zu 55% der festen Entschädigung<br />
belaufen. Basis für die Bemessung der variablen Komponente<br />
sind einerseits die Unternehmensziele und andererseits die<br />
zum Voraus festgelegten individuellen Leistungsziele. Der<br />
Verwaltungsrat genehmigt auf Antrag des Vorsitzenden der<br />
<strong>Gesch</strong>äftsleitung die Entschädigungen (einschliesslich des<br />
Aktienoptionsprogrammes) der <strong>Gesch</strong>äftsleitung.<br />
Die Generalversammlung vom 8. Juni 2001 hat im Hinblick<br />
auf die Schaffung eines Mitarbeiterbeteiligungsplanes ein<br />
bedingtes Aktienkapital von CHF 1 000 000 genehmigt. Der<br />
Plan soll zum Zwecke haben, die Mitglieder des Verwaltungsrates<br />
und die Mitarbeiter zu veranlassen, die Umsetzung der<br />
Unternehmensstrategie und die Steigerung des Unternehmenswertes<br />
im Interesse aller Aktionäre voranzutreiben.<br />
Entschädigungen an Organmitglieder<br />
Die feste Entschädigung (einschliesslich aller Arbeitgeberbeiträge<br />
an Pensionskassen, ohne Arbeitgeberbeiträge an die<br />
AHV oder ähnliche staatliche Sozialversicherungsbeiträge),<br />
die den fünf Mitgliedern des Verwaltungsrates im <strong>Gesch</strong>äftsjahr<br />
2004 ausbezahlt wurden, betrug CHF 310 000.<br />
Im Berichtsjahr erfolgte weder eine Zuteilung von Aktien<br />
noch von Optionen aus einem Aktienoptionsprogramm zum<br />
Bezug von Aktien der CALIDA Holding AG oder einer ihrer<br />
Tochtergesellschaften an die Mitglieder des Verwaltungsrates.<br />
Die höchste Gesamtentschädigung (einschliesslich aller<br />
Arbeitgeberbeiträge an Pensionskassen, ohne Arbeitgeberbeiträge<br />
an die AHV), die an ein Mitglied des Verwaltungsrates<br />
im <strong>Gesch</strong>äftsjahr 2004 entrichtet worden ist, belief sich auf<br />
CHF 100 000.<br />
Der Gesamtbetrag (einschliesslich aller Arbeitgeberbeiträge<br />
an Pensionskassen, ohne Arbeitgeberbeiträge an die AHV<br />
oder ähnliche staatliche Sozialversicherungsbeiträge), der den<br />
vier Mitgliedern der <strong>Gesch</strong>äftsleitung vergütet wurde, betrug<br />
rund CHF 2 298 000. Den Mitgliedern der <strong>Gesch</strong>äftsleitung<br />
wurden im Berichtsjahr weder Aktien noch Optionen zum<br />
Bezug von Aktien der CALIDA Holding AG oder einer ihrer<br />
Tochtergesellschaften zugeteilt.<br />
Im Jahre 2002 wurden dem Chief Executive Officer insgesamt<br />
14 999 Optionen zum Bezug von 14 999 Namenaktien<br />
der CALIDA Holding AG zum Nennwert von CHF 50.– mit<br />
einem Ausübungspreis von CHF 200.– gewährt. Die Optionen<br />
sind gestaffelt über einen Zeitraum von fünf Jahren ausübbar.<br />
Jährlich werden zum 31. Oktober, erstmals am 31. Oktober<br />
2002, 3 000 respektive am 31. Oktober 2006 2 999 Optionen<br />
ausübbar. Die Optionen sind amerikanischen Stils und können<br />
bis spätestens 31. Dezember 2011 ausgeübt werden. Per<br />
Stichtag 31. Dezember 2004 wurde von den 14 999<br />
Optionen keine ausgeübt.<br />
Im <strong>Gesch</strong>äftsjahr 2004 wurde weder Mitgliedern des Verwaltungsrates<br />
noch Mitgliedern der <strong>Gesch</strong>äftsleitung, die ihre<br />
Organfunktion beendet haben, eine Abgangsentschädigung<br />
bezahlt.<br />
Im <strong>Gesch</strong>äftsjahr 2004 wurden keine Entschädigungen an<br />
ehemalige Organmitglieder ausgerichtet.<br />
Aktienbesitz<br />
Der Verwaltungsrat sowie diesem nahestehende Personen<br />
halten nach eigenen Angaben per 31. Dezember 2004<br />
insgesamt 183 804 Namenaktien der CALIDA Holding AG.<br />
Dies entspricht 60.66% des Aktienkapitals. Die Mitglieder<br />
der <strong>Gesch</strong>äftsleitung sowie diesen nahestehende Personen<br />
halten nach eigenen Angaben per 31. Dezember 2004 keine<br />
Aktien der CALIDA Holding AG.<br />
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