Statistisches Jahrbuch
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Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam<br />
Arbeitslosengeld II (ALG II) bezeichnet die Geldleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Rahmen<br />
der Grundsicherung. Die Geldleistungen dienen der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und<br />
setzen sich zusammen aus Regelleistungen, gegebenenfalls Leistungen für Mehrbedarf beim<br />
Lebensunterhalt, Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie einem befristeten Zuschlag beim<br />
Übergang vom ALG I zum ALG II.<br />
Unter Regelleistungen versteht man die pauschalierten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.<br />
Diese umfassen insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarf des<br />
täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am<br />
kulturellen Leben.<br />
In den Leistungen für Unterkunft und Heizung sind alle der Bedarfsgemeinschaft zu erbringende<br />
Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie auch einmalige Kosten für Wohnungsbeschaffung und die<br />
Übernahme von Mietschulden enthalten.<br />
Als „sonstige Leistungen“ werden insbesondere die neben der Regelleistung zu erbringenden<br />
kommunalen Leistungen zusammengefasst, wie z.B. Erstausstattung für die Wohnung einschließlich<br />
Haushaltgeräten, Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt oder<br />
Zuschüsse für mehrtägige Klassenfahrten.<br />
Beim Sozialgeld handelt es sich um die Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für nicht<br />
erwerbsfähige hilfebedürftige Angehörige und Partner, die mit einem ALG II-Bezieher in einer<br />
Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Grundsicherung für Ältere oder wegen<br />
Erwerbsminderung haben.<br />
In den Angaben über Wohngeld haben sich zum 01.01.2005 grundlegende Änderungen im<br />
Wohngeldrecht bemerkbar gemacht, so dass ein Vergleich zu den Vorjahren nicht mehr gegeben ist. Die<br />
wichtigste Änderung 2005 war, dass Empfänger bestimmter Sozialleistungen (sogenannter<br />
Transferleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungs-<br />
Leistungen im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft vom<br />
Wohngeld ausgeschlossen sind. Deren angemessene Unterkunftskosten werden im Rahmen der<br />
jeweiligen Sozialleistung berücksichtigt, so dass sich der Ausschluss vom Wohngeld nicht nachteilig<br />
auswirkt. Aufgrund dieses Ausschlusses der Transferleistungsempfänger vom Wohngeld entstehen<br />
Mischhaushalte. Das sind Haushalte, in denen ein Teil der Familienmitglieder wohngeldberechtigt ist und<br />
andere Familienmitglieder nach § 1 Abs. 2 WoGG ausgeschlossen sind. In der Tabelle 410 sind nur die<br />
reinen Wohngeldhaushalte abgebildet.<br />
Unter abgegangenen Patienten aus Krankenhäusern wurden die entlassenen Patienten und die<br />
Sterbefälle gezählt, nicht die Verlegungen innerhalb der Fachabteilungen.<br />
Bei der Statistik der behinderten Personen ist der Grad der Behinderung ein Ausdruck für die Schwere<br />
der Behinderung. Eine Schwerbehinderung liegt bei einem Grad der Behinderung von 50 und mehr<br />
vor. Im Gegensatz zu anderen Veröffentlichungen beziehen sich die Daten im <strong>Jahrbuch</strong> auf alle<br />
schwerbehinderten Personen einschließlich der ohne gültigen Schwerbehindertenausweis.<br />
Die Summe der Pflegeleistungsempfänger nach Pflegestufen I bis III liegt unter der Zahl der<br />
Leistungsempfänger insgesamt. Das ist darauf zurückzuführen, dass einige Personen in stationärer<br />
Pflege noch keiner Pflegestufe zugeordnet wurden.<br />
Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen [<strong>Statistisches</strong> <strong>Jahrbuch</strong> 2009] 55