oeconomy² – für mündige wirtschaftsbürger - GoldSeiten.de
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www.<strong>oeconomy²</strong> <strong>–</strong> <strong>für</strong> <strong>mündige</strong> <strong>wirtschaftsbürger</strong><br />
wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Staat zu einer stabilitätsorientierten Geldpolitik diszipliniert und man könne<br />
ebenso Transaktionskosten sparen, sofern <strong>de</strong>r Staat diese Rolle gut ausfüllt. Natürlich<br />
wird <strong>de</strong>r Staat Interesse daran haben, wenn seine Steuereinnahmen in Form von<br />
stabilem Geld eintreffen und nicht vorher in an<strong>de</strong>ren Währungen o<strong>de</strong>r E<strong>de</strong>lmetallen<br />
gelagert wer<strong>de</strong>n, bevor man diese in weniger stabiles Staatsgeld umtauscht, um<br />
anschließend seine Steuern zu bezahlen.<br />
Debitismus und Eigentumsökonomik<br />
Der Debitismus bzw. die Eigentumsökonomik wird von Heinsohn und Steiger als<br />
Alternative zur gegenwärtigen Wirtschaftstheorie betrachtet und ist keine<br />
Geldreformbestrebung im praktischen Sinne. 31 Sie geht auf die Arbeit von Gunnar<br />
Heinsohn (1984) 32 zurück. Die Eigentumsökonomik betrachtet die Volkswirtschaft <strong>–</strong><br />
entgegen <strong>de</strong>r vorherrschen<strong>de</strong>n neoklassischen Theorie <strong>–</strong> nicht als Summe von<br />
Tauschgeschäften, son<strong>de</strong>rn von Schuld-verhältnissen. Sie formulieren somit eine<br />
Theorie <strong>de</strong>r Eigentumswirtschaft bzw. ein (Privat-)<br />
Eigentumsparadigma. 33 In erster Linie ist die Eigentumsökonomik <strong>de</strong>r Ansicht, dass<br />
die traditionellen ökonomischen Theorien ausschließlich Produktionstheorien sind<br />
und dass sie die erste Wirtschaftstheorie ist. Die Existenzsicherung vollzieht sich<br />
eben nicht durch ausschließliche Produktion von Gütern und <strong>de</strong>ren Verteilung,<br />
son<strong>de</strong>rn vielmehr durch individuelle Vermögensakkumulation.<br />
So liegt <strong>für</strong> ihre Vertreter <strong>de</strong>r entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Punkt bei <strong>de</strong>r Unterscheidung zwischen<br />
Eigentum (rechtliche Beherrschung) und Besitz (materielle Beherrschung). Wichtig ist,<br />
dass Eigentum in <strong>de</strong>r bürgerlichen Gesellschaft als Rechtstitel künstlich geschaffen<br />
wur<strong>de</strong>, wobei <strong>de</strong>r Besitztitel <strong>de</strong>m Eigentumstitel übergeordnet ist. Während <strong>de</strong>m<br />
Besitzer zwar das Recht auf Nutzung, Fruchtziehung o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung,<br />
beispielsweise im Miet- o<strong>de</strong>r Pachtvertrag, zugestan<strong>de</strong>n wird, stellt Eigentum die<br />
Haftung <strong>de</strong>s Eigentümers mit seinem Vermögen als Sicherheitspfand, um Kredit zu<br />
erhalten (Beleihung, Verpfändung und Veräußerung), sofern <strong>de</strong>r Gläubiger auf die<br />
sichere Einklagbarkeit seiner Rechtsansprüche durch z. B. staatliche Institutionen<br />
vertrauen kann.<br />
Die historische Fundierung <strong>de</strong>r Theorie kommt nun dadurch zum Ausdruck, dass<br />
entgegen <strong>de</strong>r traditionelle Theorie berücksichtigt wird, dass nach <strong>de</strong>r Stammes- und<br />
Feudalgesellschaft und einer Existenzabsicherung durch Moralvorstellungen, Sitten<br />
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