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Fördermittel im Bereich Aus- und Weiterbildung

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<strong>Fördermittel</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>Aus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Weiterbildung</strong>


fördermittel<br />

<strong>im</strong> <strong>Bereich</strong><br />

aus- <strong>und</strong><br />

WeiterBildung


<strong>im</strong>pressum<br />

Herausgeber: Stadt Leipzig<br />

Der Oberbürgermeister<br />

Amt für Jugend, Familie <strong>und</strong> Bildung,<br />

Stabsstelle „Lernen vor Ort“<br />

1. Auflage 2012<br />

Verantwortlich: Dr. Siegfried Haller<br />

Redaktion: Dorit Richter<br />

Layout <strong>und</strong> Satz: Schrift : Satz : Grafik Hanna Blunck<br />

Verlag: Stadt Leipzig /Amt für Jugend, Familie <strong>und</strong> Bildung<br />

Druck: Stadt Leipzig / Zentrale Vervielfältigung<br />

Redaktionsschluss: 01. 03. 2012<br />

Anschrift: Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie <strong>und</strong> Bildung,<br />

Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig<br />

Telefon: 0341 1234641<br />

E-Mail: jugendamt@leipzig.de<br />

Internet: http://www.leipzig.de/jugendamt


einleitung<br />

<strong>Weiterbildung</strong> ist eine Investition in die Zukunft.<br />

Doch wie so vieles <strong>im</strong> Leben ist auch die berufliche<br />

<strong>und</strong> persönliche <strong>Weiterbildung</strong> nicht umsonst zu haben.<br />

Damit Sie Ihre <strong>Weiterbildung</strong> finanzieren können, stehen<br />

verschiedene Förderprogramme zur Verfügung.<br />

Gefördert werden unter anderem ältere Arbeitnehmer/-innen,<br />

Geringverdiener/-innen, Berufsrückkehrer/-innen sowie<br />

Väter <strong>und</strong> Mütter in Elternzeit, aber auch Unternehmen.<br />

Die vorliegende Broschüre stellt vor, welche finanzielle<br />

Unterstützung es wofür gibt, beschreibt, für wen sie<br />

geeignet sind <strong>und</strong> wie sie beantragt werden. Die hier<br />

zusammengestellten Informationen geben einen ersten<br />

Einblick <strong>und</strong> Anregungen.<br />

Für vertiefende Informationen empfiehlt es sich, die<br />

angegebenen Internetseiten einzusehen <strong>und</strong> mit den<br />

aufgeführten Ansprechpartnerinnen <strong>und</strong> Ansprechpartnern<br />

in Kontakt zu treten.<br />

Neben den in dieser Broschüre aufgeführten Fördermöglichkeiten<br />

besteht die Möglichkeit, für <strong>Aus</strong>bildung<br />

<strong>und</strong> berufliche <strong>Weiterbildung</strong> entstandene Kosten in der<br />

jährlichen Steuererklärung geltend zu machen.


inhalt<br />

ausbildung<br />

BaföG für schulische Berufsausbildung 5<br />

Berufsausbildungsbeihilfe 6<br />

<strong>Aus</strong>bildungsbegleitende Hilfen 7<br />

studium<br />

BaföG für Studierende 8<br />

Deutschlandstipendium 9<br />

Bildungskredit 10<br />

Aufstiegsstipendium 11<br />

beruf (berufsbegleitend / höherqualifizierend)<br />

<strong>Weiterbildung</strong>sstipendium 12<br />

Bildungsprämie<br />

<strong>Weiterbildung</strong>ssparen 13<br />

Prämiengutschein 14<br />

<strong>Weiterbildung</strong>sscheck Sachsen 15<br />

Meister-BaföG 16<br />

in besonderen situationen<br />

Bildungsgutschein 18<br />

<strong>Weiterbildung</strong> für gering qualifizierte <strong>und</strong> ältere Mitarbeiter 19<br />

für arbeitgeber <strong>und</strong> selbständige<br />

Einzelbetriebliches Förderverfahren 20


afög für schulische berufsausbildung<br />

(schüler bafög)<br />

Wer <strong>und</strong> Was Wird gefördert<br />

<strong>Aus</strong>bildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von<br />

<strong>Aus</strong>bildung<br />

1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 (Gymnasium, Realschule, Hauptschule),<br />

2. Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich<br />

der Klassen aller Formen der beruflichen Gr<strong>und</strong>bildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr),<br />

ab Klasse 10,<br />

3. Fach- <strong>und</strong> Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht<br />

voraussetzt,<br />

4. Berufsfachschulklassen <strong>und</strong> Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung<br />

nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden<br />

Abschluss vermitteln,<br />

5. Fach- <strong>und</strong> Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,<br />

6. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien <strong>und</strong> Kollegs,<br />

7. Höheren Fachschulen <strong>und</strong> Akademien.<br />

Schüler/-innen, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann<br />

Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen <strong>und</strong> notwendig auswärts untergebracht sind.<br />

Voraussetzungen<br />

Voraussetzungen sind gr<strong>und</strong>sätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein in § 8 aufgeführter<br />

aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte <strong>Aus</strong>bildung <strong>und</strong> das Nichtüberschreiten<br />

der Altersgrenze (wenn die <strong>Aus</strong>bildung, für die die Förderung beantragt wird, vor<br />

Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt).<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wird <strong>Aus</strong>bildungsförderung nur für eine Erstausbildung geleistet. Für eine einzige<br />

weitere <strong>Aus</strong>bildung kann eine Förderung gemäß § 7 Absatz 2 BAföG erfolgen.<br />

höhe der förderung<br />

Die Höhe der Förderung ergibt sich aus Gr<strong>und</strong>betrag, Mietkostenzuschuss, Zuschlag für Kranken<strong>und</strong><br />

Pflegeversicherung sowie Kinderbetreuungszuschlag.<br />

Was ist zu tun?<br />

Direkte <strong>Aus</strong>kunft erteilt das Amt für <strong>Aus</strong>bildungsförderung der Stadt Leipzig.<br />

details<br />

http://www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php<br />

Beratung <strong>und</strong> Beantragung<br />

Amt für <strong>Aus</strong>bildungsförderung der Stadt Leipzig<br />

Georg-Schumann-Str. 357, 04159 Leipzig<br />

Telefon: 0341 1231349<br />

5


<strong>Aus</strong>bildung<br />

berufsausbildungsbeihilfe<br />

der agentur für arbeit<br />

Wer <strong>und</strong> Was Wird gefördert<br />

Berufsausbildungsbeihilfe wird während einer beruflichen <strong>Aus</strong>bildung sowie während einer berufsvorbereitenden<br />

Bildungsmaßnahme geleistet.<br />

Voraussetzungen<br />

<strong>Aus</strong>zubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn sie während der <strong>Aus</strong>bildung nicht<br />

bei den Eltern wohnen können, weil der <strong>Aus</strong>bildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.<br />

Sind <strong>Aus</strong>zubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verb<strong>und</strong>en<br />

(oder waren dies) oder haben mindestens 1 Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer<br />

Nähe zum Elternhaus leben.<br />

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe können auch Jugendliche unterstützt werden, die an einer förderfähigen<br />

berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen.<br />

höhe der förderung<br />

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe hängt von zwei Faktoren ab:<br />

• dem Gesamtbedarf für die <strong>Aus</strong>bildung oder die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme <strong>und</strong><br />

• dem anzurechnenden Einkommen, wenn es sich um eine berufliche <strong>Aus</strong>bildung handelt.<br />

Dauer der Förderung:<br />

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht für die Dauer der beruflichen <strong>Aus</strong>bildung oder der<br />

berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.<br />

Was ist zu tun?<br />

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu<br />

stellen, in deren Bezirk der <strong>Aus</strong>zubildende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt<br />

hat.<br />

Wichtig dabei ist, dass der Antrag rechtzeitig, am besten vor Beginn der <strong>Aus</strong>bildung oder der berufsvorbereitenden<br />

Bildungsmaßnahme bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gestellt wird.<br />

Wird die Berufsausbildungsbeihilfe nach Beginn der <strong>Aus</strong>bildung oder der berufsvorbereitenden<br />

Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem<br />

die Leistung beantragt worden ist.<br />

details<br />

www.arbeitsagentur.de<br />

➝ Bürgerinnen & Bürger ➝ <strong>Aus</strong>bildung ➝ Finanzielle Hilfen<br />

Beratung <strong>und</strong> Beantragung<br />

Agentur für Arbeit Leipzig<br />

Georg-Schumann-Str. 171–175, 04159 Leipzig<br />

Telefon: 0180 1555111*<br />

* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min<br />

6


ausbildungsbegleitende hilfen<br />

Wer <strong>und</strong> Was Wird gefördert<br />

<strong>Aus</strong>bildung<br />

Gefördert werden Jugendliche während einer betrieblichen <strong>Aus</strong>bildung oder einer Einstiegsqualifizierung.<br />

Mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen soll in der <strong>Aus</strong>bildung der <strong>Aus</strong>bildungserfolg gesichert<br />

<strong>und</strong> ein drohender <strong>Aus</strong>bildungsabbruch verhindert werden. In der Einstiegsqualifizierung ist<br />

es Ziel, dass diese erfolgreich absolviert wird, um die Chancen be<strong>im</strong> Übergang in eine anschließende<br />

<strong>Aus</strong>bildung zu erhöhen.<br />

<strong>Aus</strong>bildungsbegleitende Hilfen nützen,<br />

• wenn der <strong>Aus</strong>bildungsabschluss oder die Teilnahme an der Einstiegsqualifizierung gefährdet ist.<br />

• wenn das theoretische Wissen nicht so stark ausgeprägt ist.<br />

• wenn Unterstützung in der <strong>Aus</strong>bildung / Einstiegsqualifizierung benötigt wird, aber zu Hause niemand<br />

helfen kann.<br />

• wenn allzu große Probleme mit der deutschen Sprache bestehen.<br />

• wenn es um die Vorbereitung der Zwischen-, Abschluss- oder Wiederholungsprüfung in der<br />

<strong>Aus</strong>bildung geht.<br />

Voraussetzungen<br />

Die Inhalte, die in den ausbildungsbegleitenden Hilfen vermittelt werden, müssen über die Vermittlung<br />

von betriebs- <strong>und</strong> ausbildungsüblichen Inhalten hinausgehen.<br />

Sie werden außerhalb der betrieblichen <strong>Aus</strong>bildungszeit durchgeführt.<br />

höhe der förderung<br />

Für die Durchführung erhalten die Bildungsträger die erforderlichen Maßnahmekosten. Die Kosten<br />

übern<strong>im</strong>mt die Agentur für Arbeit bzw. der Träger der Gr<strong>und</strong>sicherung.<br />

Was ist zu tun?<br />

Der Antrag wird durch den <strong>Aus</strong>zubildenden bei der Berufsberatung der zuständigen Agentur für<br />

Arbeit bzw. be<strong>im</strong> Träger für Gr<strong>und</strong>sicherung gestellt.<br />

details<br />

www.arbeitsagentur.de<br />

➝ Bürgerinnen & Bürger ➝ <strong>Aus</strong>bildung ➝ Finanzielle Hilfen<br />

Beratung <strong>und</strong> Beantragung<br />

Agentur für Arbeit Leipzig<br />

<strong>Bereich</strong> U25 <strong>und</strong> akademische Berufe<br />

Georg-Schumann-Str. 171–175, 04159 Leipzig<br />

Telefon: 0180 1555111*<br />

Jobcenter Leipzig<br />

Georg-Schumann-Str. 150, 04159 Leipzig<br />

Telefon: 0180 1002901 10705*<br />

* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min<br />

7


Studium<br />

das b<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz<br />

(bafög) für studierende<br />

Wer <strong>und</strong> Was Wird gefördert<br />

Das BAföG (B<strong>und</strong>es<strong>Aus</strong>bildungsförderungsGesetz) soll Studierende, deren Elternhaus ein Studium<br />

bzw. eine weiterführende Schulausbildung nicht (ausreichend) finanzieren kann, unterstützen.<br />

Voraussetzungen<br />

Gefördert wird das Erststudium an Hochschulen (Uni, FH, PH etc.), <strong>und</strong> zwar Gr<strong>und</strong>ständige Studiengänge.<br />

Studierende können gr<strong>und</strong>sätzlich nur gefördert werden, wenn sie die <strong>Aus</strong>bildung, für die sie<br />

Förderung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres – bzw. bei Masterstudiengängen vor<br />

Vollendung des 35. Lebensjahres – beginnen.<br />

höhe der förderung<br />

Hat man gr<strong>und</strong>sätzlich Anrecht auf BAföG, best<strong>im</strong>mt das Amt zunächst den sogenannten Bedarf.<br />

Hierbei ist die Art der <strong>Aus</strong>bildung entscheidend. Hinsichtlich der Höhe des Anspruchs spielt es eine<br />

Rolle, ob man bei den Eltern wohnt oder nicht. Die Einkommens- <strong>und</strong> Familienverhältnisse sind<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die weitere Berechnung des BAföG-Anspruchs.<br />

Was ist zu tun?<br />

BAföG-Leistungen gibt es auf Gr<strong>und</strong>lage eines schriftlichen Antrags, <strong>und</strong> zwar auf den dafür vorgesehenen<br />

Formblättern be<strong>im</strong> zuständigen Amt für <strong>Aus</strong>bildungsförderung. Die Formblätter sind bei<br />

allen Ämtern für <strong>Aus</strong>bildungsförderung erhältlich oder <strong>im</strong> Internet unter www.studentenwerk-leipzig.de/bafoeg<br />

abrufbar.<br />

details<br />

http://www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php<br />

Beratung <strong>und</strong> Beantragung<br />

Studentenwerk Leipzig<br />

Amt für <strong>Aus</strong>bildungsförderung<br />

Goethestraße 6, 04109 Leipzig<br />

Telefon: 0341 9659710<br />

8


das deutschlandstipendium<br />

Wer <strong>und</strong> Was Wird gefördert<br />

Studium<br />

Gefördert werden Studierende sowie Studienanfängerinnen <strong>und</strong> Studienanfänger, deren Werdegang<br />

herausragende Leistungen in Studium <strong>und</strong> Beruf erwarten lässt.<br />

Voraussetzungen<br />

Der Leistungsbegriff, der dem Stipendium zugr<strong>und</strong>e liegt, ist bewusst weit gefasst: Gute Noten <strong>und</strong><br />

Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder<br />

das erfolgreiche Meistern von Hindernissen <strong>im</strong> eigenen Lebens- <strong>und</strong> Bildungsweg.<br />

höhe der förderung<br />

Die Stipendiatinnen <strong>und</strong> Stipendiaten erhalten das einkommensunabhängige Fördergeld von monatlich<br />

300 Euro (zusätzlich zu BAföG-Leistungen) für mindestens zwei Semester <strong>und</strong> höchstens bis<br />

zum Ende der Regelstudienzeit.<br />

Was ist zu tun?<br />

Das Programm wird an allen Hochschulen angeboten. Die Fristen für die Bewerbung sind an der<br />

Hochschule zu erfragen, an der das Stipendium beantragt werden soll.<br />

Jede Hochschule entscheidet für sich, ob <strong>und</strong> wem sie das Deutschlandstipendium anbietet. Die<br />

Stipendiatinnen/Stipendiaten werden von den Gremien der Hochschulen auf Basis der festgelegten<br />

Kriterien ausgewählt. Die Hochschule trifft ihre <strong>Aus</strong>wahl auf der Gr<strong>und</strong>lage der gesetzlichen Vorgaben.<br />

details<br />

http://www.deutschland-stipendium.de/de/1684.php<br />

Beratung <strong>und</strong> Beantragung<br />

Fragen zum Deutschlandstipendium beantwortet die Studienberatung der jeweiligen Hochschule.<br />

9


Studium<br />

bildungskredit<br />

Wer <strong>und</strong> Was Wird gefördert<br />

Gefördert werden Studierende an einer BAföG-anerkannten <strong>Aus</strong>bildungsstätte mit bestandener<br />

Zwischenprüfung oder Schüler/-innen, die bereits einen Berufsabschluss erworben haben bzw. sich<br />

innerhalb der letzten 24 Monate der Erstausbildung befinden <strong>und</strong> unter 36 Jahre alt sind. Möglich<br />

ist auch die Förderung von postgradualen Studiengängen (z. B. Master- oder Promotionsstudiengang).<br />

Voraussetzungen<br />

Der Bildungskredit ist speziell für die Schlussphase einer <strong>Aus</strong>bildung oder für Praktika gedacht. Er<br />

finanziert einen Teil der anfallenden Lebenshaltungskosten.<br />

höhe der förderung<br />

Bis zu 24 Monate können 100, 200 oder 300 Euro ausgezahlt werden. Auf Wunsch ist eine Einmalzahlung<br />

von bis zu 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Aufwendungen möglich.<br />

Die Förderung ist unabhängig von eigenem Einkommen <strong>und</strong> Vermögen oder dem Einkommen der<br />

Eltern bzw. Partner <strong>und</strong> kann zusätzlich zum BAföG in Anspruch genommen werden.<br />

Was ist zu tun?<br />

Der Antrag ist be<strong>im</strong> B<strong>und</strong>esverwaltungsamt (BVA) einzureichen. Von dort wird ein Leistungsbescheid<br />

samt Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) versandt.<br />

details<br />

http://www.kfw.de<br />

➝ Inlandsförderung ➝ Programmübersicht ➝ Bildungskredit<br />

Beratung<br />

Infocenter der KfW Bankengruppe<br />

Telefonische Beratung Montag bis Freitag von 08:00 – 17:30 Uhr<br />

Telefon: 069 74 31-99 96<br />

10


Studium nach Berufsausbildung<br />

aufstiegsstipendium für beruflich begabte<br />

Wer <strong>und</strong> Was Wird gefördert<br />

Wer in einer Berufsausbildung <strong>und</strong> in der beruflichen Praxis besonderes Talent <strong>und</strong> Engagement<br />

gezeigt hat <strong>und</strong> erstmals studieren möchte, kann vom B<strong>und</strong>esministerium für Bildung <strong>und</strong> Forschung<br />

Unterstützung für ein Hochschulstudium erhalten.<br />

Gefördert wird ein Studium – in Vollzeit oder berufsbegleitend – an einer staatlichen oder staatlich<br />

anerkannten Hochschule bis zum ersten akademischen Abschluss.<br />

Voraussetzungen<br />

Bewerbungskriterien:<br />

• abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung,<br />

• mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Auch wer schon langjährig <strong>im</strong> Beruf steht, kann sich<br />

bewerben.<br />

• Belegbarkeit der besonderen beruflichen Leistungsfähigkeit (u. a. durch den Notenschnitt der<br />

Berufsabschlussprüfung von 1,9 oder besser oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an<br />

einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder einen begründeten Vorschlag des<br />

Arbeitgebers),<br />

• In der Regel erfolgt die Bewerbung bereits vor Beginn eines Studiums. Während des Studiums<br />

kann eine Bewerbung noch vor Abschluss des zweiten Fachsemesters erfolgen.<br />

höhe der förderung<br />

Ein Vollzeitstudium wird mit monatlich 650 Euro plus 80 Euro Büchergeld gefördert. Gegebenenfalls<br />

sind zusätzliche Pauschalen für die Betreuung von eigenen Kindern unter 10 Jahren oder für ein<br />

<strong>Aus</strong>landssemester möglich.<br />

Ein berufsbegleitendes Studium wird mit jährlich 2.000 Euro unterstützt. Die Förderdauer richtet<br />

sich nach der Regelstudienzeit.<br />

Was ist zu tun?<br />

Mit der Durchführung des Stipendienprogramms beauftragt ist die „SBB – Stiftung Begabtenförderung<br />

berufliche Bildung“ in Bonn. Das Bewerbungsverfahren hat drei Stufen:<br />

1. Onlinebewerbung<br />

2. Kompetenz-Check<br />

3. <strong>Aus</strong>wahlgespräch<br />

details<br />

www.aufstiegsstipendium.de<br />

Beratung <strong>und</strong> BeWerBung<br />

Die Website enthält ausführliche Informationen <strong>und</strong> die Ansprechpartner.<br />

11


Berufliche <strong>Weiterbildung</strong> – berufsbegleitend<br />

<strong>Weiterbildung</strong>sstipendium für junge berufliche<br />

talente<br />

Wer <strong>und</strong> Was Wird gefördert<br />

Das <strong>Weiterbildung</strong>sstipendium unterstützt junge Menschen nach dem erfolgreichen Abschluss<br />

einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche<br />

<strong>Weiterbildung</strong>en, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin,<br />

aber auch fachübergreifende <strong>Weiterbildung</strong>en, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.<br />

Unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.<br />

Voraussetzungen<br />

Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist die <strong>Aus</strong>bildung in einem anerkannten dualen <strong>Aus</strong>bildungsberuf<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO)<br />

oder in einem b<strong>und</strong>esgesetzlich geregelten Fachberuf <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen.<br />

Die zweite Voraussetzung ist ein Beleg für die besondere berufliche Leistungsfähigkeit, etwa durch<br />

ein Gesamtergebnis in der Berufsabschlussprüfung von 1,9 oder besser oder Platz 1 bis 3 bei<br />

einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder einen begründeten Vorschlag des<br />

Arbeitgebers.<br />

Bei der Aufnahme in das Programm besteht eine Altersbegrenzung bis 24 Jahre. Durch Berücksichtigung<br />

von z. B. Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden. Zum Zeitpunkt<br />

der Bewerbung muss die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 St<strong>und</strong>en betragen oder<br />

eine Arbeitssuchendmeldung bei der Arbeitsagentur vorliegen.<br />

höhe der förderung<br />

Stipendiaten/Stipendiatinnen können innerhalb des Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt<br />

6.000 Euro für beliebig viele förderfähige <strong>Weiterbildung</strong>en beantragen. Das sind jährlich 2.000 Euro<br />

– bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht den<br />

Gesamtförderbetrag von 6.000 Euro.<br />

Was ist zu tun?<br />

• Die SBB Stiftung Begabtenförderung koordiniert <strong>im</strong> Auftrag <strong>und</strong> mit Mitteln des B<strong>und</strong>esministeriums<br />

für Bildung <strong>und</strong> Forschung (BMBF) die b<strong>und</strong>esweite Durchführung. Wer eine b<strong>und</strong>esgesetzlich<br />

geregelte <strong>Aus</strong>bildung <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben.<br />

• Absolventinnen <strong>und</strong> Absolventen einer dualen <strong>Aus</strong>bildung bewerben sich bei der Stelle, bei der<br />

ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.<br />

details<br />

www.weiterbildungsstipendium.de<br />

Beratung <strong>und</strong> BeWerBung<br />

Duale Berufe: die dem Beruf zugeordnete Kammer<br />

Ges<strong>und</strong>heitsfachberufe: SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung<br />

Lievelingsweg 102–104, 53119 Bonn<br />

Telefon: 0228 629310<br />

12


die bildungsprämie<br />

<strong>Weiterbildung</strong>ssparen<br />

Wer <strong>und</strong> Was Wird gefördert<br />

Gefördert werden Berufstätige, die sich beruflich weiterbilden möchten.<br />

Berufliche <strong>Weiterbildung</strong> – berufsbegleitend<br />

Voraussetzungen<br />

Voraussetzung ist die Nutzung der Arbeitnehmersparzulage oder anderer vermögenswirksamer<br />

Leistungen des Arbeitgebers.<br />

Eine vorzeitige Entnahme aus dem angesparten Guthaben (Bausparvertrag, Lebensversicherung,<br />

Banksparplan, etc.) ist möglich, um den Eigenanteil einer individuellen beruflichen <strong>Weiterbildung</strong> zu<br />

finanzieren. Die Arbeitnehmersparzulage bleibt dabei in voller Höhe erhalten, auch wenn die Sperrfrist<br />

für die Geldentnahme noch nicht abgelaufen ist.<br />

Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Beschäftigte, die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes<br />

Ansparguthaben haben, können diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.<br />

höhe der förderung<br />

Unabhängig von der Höhe des Einkommens können kostenintensivere <strong>Weiterbildung</strong>en finanziert<br />

werden.<br />

Eine Entnahme ist nur ab einer Höhe von mindestens 30 Euro möglich. Sowohl die Höhe des geförderten<br />

Ansparguthabens als auch die <strong>Weiterbildung</strong>skosten müssen diese sogenannte Bagatellgrenze<br />

überschreiten.<br />

Was ist zu tun?<br />

1. Informationen be<strong>im</strong> Finanz- oder Anlageinstitut einholen<br />

2. Prämienberatung bei einer Beratungsstelle<br />

details<br />

http://www.bildungspraemie.info/<br />

Beide Komponenten der Bildungsprämie können miteinander kombiniert werden. Es ist möglich,<br />

mit dem Prämiengutschein (siehe Seite 14) die Kursgebühren zu reduzieren <strong>und</strong> die restlichen<br />

Kosten über das <strong>Weiterbildung</strong>ssparen zu finanzieren.<br />

13


Berufliche <strong>Weiterbildung</strong> – berufsbegleitend<br />

die bildungsprämie<br />

prämiengutschein<br />

Wer <strong>und</strong> Was Wird gefördert<br />

Gefördert werden Berufstätige, die sich beruflich weiterbilden möchten. Das sind:<br />

• Erwerbstätige, die befugt sind in Deutschland zu arbeiten <strong>und</strong> durchschnittlich mindestens 15 St<strong>und</strong>en<br />

in der Woche erwerbstätig sind (außer Beschäftigte in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen),<br />

• Beschäftigte während der Mutterschutzfrist oder in Elternzeit.<br />

Der Prämiengutschein dient der individuellen beruflichen <strong>Weiterbildung</strong> in Form von Lehrgängen,<br />

Kursen oder Seminaren sowie Prüfungen. Er darf ausschließlich für die unmittelbaren Prüfungs-<br />

oder Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden.<br />

Voraussetzungen<br />

Unterstützt werden erwerbstätige Frauen <strong>und</strong> Männer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen<br />

von bis zu 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten. Bei der Berechnung des zu versteuernden<br />

Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.<br />

höhe der förderung<br />

Der ausgestellte Prämiengutschein kann bis zu 500 Euro betragen, wobei dieselbe Summe zur<br />

Finanzierung der Kursgebühren vom Bewerber selbst übernommen werden muss. Pro Person kann<br />

<strong>im</strong> Rahmen dieser Förderrichtlinie alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden.<br />

Was ist zu tun?<br />

• Wichtig: Bitte zuerst eine Beratungsstelle aufsuchen. Bei der Prämienberatung werden die persönlichen<br />

Voraussetzungen, das <strong>Weiterbildung</strong>sziel <strong>und</strong> die Anforderungen an die <strong>Weiterbildung</strong><br />

geklärt. Sind sie erfüllt, wird der Gutschein ausgehändigt.<br />

• Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das <strong>Weiterbildung</strong>sziel <strong>und</strong> mindestens<br />

drei geeignete <strong>Weiterbildung</strong>sangebote.<br />

• Gebucht wird ein auf dem Gutschein genannter Kurs. Der <strong>Weiterbildung</strong>sanbieter akzeptiert bei<br />

Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist er zur Annahme des Gutscheins allerdings nicht verpflichtet.<br />

details<br />

http://www.bildungspraemie.info/<br />

Beratung <strong>und</strong> Beantragung<br />

Bildungsvereinigung ARBEIT <strong>und</strong> LEBEN Sachsen e.V.<br />

Löhrstraße 17, 04105 Leipzig<br />

Telefon: 0341 710050<br />

LAB Leipziger <strong>Aus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Weiterbildung</strong>sbetriebe GmbH<br />

Jahnallee 56, 04177 Leipzig<br />

Telefon: 0341 49218-98/-60/-67<br />

14


<strong>Weiterbildung</strong>sscheck sachsen<br />

Wer <strong>und</strong> Was Wird gefördert<br />

Berufliche <strong>Weiterbildung</strong> – berufsbegleitend<br />

Gefördert werden Arbeitnehmer/-innen (außer öffentlicher Dienst), die sich weiterbilden wollen <strong>und</strong><br />

best<strong>im</strong>mte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.<br />

Voraussetzungen<br />

Vom <strong>Weiterbildung</strong>sscheck Sachsen profitieren Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

gibt es den <strong>Weiterbildung</strong>sscheck für <strong>Weiterbildung</strong>en, die die Beschäftigungschancen von<br />

heute <strong>und</strong> morgen verbessern. Die <strong>Weiterbildung</strong> ist individuell <strong>und</strong> muss nicht <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit den Anforderungen des aktuellen Arbeitgebers oder den derzeitigen Aufgaben stehen.<br />

höhe der förderung<br />

Bis zu 80 Prozent der <strong>Weiterbildung</strong>skosten können durch den <strong>Weiterbildung</strong>sscheck Sachsen getragen<br />

werden:<br />

• 80 Prozent der <strong>Weiterbildung</strong>skosten erhalten Beschäftigte mit Erwerbseinkommen <strong>im</strong> Hauptbeschäftigungsverhältnis<br />

von unter 2.500 Euro brutto monatlich. (Kosten mind. 650 Euro. Bei<br />

geringeren Kosten kann die Bildungsprämie genutzt werden.)<br />

• 60 Prozent der <strong>Weiterbildung</strong>skosten erhalten Beschäftigte mit Erwerbseinkommen über 2.500 Euro<br />

<strong>und</strong> unter 4.150 Euro mit mindestens einer der folgenden Voraussetzungen:<br />

– ältere Beschäftigte (über 50 Jahre)<br />

– in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit<br />

– bei Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses (Kosten mind. 1000 Euro).<br />

Was ist zu tun?<br />

• Eine passende <strong>Weiterbildung</strong> aussuchen <strong>und</strong> drei Angebote verschiedener Anbieter einholen.<br />

• Den Antrag auf Förderung <strong>und</strong> die drei Angebote für die <strong>Weiterbildung</strong> mindestens sechs Wochen<br />

vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen; eine Anmeldung<br />

darf erst nach dem Förderbescheid erfolgen.<br />

• Sobald die SAB die Förderung bestätigt oder einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt <strong>und</strong><br />

den <strong>Weiterbildung</strong>sscheck Sachsen zugesagt hat, können die verbindliche Anmeldung <strong>und</strong> die<br />

Teilnahme an der <strong>Weiterbildung</strong> erfolgen.<br />

• Nach Abschluss der <strong>Weiterbildung</strong> wird der Zahlungsnachweis (nach Vorleistung) bei der SAB<br />

eingereicht <strong>und</strong> diese zahlt den Förderbetrag aus.<br />

details<br />

www.sab.sachsen.de<br />

➝ Arbeit & Bildung ➝ berufliche <strong>Weiterbildung</strong> ➝ <strong>Weiterbildung</strong>sscheck<br />

Beratung <strong>und</strong> Beantragung<br />

SAB Sachsen K<strong>und</strong>encenter Leipzig<br />

Eingang Ecke Kupfergasse/Universitätsstr. 16, 04109 Leipzig<br />

Telefon: 0341 3559590<br />

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Berufliche <strong>Weiterbildung</strong> – berufliche Höherqualifikation<br />

meister-bafög<br />

Wer <strong>und</strong> Was Wird gefördert<br />

Gefördert werden Handwerker <strong>und</strong> andere Fachkräfte, die einen Fortbildungsabschluss anstreben<br />

<strong>und</strong> über eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss<br />

verfügen.<br />

Die Förderung gilt für alle Berufsbereiche, unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung stattfindet.<br />

Die Fortbildung muss oberhalb eines Facharbeiter- oder Gesellenabschlusses liegen <strong>und</strong><br />

mindestens 400 St<strong>und</strong>en umfassen.<br />

Voraussetzungen<br />

Voraussetzung ist, dass noch keine gleichwertige Qualifikation vorliegt <strong>und</strong> eine höherwertigere<br />

(Berufs-)Qualifikation angestrebt wird.<br />

förderausschluss<br />

• Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III (z. B. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld)<br />

bei Vollzeitmaßnahmen<br />

• Hochschulabsolventen<br />

• bereits nach dem AFBG geförderte Personen<br />

• durch Arbeitgeber finanzierte Maßnahmen<br />

• Lehrgänge unter 400 St<strong>und</strong>en<br />

höhe der förderung<br />

• Kosten der Fortbildungsmaßnahme (Lehrgangs- <strong>und</strong> Prüfungsgebühren) bis max<strong>im</strong>al 10.226 Euro<br />

in Form eines rückzahlungsfreien Zuschusses von 30,5 Prozent <strong>und</strong> eines möglichen Darlehens<br />

bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 69,5 Prozent<br />

• Unterhaltsleistungen bei Vollzeitmaßnahmen (einkommens- <strong>und</strong> vermögensabhängig), gestaffelt<br />

nach Familienstand <strong>und</strong> -größe<br />

• Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende von 113 Euro<br />

• Materialkosten des Meisterstückes als Darlehen (50 Prozent bis max<strong>im</strong>al 1.534 Euro)<br />

• 25 Prozent Darlehenserlass für Lehrgangs- <strong>und</strong> Prüfungsgebühren bei bestandener Prüfung<br />

• Darlehenserlass für Existenzgründer bis max<strong>im</strong>al 66 Prozent<br />

Was ist zu tun?<br />

• Die Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten<br />

(Handwerkskammern <strong>und</strong> Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern in Chemnitz, Dresden <strong>und</strong> Leipzig für<br />

ihre jeweiligen Berufsbereiche).<br />

• Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen <strong>und</strong> Kinderbetreuungszuschlägen erfolgt ab Maßnahmebeginn,<br />

frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.<br />

Diese Förderung sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnitts<br />

beantragt werden.<br />

• Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben, wenn mit ihr hierüber ein<br />

gesonderter Darlehensvertrag abgeschlossen wird.<br />

16


details<br />

www.meister-bafoeg.info<br />

Beratung <strong>und</strong> Beantragung<br />

HWK Handwerkskammer zu Leipzig<br />

Dresdner Str. 11/13, 04103 Leipzig<br />

Telefon: 0341 2188421<br />

IHK Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu Leipzig<br />

Goerdelerring 5, 04109 Leipzig<br />

Telefon: 0341 46863931<br />

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Berufliche <strong>Weiterbildung</strong> – während Arbeitslosigkeit<br />

der bildungsgutschein<br />

Wer <strong>und</strong> Was Wird gefördert<br />

Die Agentur für Arbeit <strong>und</strong> das Jobcenter können Arbeitsuchende, Arbeitslose oder von<br />

Arbeitslosigkeit Bedrohte mit einem Bildungsgutschein unterstützen, für zuvor individuell festgestellte<br />

Bildungsbedarfe.<br />

Erstattet werden können Lehrgangs-, Fahrt- <strong>und</strong> Unterbringungskosten sowie Kosten zur Kinderbetreuung.<br />

Voraussetzungen<br />

Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss die Teilnahme an der <strong>Weiterbildung</strong> arbeitsmarktpolitisch<br />

notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret<br />

drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil die Notwendigkeit einer <strong>Weiterbildung</strong> wegen<br />

eines fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.<br />

Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei<br />

Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer <strong>Weiterbildung</strong><br />

muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit bzw. <strong>im</strong> Jobcenter erfolgen.<br />

höhe der förderung<br />

Die <strong>Weiterbildung</strong> wird vollständig finanziert, wenn die oben genannten Voraussetzungen gegeben<br />

sind.<br />

Was ist zu tun?<br />

• Die Beratung erfolgt bei der Agentur für Arbeit oder <strong>im</strong> Jobcenter. Der dort ausgestellte Bildungsgutschein<br />

mit Bildungsziel <strong>und</strong> Dauer der <strong>Weiterbildung</strong> belegt, dass die Voraussetzungen erfüllt<br />

sind <strong>und</strong> sichert die Kostenerstattung für die <strong>Weiterbildung</strong>. Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt<br />

längstens drei Monate.<br />

• Aufsuchen eines für das vereinbarte Bildungsziel geeigneten Bildungsträgers.<br />

• Der Bildungsträger bestätigt die Aufnahme in die <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme auf dem Bildungsgutschein.<br />

Vorlegen des Gutscheins vor Beginn der <strong>Weiterbildung</strong> bei der zuständigen Agentur<br />

für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter.<br />

• Beginn der Maßnahme während der Gültigkeit des Gutscheins, andernfalls verfällt dieser.<br />

details<br />

www.arbeitsagentur.de<br />

➝ Bürgerinnen & Bürger ➝ <strong>Weiterbildung</strong> ➝ Fördermöglichkeiten ➝ Bildungsgutschein<br />

Beratung <strong>und</strong> Beantragung<br />

Agentur für Arbeit Leipzig<br />

Georg-Schumann-Str. 171–175, 04159 Leipzig<br />

Telefon: 0180 1555111*<br />

* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min<br />

18<br />

Jobcenter Leipzig<br />

Georg-Schumann-Str. 150, 04159 Leipzig<br />

Telefon: 0180 1002901 10705*


Berufliche <strong>Weiterbildung</strong> – gering Qualifizierter <strong>und</strong> Älterer / für Arbeitgeber<br />

<strong>Weiterbildung</strong> für gering Qualifizierte<br />

<strong>und</strong> ältere mitarbeiter (Wegebau)<br />

Wer <strong>und</strong> Was Wird gefördert<br />

Für ältere Arbeitnehmer/-innen sowie geringqualifizierte Beschäftigte kann eine berufliche <strong>Weiterbildung</strong><br />

<strong>im</strong> Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gefördert werden.<br />

Mit der Gesetzesänderung zum 01. 04. 2012 erfolgt eine Erweiterung des Personenkreises auf<br />

jüngere, nicht-geringqualifizierte Beschäftigte.<br />

Voraussetzungen<br />

Voraussetzungen sind:<br />

• der/die Arbeitnehmer/-in ist 45 Jahre oder älter oder gering qualifiziert,<br />

• der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses <strong>und</strong> die letzte öffentlich geförderte <strong>Weiterbildung</strong><br />

liegen mindestens 4 Jahre zurück,<br />

• er/sie wird für die Zeit der Qualifizierungsmaßnahme unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freigestellt,<br />

• <strong>im</strong> Unternehmen sind höchstens 250 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt.<br />

Die <strong>Weiterbildung</strong> muss außerhalb des Betriebes stattfinden sowie aus überwiegend nicht-arbeitsplatzbezogenen<br />

Lerninhalten bestehen.<br />

höhe der förderung<br />

Die Arbeitsagentur kann die Kosten für Bildungsmaßnahmen bei nicht-geringqualifizierten Beschäftigten<br />

übernehmen. Sind diese mindestens 45 Jahre alt, kann der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt<br />

werden. Bei jüngeren Beschäftigten muss sich der Arbeitgeber mit mindestens 50 Prozent an den<br />

Kosten beteiligen. Bei geringqualifizierten Beschäftigten ist eine Beteiligung des Arbeitgebers nicht<br />

erforderlich.<br />

Was ist zu tun?<br />

Beantragt wird die Förderung seitens des Arbeitgebers bei der Agentur für Arbeit.<br />

Für Arbeitgeber besteht die Möglichkeit für die Zeit, in welcher der Beschäftigte seiner Arbeit nicht<br />

nachgehen kann, Zuschüsse zu erhalten.<br />

details<br />

www.arbeitsagentur.de<br />

➝ Bürgerinnen & Bürger ➝ <strong>Weiterbildung</strong> ➝ Fördermöglichkeiten ➝ Beschäftigtenförderung ➝<br />

WeGebAU<br />

Beratung <strong>und</strong> Beantragung<br />

Agentur für Arbeit – Arbeitgeber-Service<br />

Georg-Schumann-Str. 150, 04159 Leipzig<br />

Telefon: 01801 664466*<br />

Über die persönliche Ansprechperson <strong>im</strong> Arbeitgeberservice.<br />

* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min<br />

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Berufliche <strong>Weiterbildung</strong> – für Arbeitgeber<br />

einzelbetriebliches förderverfahren<br />

Wer <strong>und</strong> Was Wird gefördert<br />

Das einzelbetriebliche Förderverfahren unterstützt Unternehmen mit Sitz <strong>im</strong> Freistaat Sachsen bei<br />

der <strong>Weiterbildung</strong> ihrer Mitarbeiter/-innen.<br />

Voraussetzungen<br />

Antragsberechtigt für das einzelbetriebliche Förderverfahren sind<br />

• Kleinstunternehmen,<br />

• kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen (KMU) sowie<br />

• Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern.<br />

Der Firmensitz oder eine Niederlassung der Firma muss sich in Sachsen befinden. Weitere Bedingungen<br />

sind, dass die Teilnehmer/-innen ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort <strong>im</strong> Freistaat Sachsen<br />

haben <strong>und</strong> die <strong>Weiterbildung</strong> durch einen externen Dienstleister durchgeführt wird.<br />

höhe der förderung<br />

Für kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen werden zwischen 35 <strong>und</strong> 80 Prozent der <strong>Aus</strong>gaben für die<br />

<strong>Weiterbildung</strong> bezuschusst.<br />

Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen erhalten 25 bis 60 Prozent.<br />

Der niedrige Fördersatz gilt jeweils für unternehmensspezifische Bildungsinhalte, der höhere für<br />

den Erwerb allgemein gültiger Abschlüsse bzw. Testate.<br />

Was ist zu tun?<br />

Die Förderung beantragt das Unternehmen oder der Selbstständige bei der Sächsischen Aufbaubank<br />

− Förderbank − (SAB). Der Antrag muss – gemeinsam mit den drei Vergleichsangeboten der<br />

<strong>Weiterbildung</strong>en <strong>und</strong> den entsprechenden Anlagen – vor der Anmeldung / dem Beginn der <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme<br />

eingereicht werden. Die gewünschte <strong>Weiterbildung</strong> darf erst nach Genehmigung<br />

eines vorzeitigen Maßnahmebeginns bzw. nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt<br />

werden. Die Bearbeitung des Antrages bei der SAB dauert etwa sechs Wochen.<br />

details<br />

Informationen zur Qualifizierung von Beschäftigten sowie über die Voraussetzungen zur Zahlung<br />

von Zuschüssen <strong>und</strong> Leistungen <strong>im</strong> Rahmen der beruflichen <strong>Weiterbildung</strong> gibt jeweils die Dienststelle,<br />

in deren Bezirk der antragstellende Betrieb liegt.<br />

Beratung <strong>und</strong> Beantragung<br />

SAB Sachsen K<strong>und</strong>encenter Leipzig<br />

Eingang Ecke Kupfergasse / Universitätsstr. 16, 04109 Leipzig<br />

Telefon: 0341 3559590<br />

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