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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung

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Informationen. Für die Beschreibung einzelner, sicherheitstechnisch besonders<br />

relevanter Anlageteile kann ein Rohrleitungs- und Instrumentenfließbild mit<br />

ausgewählten Informationen erforderlich sein.<br />

In den Fließbildern oder beigefügten Tabellen müssen insbesondere Angaben<br />

enthalten sein über die<br />

- für das Verfahren erforderlichen Apparate und Maschinen und die<br />

Hauptfließlinien,<br />

- Energie oder Energieträger,<br />

- charakteristischen Betriebsbedingungen, wie Druck- und Temperaturbereiche,<br />

- Größe der Behälter und Rohrleitungen, die gefährliche Stoffe im Sinne der<br />

Störfall-<strong>Verordnung</strong> enthalten können,<br />

- kennzeichnenden Zustandsgrößen der gefährlichen Stoffe im Sinne der Störfall-<br />

<strong>Verordnung</strong>,<br />

- grundsätzliche Aufgabenstellung für Messen, Steuern, Regeln.<br />

Alle eingesetzten Stoffe sowie Zwischen-, Neben- , Endprodukte und Rückstände<br />

müssen aufgeführt sein. Für die einzelnen Verfahrensschritte müssen Einsatz-,<br />

Reaktions- oder Durchsatzmengen angegeben sein.<br />

9.2.3.2.4 Energieversorgung<br />

Die sicherheitsrelevanten Aspekte der Energieversorgung der Anlage müssen<br />

einschließlich der Notversorgung beschrieben sein. Dabei sind die Teile, die für die<br />

Verhinderung von Störfällen oder die Begrenzung von Störfallauswirkungen von<br />

Bedeutung sein können, besonders zu kennzeichnen.<br />

9.2.4 Beschreibung der sicherheitsrelevanten Anlageteile<br />

Zur Beschreibung der Anlage nach Anhang II Abschnitt III Nr. 1 der Störfall-<br />

<strong>Verordnung</strong> im Sicherheitsbericht zählt die Beschreibung der sicherheitsrelevanten<br />

Anlageteile. Anlageteile sind sicherheitsrelevant, wenn bei deren Versagen oder<br />

Fehlen ein Störfall nicht auszuschließen ist. Daher werden an sie hinsichtlich<br />

Ausführung, Betrieb, Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Prüfung sowie<br />

Änderungen und deren Dokumentation besondere Anforderungen gestellt.<br />

Sicherheitsrelevante Anlageteile sind<br />

- Anlageteile mit besonderem Stoffinhalt (Nr. 9.2.4.1) sowie<br />

- Anlageteile mit besonderer Funktion (Nr. 9.2.4.2).<br />

Aus der Beschreibung der sicherheitsrelevanten Anlageteile müssen insbesondere<br />

hervorgehen:<br />

- Funktion,<br />

- Art und Ausmaß der Beanspruchungen,<br />

- Auslegung,<br />

- sicherheitstechnische Bedeutung und<br />

- besondere Auslegungsmerkmale, soweit diese wegen besonderer Gefahren<br />

vorhanden sind.<br />

Auf Anlage 12 des Berichts TAA-GS-03 [25] wird als weitere Erkenntnisquelle<br />

verwiesen.<br />

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