Fachplan Kinder-und Jugendförderung: Beschluss der 39 ...
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Charakteristik <strong>der</strong> Leistungsbereiche <strong>der</strong> <strong>Kin<strong>der</strong></strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendför<strong>der</strong>ung</strong><br />
Methodenbausteine von Mobiler Jugendarbeit:<br />
· Streetwork,<br />
· Einzelfallhilfe,<br />
· Gruppen- <strong>und</strong> Cliquenarbeit,<br />
· Gemeinwesenarbeit.<br />
Kooperation <strong>und</strong> Vernetzung<br />
Durch eine einzelfallbezogene Vernetzung im Rahmen von Case Management werden Kontakte<br />
<strong>und</strong> weiterführende / ergänzende Hilfsmöglichkeiten geschaffen. Dazu ist es notwendig<br />
kooperativ mit allen Akteuren <strong>der</strong> Sozialen Arbeit im jeweiligen Sozialraum zusammen zu<br />
arbeiten.<br />
MJA/SW versteht sich als Bindeglied zwischen <strong>der</strong> bestehenden Jugendhilfeinfrastruktur <strong>und</strong><br />
den <strong>Kin<strong>der</strong></strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen die durch diese Angebotsformen erreicht werden können.<br />
Eine kooperative Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Polizei <strong>und</strong> dem Ordnungsamt <strong>der</strong> Stadt Leipzig<br />
wird durch regelmäßige gemeinsame Besprechungen bzw. aus entstehenden aktuellen Bedarfssituationen<br />
realisiert.<br />
Leistungsträger im Jahr 2007<br />
Burgarbeit Christliches Sozialwerk <strong>und</strong> Lebenshilfe e.V.<br />
Christlicher Verein Junger Menschen Leipzig e.V.<br />
Die Heilsarmee RdöR<br />
Jugendhaus Leipzig e.V.<br />
Leipziger Sportjugend e.V.<br />
MachtLos e.V.<br />
Mobile Jugendarbeit Leipzig e.V.<br />
Stadt Leipzig – Jugendamt<br />
6.4 <strong>Kin<strong>der</strong></strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz nach § 14 SGB VIII<br />
<strong>Kin<strong>der</strong></strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz hat die Aufgabe, <strong>Kin<strong>der</strong></strong> vor Einflüssen <strong>und</strong> Einwirkungen, die<br />
ihre individuelle <strong>und</strong> soziale Entwicklung beeinträchtigen <strong>und</strong> schädigen, zu schützen <strong>und</strong><br />
ihnen Kompetenzen zu vermitteln, die sie befähigen, selbst gefährdenden Einflüssen in unserer<br />
Gesellschaft entgegenzuwirken.<br />
Angebote des <strong>Kin<strong>der</strong></strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes stehen als Leistungen <strong>der</strong> Jugendhilfe gleichwertig<br />
neben den an<strong>der</strong>en Leistungen des SGB VIII. Der erzieherische <strong>Kin<strong>der</strong></strong>- <strong>und</strong> Jugendschutz<br />
stellt gemäß § 14 SGB VIII eine Pflichtaufgabe <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe dar.<br />
Wichtige Anstöße für die Rechtsordnung in <strong>der</strong> BRD zum Schutz von <strong>Kin<strong>der</strong></strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
hat die seit 05.04.1992 in Deutschland in Kraft getretene UN-<strong>Kin<strong>der</strong></strong>rechtskonvention<br />
gegeben.