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oeconomy² – für mündige wirtschaftsbürger - GoldSeiten.de

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www.<strong>oeconomy²</strong> <strong>–</strong> <strong>für</strong> <strong>mündige</strong> <strong>wirtschaftsbürger</strong><br />

wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Staat zu einer stabilitätsorientierten Geldpolitik diszipliniert und man könne<br />

ebenso Transaktionskosten sparen, sofern <strong>de</strong>r Staat diese Rolle gut ausfüllt. Natürlich<br />

wird <strong>de</strong>r Staat Interesse daran haben, wenn seine Steuereinnahmen in Form von<br />

stabilem Geld eintreffen und nicht vorher in an<strong>de</strong>ren Währungen o<strong>de</strong>r E<strong>de</strong>lmetallen<br />

gelagert wer<strong>de</strong>n, bevor man diese in weniger stabiles Staatsgeld umtauscht, um<br />

anschließend seine Steuern zu bezahlen.<br />

Debitismus und Eigentumsökonomik<br />

Der Debitismus bzw. die Eigentumsökonomik wird von Heinsohn und Steiger als<br />

Alternative zur gegenwärtigen Wirtschaftstheorie betrachtet und ist keine<br />

Geldreformbestrebung im praktischen Sinne. 31 Sie geht auf die Arbeit von Gunnar<br />

Heinsohn (1984) 32 zurück. Die Eigentumsökonomik betrachtet die Volkswirtschaft <strong>–</strong><br />

entgegen <strong>de</strong>r vorherrschen<strong>de</strong>n neoklassischen Theorie <strong>–</strong> nicht als Summe von<br />

Tauschgeschäften, son<strong>de</strong>rn von Schuld-verhältnissen. Sie formulieren somit eine<br />

Theorie <strong>de</strong>r Eigentumswirtschaft bzw. ein (Privat-)<br />

Eigentumsparadigma. 33 In erster Linie ist die Eigentumsökonomik <strong>de</strong>r Ansicht, dass<br />

die traditionellen ökonomischen Theorien ausschließlich Produktionstheorien sind<br />

und dass sie die erste Wirtschaftstheorie ist. Die Existenzsicherung vollzieht sich<br />

eben nicht durch ausschließliche Produktion von Gütern und <strong>de</strong>ren Verteilung,<br />

son<strong>de</strong>rn vielmehr durch individuelle Vermögensakkumulation.<br />

So liegt <strong>für</strong> ihre Vertreter <strong>de</strong>r entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Punkt bei <strong>de</strong>r Unterscheidung zwischen<br />

Eigentum (rechtliche Beherrschung) und Besitz (materielle Beherrschung). Wichtig ist,<br />

dass Eigentum in <strong>de</strong>r bürgerlichen Gesellschaft als Rechtstitel künstlich geschaffen<br />

wur<strong>de</strong>, wobei <strong>de</strong>r Besitztitel <strong>de</strong>m Eigentumstitel übergeordnet ist. Während <strong>de</strong>m<br />

Besitzer zwar das Recht auf Nutzung, Fruchtziehung o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung,<br />

beispielsweise im Miet- o<strong>de</strong>r Pachtvertrag, zugestan<strong>de</strong>n wird, stellt Eigentum die<br />

Haftung <strong>de</strong>s Eigentümers mit seinem Vermögen als Sicherheitspfand, um Kredit zu<br />

erhalten (Beleihung, Verpfändung und Veräußerung), sofern <strong>de</strong>r Gläubiger auf die<br />

sichere Einklagbarkeit seiner Rechtsansprüche durch z. B. staatliche Institutionen<br />

vertrauen kann.<br />

Die historische Fundierung <strong>de</strong>r Theorie kommt nun dadurch zum Ausdruck, dass<br />

entgegen <strong>de</strong>r traditionelle Theorie berücksichtigt wird, dass nach <strong>de</strong>r Stammes- und<br />

Feudalgesellschaft und einer Existenzabsicherung durch Moralvorstellungen, Sitten<br />

<strong>–</strong>6<strong>–</strong>

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