pfarrbrief 02_08c color Cover - des Pfarrverbandes Bilk-Friedrichstadt
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Pfarreiengemeinschaft<br />
übertragen werden, u. a. die Finanz–<br />
und Rechtsträgerschaft der pastoralen<br />
Zusammenarbeit,<br />
die Anstellungsträgerschaft für die<br />
Folgedienste, usw.<br />
Als Körperschaft <strong>des</strong> öffentlichen<br />
Rechts wird der Kirchengemeindeverband<br />
nach dem Konkordatsrecht,<br />
mit allen seinen Rechten und Pflichten,<br />
erst nach Zustimmung <strong>des</strong> Regierungspräsidenten<br />
seine Arbeit<br />
beginnen können. Auch dieser Antrag<br />
ist gestellt!<br />
Je zwei Mitglieder unserer Kirchenvorstan<strong>des</strong><br />
werden zukünftig im Kirchengemeindeverband<br />
mitarbeiten.<br />
Hier ist die Parität vom Erzbistum<br />
vorgegeben.<br />
Unser jetziger Pfarrgemeinderat<br />
wird bis zur nächsten Wahl im November<br />
2009 weiterarbeiten.<br />
Durch die gemeinsame Wahl, eine<br />
Wahlliste mit den Kandidaten aus<br />
allen sechs Gemeinden, wird es danach<br />
in der Pfarreiengemeinschaft<br />
nur noch einen Pfarrgemeinderat<br />
geben, in dem vielleicht zwei oder<br />
drei Mitglieder unserer Gemeinde<br />
St. Martin hineingewählt werden.<br />
Darüber hinaus wird es die Möglichkeit<br />
geben, sogenannte Ortsauschüsse/Pfarrausschüsse<br />
einzurichten, in<br />
dem die Ehrenamtlichen auch mit<br />
einem Mandat ausgestattet werden.<br />
Als Konzeptgremium wird sich der<br />
neue Pfarrgemeinderat vornehmlich<br />
mit der Entwicklung und Fortschreibung<br />
eines Pastoralkonzepts<br />
beschäftigen, das für alle Gemeinden<br />
verbindlich sein wird.<br />
Die Ortsausschüssen werden aus<br />
ihren eigenen Reihen die Leitung<br />
oder das Leitungsteam bestimmen<br />
und die kirchlichen Aktivitäten in<br />
ihren Gemeinden koordinieren und<br />
durchführen. Ein Ansprechpartner<br />
im Pfarrgemeinderat wird automatisch<br />
geborenes Mitglied im Ortsausschuss.<br />
Dadurch ist die Rückbindung<br />
der Ortsausschüsse an den<br />
Pfarrgemeinderat gewährleistet.<br />
Wie das alles gehen soll, werden<br />
wir durch die neue PGR-Satzung<br />
erfahren, die, so hört man, zum<br />
Jahresbeginn 2009 durch Kardinal<br />
Meissner in Kraft gesetzt wird.<br />
Wie dem auch sei, es geht weiter,<br />
ob und wie, liegt an der Bereitschaft<br />
und den Möglichkeiten der<br />
handelnden Personen, also an uns<br />
allen, die wir, egal in welcher<br />
Form, mit tun, mit helfen und mit<br />
sorgen.<br />
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