Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung
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Informationen. Für die Beschreibung einzelner, sicherheitstechnisch besonders<br />
relevanter Anlageteile kann ein Rohrleitungs- und Instrumentenfließbild mit<br />
ausgewählten Informationen erforderlich sein.<br />
In den Fließbildern oder beigefügten Tabellen müssen insbesondere Angaben<br />
enthalten sein über die<br />
- für das Verfahren erforderlichen Apparate und Maschinen und die<br />
Hauptfließlinien,<br />
- Energie oder Energieträger,<br />
- charakteristischen Betriebsbedingungen, wie Druck- und Temperaturbereiche,<br />
- Größe der Behälter und Rohrleitungen, die gefährliche Stoffe im Sinne der<br />
Störfall-<strong>Verordnung</strong> enthalten können,<br />
- kennzeichnenden Zustandsgrößen der gefährlichen Stoffe im Sinne der Störfall-<br />
<strong>Verordnung</strong>,<br />
- grundsätzliche Aufgabenstellung für Messen, Steuern, Regeln.<br />
Alle eingesetzten Stoffe sowie Zwischen-, Neben- , Endprodukte und Rückstände<br />
müssen aufgeführt sein. Für die einzelnen Verfahrensschritte müssen Einsatz-,<br />
Reaktions- oder Durchsatzmengen angegeben sein.<br />
9.2.3.2.4 Energieversorgung<br />
Die sicherheitsrelevanten Aspekte der Energieversorgung der Anlage müssen<br />
einschließlich der Notversorgung beschrieben sein. Dabei sind die Teile, die für die<br />
Verhinderung von Störfällen oder die Begrenzung von Störfallauswirkungen von<br />
Bedeutung sein können, besonders zu kennzeichnen.<br />
9.2.4 Beschreibung der sicherheitsrelevanten Anlageteile<br />
Zur Beschreibung der Anlage nach Anhang II Abschnitt III Nr. 1 der Störfall-<br />
<strong>Verordnung</strong> im Sicherheitsbericht zählt die Beschreibung der sicherheitsrelevanten<br />
Anlageteile. Anlageteile sind sicherheitsrelevant, wenn bei deren Versagen oder<br />
Fehlen ein Störfall nicht auszuschließen ist. Daher werden an sie hinsichtlich<br />
Ausführung, Betrieb, Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Prüfung sowie<br />
Änderungen und deren Dokumentation besondere Anforderungen gestellt.<br />
Sicherheitsrelevante Anlageteile sind<br />
- Anlageteile mit besonderem Stoffinhalt (Nr. 9.2.4.1) sowie<br />
- Anlageteile mit besonderer Funktion (Nr. 9.2.4.2).<br />
Aus der Beschreibung der sicherheitsrelevanten Anlageteile müssen insbesondere<br />
hervorgehen:<br />
- Funktion,<br />
- Art und Ausmaß der Beanspruchungen,<br />
- Auslegung,<br />
- sicherheitstechnische Bedeutung und<br />
- besondere Auslegungsmerkmale, soweit diese wegen besonderer Gefahren<br />
vorhanden sind.<br />
Auf Anlage 12 des Berichts TAA-GS-03 [25] wird als weitere Erkenntnisquelle<br />
verwiesen.<br />
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