Kommunaler Verwaltungsdienst ... - FHöV NRW
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Modulbeschreibungen, Stand 12.06.2012<br />
<strong>Kommunaler</strong> <strong>Verwaltungsdienst</strong><br />
Studiengang Allgemeine Verwaltung<br />
Modul 4.2<br />
Allgemeine rechtswissenschaftliche Grundlagen des<br />
Verwaltungshandelns II: Zivilrecht<br />
Modulkoordination<br />
RD’in Mechthild Siegel<br />
Kategorie Pflichtmodul Credits 5,5<br />
Voraussetzungen für<br />
das Modul<br />
Einführungswoche<br />
Dauer und Häufigkeit<br />
des Angebots<br />
Das Modul erstreckt sich über die Studienabschnitte S1/S2 und wird jährlich<br />
angeboten.<br />
vgl. dazu die Modulübersicht<br />
zugehörige Teilmodule<br />
keine<br />
Kompetenzziele<br />
Die Studierenden<br />
1. kennen die grundlegenden Begriffe und die Systematik des Zivilrechts<br />
- kennen Handlungssubjekte und Rechtsobjekte<br />
- erläutern die Lehre vom Rechtsgeschäft<br />
- unterscheiden zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft<br />
2. können das Zustandekommen und den Inhalt von Verträgen erklären und<br />
3. nichtige und anfechtbare Rechtsgeschäfte einordnen<br />
4. verstehen die Regelungen über Fristen und Termine<br />
5. beherrschen die Anwendung der Vorschriften über die Verletzung der Pflichten aus dem Schuldverhältnis<br />
und die Haftung für Dritte<br />
6. können das Erlöschen vertraglicher Verpflichtungen beurteilen und<br />
7. die wichtigsten Grundregeln zum Recht der Verantwortung aus unerlaubter Handlung unterscheiden<br />
8. kennen die Verjährungsfristen und das Gesamtschuldverhältnis<br />
9. kennen die praktisch wichtigen Grundregeln zu den Rechtsverhältnissen an beweglichen Sachen<br />
und an Grundstücken<br />
10. können die praktisch wichtigen Grundregeln des Eherechts, der Verwandtschaftsverhältnisse, des<br />
Unterhaltsrechts und des Erbrechts erläutern<br />
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