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Kommunaler Verwaltungsdienst ... - FHöV NRW

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Modulbeschreibungen, Stand 12.06.2012<br />

<strong>Kommunaler</strong> <strong>Verwaltungsdienst</strong><br />

Studiengang Allgemeine Verwaltung<br />

Modul 4.2<br />

Allgemeine rechtswissenschaftliche Grundlagen des<br />

Verwaltungshandelns II: Zivilrecht<br />

Modulkoordination<br />

RD’in Mechthild Siegel<br />

Kategorie Pflichtmodul Credits 5,5<br />

Voraussetzungen für<br />

das Modul<br />

Einführungswoche<br />

Dauer und Häufigkeit<br />

des Angebots<br />

Das Modul erstreckt sich über die Studienabschnitte S1/S2 und wird jährlich<br />

angeboten.<br />

vgl. dazu die Modulübersicht<br />

zugehörige Teilmodule<br />

keine<br />

Kompetenzziele<br />

Die Studierenden<br />

1. kennen die grundlegenden Begriffe und die Systematik des Zivilrechts<br />

- kennen Handlungssubjekte und Rechtsobjekte<br />

- erläutern die Lehre vom Rechtsgeschäft<br />

- unterscheiden zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft<br />

2. können das Zustandekommen und den Inhalt von Verträgen erklären und<br />

3. nichtige und anfechtbare Rechtsgeschäfte einordnen<br />

4. verstehen die Regelungen über Fristen und Termine<br />

5. beherrschen die Anwendung der Vorschriften über die Verletzung der Pflichten aus dem Schuldverhältnis<br />

und die Haftung für Dritte<br />

6. können das Erlöschen vertraglicher Verpflichtungen beurteilen und<br />

7. die wichtigsten Grundregeln zum Recht der Verantwortung aus unerlaubter Handlung unterscheiden<br />

8. kennen die Verjährungsfristen und das Gesamtschuldverhältnis<br />

9. kennen die praktisch wichtigen Grundregeln zu den Rechtsverhältnissen an beweglichen Sachen<br />

und an Grundstücken<br />

10. können die praktisch wichtigen Grundregeln des Eherechts, der Verwandtschaftsverhältnisse, des<br />

Unterhaltsrechts und des Erbrechts erläutern<br />

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