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pfarrbrief 02_08c color Cover - des Pfarrverbandes Bilk-Friedrichstadt

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Pfarreiengemeinschaft<br />

übertragen werden, u. a. die Finanz–<br />

und Rechtsträgerschaft der pastoralen<br />

Zusammenarbeit,<br />

die Anstellungsträgerschaft für die<br />

Folgedienste, usw.<br />

Als Körperschaft <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Rechts wird der Kirchengemeindeverband<br />

nach dem Konkordatsrecht,<br />

mit allen seinen Rechten und Pflichten,<br />

erst nach Zustimmung <strong>des</strong> Regierungspräsidenten<br />

seine Arbeit<br />

beginnen können. Auch dieser Antrag<br />

ist gestellt!<br />

Je zwei Mitglieder unserer Kirchenvorstan<strong>des</strong><br />

werden zukünftig im Kirchengemeindeverband<br />

mitarbeiten.<br />

Hier ist die Parität vom Erzbistum<br />

vorgegeben.<br />

Unser jetziger Pfarrgemeinderat<br />

wird bis zur nächsten Wahl im November<br />

2009 weiterarbeiten.<br />

Durch die gemeinsame Wahl, eine<br />

Wahlliste mit den Kandidaten aus<br />

allen sechs Gemeinden, wird es danach<br />

in der Pfarreiengemeinschaft<br />

nur noch einen Pfarrgemeinderat<br />

geben, in dem vielleicht zwei oder<br />

drei Mitglieder unserer Gemeinde<br />

St. Martin hineingewählt werden.<br />

Darüber hinaus wird es die Möglichkeit<br />

geben, sogenannte Ortsauschüsse/Pfarrausschüsse<br />

einzurichten, in<br />

dem die Ehrenamtlichen auch mit<br />

einem Mandat ausgestattet werden.<br />

Als Konzeptgremium wird sich der<br />

neue Pfarrgemeinderat vornehmlich<br />

mit der Entwicklung und Fortschreibung<br />

eines Pastoralkonzepts<br />

beschäftigen, das für alle Gemeinden<br />

verbindlich sein wird.<br />

Die Ortsausschüssen werden aus<br />

ihren eigenen Reihen die Leitung<br />

oder das Leitungsteam bestimmen<br />

und die kirchlichen Aktivitäten in<br />

ihren Gemeinden koordinieren und<br />

durchführen. Ein Ansprechpartner<br />

im Pfarrgemeinderat wird automatisch<br />

geborenes Mitglied im Ortsausschuss.<br />

Dadurch ist die Rückbindung<br />

der Ortsausschüsse an den<br />

Pfarrgemeinderat gewährleistet.<br />

Wie das alles gehen soll, werden<br />

wir durch die neue PGR-Satzung<br />

erfahren, die, so hört man, zum<br />

Jahresbeginn 2009 durch Kardinal<br />

Meissner in Kraft gesetzt wird.<br />

Wie dem auch sei, es geht weiter,<br />

ob und wie, liegt an der Bereitschaft<br />

und den Möglichkeiten der<br />

handelnden Personen, also an uns<br />

allen, die wir, egal in welcher<br />

Form, mit tun, mit helfen und mit<br />

sorgen.<br />

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